Drohende Versorgungsengpässe bei Vitaminpräparaten für die parenterale Ernährung

ShortId
21.4112
Id
20214112
Updated
27.07.2023 23:55
Language
de
Title
Drohende Versorgungsengpässe bei Vitaminpräparaten für die parenterale Ernährung
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM) hat Ärztinnen und Ärzte im Sommer 2021 vor Engpässen von Ernährungslösungen mit Vitaminen und Spurenelemente gewarnt. Die DGEM gab Empfehlungen ab, wie mit den knappen Ressourcen umgegangen werden sollte. </p><p>Ernährungslösungen mit Vitaminen und Spurenelemente sind für Menschen besonders wichtig, die auf eine parenterale Ernährung (via Venen) angewiesen sind. Krankenhäuser und Kliniken erhielten die Vitaminpräparate, die primär für die parenterale Ernährung eingesetzt werden, nur noch begrenzten Mengen. "Gründe für die Engpässe sind laut DGEM ein enorm gestiegener Bedarf und anderweitig gebundenen Produktionskapazitäten für COVID-19-Impfstoffe", schreibt die DGEM auf ihrer Website.</p><p>Der Spitalapotheker Enea Martinelli schreibt am 24. September 2021 auf Twitter, dass auch in der Schweiz der Bedarf an Vitaminen in der Schweiz gestiegen sei. Er wies darauf hin, dass Vitaminpräparate in der Verordnung über die Meldestelle des BWL nicht aufgeführt sind.</p>
  • <p>1. Dem Bundesrat sind einzelne Lieferengpässe bekannt. Ein von der Zulassunginhaberin freiwillig gemeldeter Engpass bei der Vitaminlösung Cernevit(R) zur parenteralen Ernährung wurde zur Sensibilisierung der Fachpersonen am 26. Mai 2021 auf der <a href="https://www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/themen/heilmittel/meldestelle/aktuelle_versorgungsstoerungen.html">Webseite</a> des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zu den aktuellen Versorgungsengpässen publiziert.</p><p>Die Produkte der parenteralen Ernährung sind aktuell jedoch nicht der Meldepflicht gemäss Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel (SR 531.215.32) unterstellt. Es besteht deshalb im Moment keine systematische Übersicht über allfällige Engpässe in diesem Bereich.</p><p>2. Steht ein in der Schweiz zugelassenes, therapeutisch wichtiges Arzneimittel auf Grund eines Lieferengpasses (Stock-out Situation) für einen befristeten Zeitraum nicht zur Verfügung, können seitens der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) auch Empfehlungen und Massnahmen zum Umgang mit den knappen Gütern definiert und publiziert werden. Zudem kann Swissmedic auf Gesuch der Zulassungsinhaberin das befristete Inverkehrbringen eines identischen Präparates (qualitative und quantitative Zusammensetzung) in ausländischer Aufmachung gutheissen. Schliesslich können die Produkte, sofern der medizinische Nutzen, wie auch das Versorgungsrisiko als besonders hoch eingestuft werden müssen, der Melde- resp. der Lagerpflicht unterstellt werden.</p><p>3. Im konkreten Fall von Cernevit(R) wurde der Engpass sowie die die Empfehlungen der GESKES zum Umgang mit dem Versorgungsengpass von Cernevit(R) auf der BWL-Webseite der Versorgungsstörungen publiziert. Das Gesundheitswesen ist damit über Ausmass und Dauer der Störung informiert und kann entsprechend darauf reagieren.</p><p>4. Die Entscheide bezüglich der Melde- und Lagerpflicht basieren auf systematischen Versorgungsanalysen, welche zum einen den medizinischen Nutzen eines Arzneimittels und zum anderen dessen Versorgungssicherheit beurteilen. Die WL ist zurzeit daran, eine Versorgungsanalyse zu den Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung zu erstellen. Basierend darauf wird über die Unterstellung der Melde- und Lagerpflicht entschieden werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind dem Bundesrat Lieferengpässe von Ernährungslösungen mit Vitaminen und Spurenelementen bekannt?</p><p>2. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Verfügbarkeit der Ernährungslösungen bei Lieferengpässen zu erhöhen? </p><p>3. Wurden bereits Massnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen?</p><p>4. Ist es angezeigt, Ernährungslösungen mit ausgewählten Vitaminen und Spurenelementen in die Liste der meldepflichtigen Wirkstoffe des BWL aufzunehmen?</p>
  • Drohende Versorgungsengpässe bei Vitaminpräparaten für die parenterale Ernährung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM) hat Ärztinnen und Ärzte im Sommer 2021 vor Engpässen von Ernährungslösungen mit Vitaminen und Spurenelemente gewarnt. Die DGEM gab Empfehlungen ab, wie mit den knappen Ressourcen umgegangen werden sollte. </p><p>Ernährungslösungen mit Vitaminen und Spurenelemente sind für Menschen besonders wichtig, die auf eine parenterale Ernährung (via Venen) angewiesen sind. Krankenhäuser und Kliniken erhielten die Vitaminpräparate, die primär für die parenterale Ernährung eingesetzt werden, nur noch begrenzten Mengen. "Gründe für die Engpässe sind laut DGEM ein enorm gestiegener Bedarf und anderweitig gebundenen Produktionskapazitäten für COVID-19-Impfstoffe", schreibt die DGEM auf ihrer Website.</p><p>Der Spitalapotheker Enea Martinelli schreibt am 24. September 2021 auf Twitter, dass auch in der Schweiz der Bedarf an Vitaminen in der Schweiz gestiegen sei. Er wies darauf hin, dass Vitaminpräparate in der Verordnung über die Meldestelle des BWL nicht aufgeführt sind.</p>
    • <p>1. Dem Bundesrat sind einzelne Lieferengpässe bekannt. Ein von der Zulassunginhaberin freiwillig gemeldeter Engpass bei der Vitaminlösung Cernevit(R) zur parenteralen Ernährung wurde zur Sensibilisierung der Fachpersonen am 26. Mai 2021 auf der <a href="https://www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/themen/heilmittel/meldestelle/aktuelle_versorgungsstoerungen.html">Webseite</a> des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zu den aktuellen Versorgungsengpässen publiziert.</p><p>Die Produkte der parenteralen Ernährung sind aktuell jedoch nicht der Meldepflicht gemäss Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel (SR 531.215.32) unterstellt. Es besteht deshalb im Moment keine systematische Übersicht über allfällige Engpässe in diesem Bereich.</p><p>2. Steht ein in der Schweiz zugelassenes, therapeutisch wichtiges Arzneimittel auf Grund eines Lieferengpasses (Stock-out Situation) für einen befristeten Zeitraum nicht zur Verfügung, können seitens der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) auch Empfehlungen und Massnahmen zum Umgang mit den knappen Gütern definiert und publiziert werden. Zudem kann Swissmedic auf Gesuch der Zulassungsinhaberin das befristete Inverkehrbringen eines identischen Präparates (qualitative und quantitative Zusammensetzung) in ausländischer Aufmachung gutheissen. Schliesslich können die Produkte, sofern der medizinische Nutzen, wie auch das Versorgungsrisiko als besonders hoch eingestuft werden müssen, der Melde- resp. der Lagerpflicht unterstellt werden.</p><p>3. Im konkreten Fall von Cernevit(R) wurde der Engpass sowie die die Empfehlungen der GESKES zum Umgang mit dem Versorgungsengpass von Cernevit(R) auf der BWL-Webseite der Versorgungsstörungen publiziert. Das Gesundheitswesen ist damit über Ausmass und Dauer der Störung informiert und kann entsprechend darauf reagieren.</p><p>4. Die Entscheide bezüglich der Melde- und Lagerpflicht basieren auf systematischen Versorgungsanalysen, welche zum einen den medizinischen Nutzen eines Arzneimittels und zum anderen dessen Versorgungssicherheit beurteilen. Die WL ist zurzeit daran, eine Versorgungsanalyse zu den Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung zu erstellen. Basierend darauf wird über die Unterstellung der Melde- und Lagerpflicht entschieden werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind dem Bundesrat Lieferengpässe von Ernährungslösungen mit Vitaminen und Spurenelementen bekannt?</p><p>2. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Verfügbarkeit der Ernährungslösungen bei Lieferengpässen zu erhöhen? </p><p>3. Wurden bereits Massnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen?</p><p>4. Ist es angezeigt, Ernährungslösungen mit ausgewählten Vitaminen und Spurenelementen in die Liste der meldepflichtigen Wirkstoffe des BWL aufzunehmen?</p>
    • Drohende Versorgungsengpässe bei Vitaminpräparaten für die parenterale Ernährung

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