Bedeutung präventiver Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie aufzeigen und Sparpotenzial nutzen

ShortId
21.4115
Id
20214115
Updated
26.03.2024 22:19
Language
de
Title
Bedeutung präventiver Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie aufzeigen und Sparpotenzial nutzen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Medizinische Präventionsleistungen können nachweislich Krankheiten verhindern und die Gesundheit verbessern. Diese präventiven Leistungen kosten zwar kurzfristig etwas, sofern sie professionell erfolgen und fair abgegolten werden. Langfristig gesehen können sie aber auch Krankheiten verhindern, den Gesundheitszustand nachhaltig verbessern und zu Einsparungen von Gesundheitskosten führen. Sie beinhalten somit ein Sparpotenzial in Bezug auf die langfristigen Gesundheitsausgaben.</p><p>Im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie bestehen allerdings vermehrt Unklarheiten, was die Abgeltung präventiver Beratung betrifft. So können beispielsweise Gynäkologinnen und Gynäkologen immer weniger Zeit für kontrakonzeptionelle und präkonzeptionelle Beratungsleistungen abrechnen, obwohl diese zentral sind für eine gute medizinische Versorgung. Ein präventives kontrazeptives Beratungsgespräch beinhaltet beispielsweise u.a. die Vermittlung von Informationen, die Einschätzung von Risikofaktoren, eine mögliche frühzeitige Erkennung von Krankheiten, die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten und ungewollter Schwangerschaften. Aufgrund von regulatorischen Unklarheiten und wachsendem Kostendruck droht ein Abbau solcher Leistungen, was langfristig aber negative Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Gesundheitskosten haben dürfte. Dies gilt nicht nur für präventive Beratungsleistungen in der Gynäkologie, die sich mehrheitlich an Frauen richten, sondern darüber hinaus ganz allgemein für präventive Leistungen für verschiedene Zielgruppen im Bereich der sexuellen Gesundheit.</p>
  • <p>In seiner Stellungnahme zum Postulat 21.3429 Prezioso "Für eine gerechtere Verteilung der Belastung von Mann und Frau in den Bereichen sexuelle und reproduktive Gesundheit" hat der Bundesrat ausgeführt, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit für Männer wie für Frauen gleichermassen relevant ist.<b></b>Der Bundesrat sieht neben der medizinischen Beratung eine Vielfalt weiterer Massnahmen, die einen Beitrag zur sexuellen Gesundheit leisten. Auch hat der Bundesrat ausgeführt, dass die Verantwortlichkeit mehrheitlich nicht beim Bund, sondern bei anderen Akteuren liegt.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 21.4060 Feri Yvonne "Bedeutung präventiver Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie aufzeigen und Sparpotenzial nutzen" dargelegt hat, werden Präventionsleistungen durch verschiedene Akteure erbracht und finanziert. Er sieht keine grundsätzlichen Defizite im regulatorischen Bereich bei der Kostenübernahme von präventiven Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt nach Artikel 26 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) nur Leistungen für in erhöhtem Masse gefährdete Personen. Für die gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen besteht seit Jahren unverändert eine Leistungspflicht der OKP. Bezüglich Vergütung gibt es im ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif TARMED neben den Tarifpositionen für die Grundkonsultation auch Positionen für die spezielle fachärztliche Beratung. Im 2018 hatte der Bundesrat mit seinem Beschluss zur Anpassung und Festlegung von TARMED die bestehenden quantitativen Limitationen für die entsprechenden Tarifpositionen aktiviert, aber auch zusätzliche spezielle Tarifpositionen für Personen mit erhöhten Behandlungsbedarf geschaffen. Ein Abbau solcher Leistungen ist nicht beabsichtigt.</p><p>Neben der OKP investieren die Kantone und der Bund in die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten. Im Rahmen des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) leistet der Bund nach der Prüfung von Gesuchen Finanzhilfe von rund 3.7 Millionen Franken jährlich. Diese werden insbesondere für die Präventionsarbeit bei Zielgruppen mit erhöhten Krankheitsrisiken gesprochen. Weiter sind die Kantone aufgrund des Bundesgesetzes über die Schwangerschaftsberatungsstellen verpflichtet, unentgeltliche Beratungen rund um Schwangerschaft und Verhütung anzubieten.</p><p>Die medizinische Entwicklung von präventiven Angeboten ist grundsätzlich Sache der Fachwelt. Falls neue Leistungen im Geltungsbereich der OKP nicht über die bisherigen Regelungen der Leistungspflicht abgedeckt sind, können jederzeit Anträge zur Aufnahme gestellt werden. Für allfällige Anpassungen der tariflichen Abgeltung sind die Tarifpartner zuständig. Für Leistungen ausserhalb des Geltungsbereiches des KVG die jeweils zuständigen Finanzierer.</p><p>Aufgrund der dargelegten bestehenden Aktivitäten seitens Bund und Kantone und dem Beitrag der OKP erachtet der Bundesrat die Kostenübernahme von präventiven Beratungen im Bereich der sexuellen Gesundheit als genügend geregelt und erachtet die Erarbeitung eines Postulatsberichts als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen zur Bedeutung präventiver medizinischer Beratung im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie. Der Bericht soll aufzeigen, welchen Beitrag solche präventiven Beratungen zur Krankheitsverhinderung und zur Gesundheitsförderung leisten, wieviel sie kurzfristig kosten und welche langfristigen Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen sie damit bewirken. Der Bericht soll insbesondere auch der Frage nachgehen, wo Defizite im regulatorischen Bereich bei der Kostenübernahme solcher präventiven Leistungen bestehen und Lösungsansätze aufzeigen.</p>
  • Bedeutung präventiver Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie aufzeigen und Sparpotenzial nutzen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Medizinische Präventionsleistungen können nachweislich Krankheiten verhindern und die Gesundheit verbessern. Diese präventiven Leistungen kosten zwar kurzfristig etwas, sofern sie professionell erfolgen und fair abgegolten werden. Langfristig gesehen können sie aber auch Krankheiten verhindern, den Gesundheitszustand nachhaltig verbessern und zu Einsparungen von Gesundheitskosten führen. Sie beinhalten somit ein Sparpotenzial in Bezug auf die langfristigen Gesundheitsausgaben.</p><p>Im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie bestehen allerdings vermehrt Unklarheiten, was die Abgeltung präventiver Beratung betrifft. So können beispielsweise Gynäkologinnen und Gynäkologen immer weniger Zeit für kontrakonzeptionelle und präkonzeptionelle Beratungsleistungen abrechnen, obwohl diese zentral sind für eine gute medizinische Versorgung. Ein präventives kontrazeptives Beratungsgespräch beinhaltet beispielsweise u.a. die Vermittlung von Informationen, die Einschätzung von Risikofaktoren, eine mögliche frühzeitige Erkennung von Krankheiten, die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten und ungewollter Schwangerschaften. Aufgrund von regulatorischen Unklarheiten und wachsendem Kostendruck droht ein Abbau solcher Leistungen, was langfristig aber negative Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Gesundheitskosten haben dürfte. Dies gilt nicht nur für präventive Beratungsleistungen in der Gynäkologie, die sich mehrheitlich an Frauen richten, sondern darüber hinaus ganz allgemein für präventive Leistungen für verschiedene Zielgruppen im Bereich der sexuellen Gesundheit.</p>
    • <p>In seiner Stellungnahme zum Postulat 21.3429 Prezioso "Für eine gerechtere Verteilung der Belastung von Mann und Frau in den Bereichen sexuelle und reproduktive Gesundheit" hat der Bundesrat ausgeführt, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit für Männer wie für Frauen gleichermassen relevant ist.<b></b>Der Bundesrat sieht neben der medizinischen Beratung eine Vielfalt weiterer Massnahmen, die einen Beitrag zur sexuellen Gesundheit leisten. Auch hat der Bundesrat ausgeführt, dass die Verantwortlichkeit mehrheitlich nicht beim Bund, sondern bei anderen Akteuren liegt.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 21.4060 Feri Yvonne "Bedeutung präventiver Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie aufzeigen und Sparpotenzial nutzen" dargelegt hat, werden Präventionsleistungen durch verschiedene Akteure erbracht und finanziert. Er sieht keine grundsätzlichen Defizite im regulatorischen Bereich bei der Kostenübernahme von präventiven Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt nach Artikel 26 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) nur Leistungen für in erhöhtem Masse gefährdete Personen. Für die gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen besteht seit Jahren unverändert eine Leistungspflicht der OKP. Bezüglich Vergütung gibt es im ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif TARMED neben den Tarifpositionen für die Grundkonsultation auch Positionen für die spezielle fachärztliche Beratung. Im 2018 hatte der Bundesrat mit seinem Beschluss zur Anpassung und Festlegung von TARMED die bestehenden quantitativen Limitationen für die entsprechenden Tarifpositionen aktiviert, aber auch zusätzliche spezielle Tarifpositionen für Personen mit erhöhten Behandlungsbedarf geschaffen. Ein Abbau solcher Leistungen ist nicht beabsichtigt.</p><p>Neben der OKP investieren die Kantone und der Bund in die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten. Im Rahmen des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) leistet der Bund nach der Prüfung von Gesuchen Finanzhilfe von rund 3.7 Millionen Franken jährlich. Diese werden insbesondere für die Präventionsarbeit bei Zielgruppen mit erhöhten Krankheitsrisiken gesprochen. Weiter sind die Kantone aufgrund des Bundesgesetzes über die Schwangerschaftsberatungsstellen verpflichtet, unentgeltliche Beratungen rund um Schwangerschaft und Verhütung anzubieten.</p><p>Die medizinische Entwicklung von präventiven Angeboten ist grundsätzlich Sache der Fachwelt. Falls neue Leistungen im Geltungsbereich der OKP nicht über die bisherigen Regelungen der Leistungspflicht abgedeckt sind, können jederzeit Anträge zur Aufnahme gestellt werden. Für allfällige Anpassungen der tariflichen Abgeltung sind die Tarifpartner zuständig. Für Leistungen ausserhalb des Geltungsbereiches des KVG die jeweils zuständigen Finanzierer.</p><p>Aufgrund der dargelegten bestehenden Aktivitäten seitens Bund und Kantone und dem Beitrag der OKP erachtet der Bundesrat die Kostenübernahme von präventiven Beratungen im Bereich der sexuellen Gesundheit als genügend geregelt und erachtet die Erarbeitung eines Postulatsberichts als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen zur Bedeutung präventiver medizinischer Beratung im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie. Der Bericht soll aufzeigen, welchen Beitrag solche präventiven Beratungen zur Krankheitsverhinderung und zur Gesundheitsförderung leisten, wieviel sie kurzfristig kosten und welche langfristigen Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen sie damit bewirken. Der Bericht soll insbesondere auch der Frage nachgehen, wo Defizite im regulatorischen Bereich bei der Kostenübernahme solcher präventiven Leistungen bestehen und Lösungsansätze aufzeigen.</p>
    • Bedeutung präventiver Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie aufzeigen und Sparpotenzial nutzen

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