Prävention und Kooperation bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Schweiz. Welche Instrumente stehen zur Verfügung?

ShortId
21.4128
Id
20214128
Updated
28.07.2023 00:10
Language
de
Title
Prävention und Kooperation bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Schweiz. Welche Instrumente stehen zur Verfügung?
AdditionalIndexing
09;1216;10;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Zur wirksamen Bekämpfung von kriminellen Organisationen müssen die relevanten Behörden und private Organisationen zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck wurde die Zusammenarbeitsplattform "Countering Organised Crime" (COC) geschaffen. Über die COC stehen Polizei- und Strafverfolgungs-, Migrations-, Bewilligungs- und Registerbehörden sowie relevante private Verbände oder Vereine im Austausch. In der COC werden sowohl präventive als auch repressive Massnahmen getroffen und koordiniert. Zu den präventiven Massnahmen gehört beispielsweise die Sensibilisierung von Steuer-, Konkurs- oder Bewilligungsbehörden der Kantone und des Bundes, sowie besonders exponierter privater Branchen, wie z.B. die Gastronomie, die über ihre Dachverbände sensibilisiert werden. Im Finanzbereich sensibilisiert die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) Finanzintermediäre an Veranstaltungen, über direkte Mitteilungen an die Finanzintermediäre oder auch durch Publikationen im Jahresbericht oder in Analyseberichten über Geldwäscherei und deren Vortaten ausgehend von organisierter Kriminalität.</p><p>Weitere präventiv-polizeiliche Massnahmen sind Einreiseverbote und Ausweisungen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern zur Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz. fedpol hat im Jahr 2021 (Stand 30.09.2021) 19 Einreiseverbote gegen Exponenten der organisierten Kriminalität erlassen (2020: 4). Im selben Zeitraum wurden gesamthaft 256 Verfahren betreffend Einreiseverbote und Ausweisungen eröffnet (2020: 350), davon 33 aufgrund von organisierter Kriminalität, überwiegend italienische Mafia (2020: 81).</p><p>2. Mit COC sollen kriminelle Organisationen konsequent verfolgt, ihre Aktivitäten und ihre Etablierung in der Schweiz erschwert und die Infiltration von Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft minimiert werden. Um diese Ziele zu erreichen, tauschen sich Bund und Kantone zu aktuellen Fällen, zu administrativen Massnahmen sowie zur Prävention aus und stellen sich gegenseitig Informationen zur Verfügung. Es werden möglichst alle notwendigen kantonalen Behörden und Bundesämter miteinbezogen. fedpol erstellt in Zusammenarbeit mit den kantonalen und bundesbehördlichen Partnern regelmässig COC-Lageberichte und sorgt damit dafür, dass alle beteiligten Akteure aktuelle Informationen zur Lage erhalten. Diese Zusammenarbeit bleibt ebenfalls beim koordinierten Vorgehen auf operativer Ebene bestehen.</p><p>3. In operativer Hinsicht ist die Zusammenarbeit zwischen den italienischen und schweizerischen Strafverfolgungsbehörden gut und intensiv. Der Einsatz gemeinsamer Ermittlungsteams (JIT) erleichtert den Informationsaustausch und beschleunigt die von fedpol im Auftrag der Bundesanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen. Das Instrument hat sich als sehr nützlich erwiesen und wird von den Staatsanwaltschaften beider Länder regelmässig erfolgreich eingesetzt. Eine im Sommer 2020 von den beiden Ländern durchgeführte Operation, die aus der Arbeit eines JIT gegen einen 'Ndrangheta-Clan hervorging, ist ein exemplarisches Beispiel.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass unterschiedliche nationale Gesetze die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen das organisierte Verbrechen erschweren können. Internationale Abkommen zur Polizeikooperation helfen, die Effizienz zu erhöhen. So hat sich die Schweiz als Vertragsstaat der UNO-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (SR 0.311.54) sowie gegen Korruption (SR 0.311.56) zusammen mit fast 190 anderen Staaten dazu verpflichtet, diese Delikte in ihrem Strafrecht zu kriminalisieren, mit genügend schweren Strafen zu bedrohen sowie die internationale Zusammenarbeit in solchen Fällen sicherzustellen. Beide Verträge erweisen sich in der Praxis als geeignete Grundlagen für die gemeinsame Bekämpfung dieser Kriminalitätsformen. Mit der am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Strafrechtsrevision hat die Schweiz die Bestrafung der Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation (Art. 260ter Strafgesetzbuch; SR 311.0) verschärft sowie die Möglichkeiten zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität erweitert.</p><p>Im Schengen-Raum sind aktuell weitere Rechtsvorschläge und Empfehlungen im Bereich grenzüberschreitende Polizeikooperation in Vorbereitung, welche darauf zielen, die nationalen Praktiken weiter zu harmonisieren und die polizeiliche Zusammenarbeit zu stärken. Die Schweiz hat zudem mit allen Nachbarstaaten bilaterale Kooperationsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen ergänzen die im Schengen-Raum bestehende Zusammenarbeit. Sie dienen auf bilateraler Ebene als Grundlage für einen verstärkten Austausch von polizeilichen Informationen und die Koordinierung von Polizeieinsätzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seiner Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung 2020-2023 nennt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen, die ergriffen wurden, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen; diese Massnahmen stützen sich auf die drei Säulen Prävention, Kooperation und Repression. Im Bereich der repressiven Massnahmen wurde bereits viel unternommen. Auf der Seite der präventiven Massnahmen und der Massnahmen betreffend die Kooperation gibt es allerdings noch einige Fragezeichen. Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Die präventiven Massnahmen gelten als sehr wirksam, da sie das Problem an der Wurzel packen. Was wird in diesem Zusammenhang konkret unternommen? </p><p>2. Wie stellt die Plattform für die interdisziplinäre Zusammenarbeit (Countering Organised Crime, COC) den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Staatsebenen sicher, namentlich im Hinblick auf das wachsende Bewusstsein für die Risiken in Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität? Wie aktiv ist diese Plattform in der Praxis? </p><p>3. In Artikel 22 des Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen, sieht den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsteams vor, die die Ermittlungen in mehreren beteiligten Ländern möglichst effizient durchführen, dies dank dem gegenseitig vereinbarten Informationsaustausch. Wie beurteilt der Bundesrat diese Zusammenarbeit in Bezug auf die Gegenseitigkeit insbesondere mit Italien? Erfolgt die Zusammenarbeit in Bezug auf die Bereitstellung von Mitteln und die Koordination der Handlungen bei allen Vertragsparteien mit dem gleichen Einsatz?</p><p>4. Verschiedene Instrumente ermöglichen bei der internationalen Zusammenarbeit ein abgestimmtes Vorgehen; die Gesetze im Bereich der organisierten Kriminalität hingegen können von Land zu Land unterschiedlich sein und so die gemeinsamen Anstrengungen praktisch zunichtemachen. Welche Massnahmen werden zur Harmonisierung der Gesetzgebung der einzelnen Länder ergriffen?</p>
  • Prävention und Kooperation bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Schweiz. Welche Instrumente stehen zur Verfügung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Zur wirksamen Bekämpfung von kriminellen Organisationen müssen die relevanten Behörden und private Organisationen zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck wurde die Zusammenarbeitsplattform "Countering Organised Crime" (COC) geschaffen. Über die COC stehen Polizei- und Strafverfolgungs-, Migrations-, Bewilligungs- und Registerbehörden sowie relevante private Verbände oder Vereine im Austausch. In der COC werden sowohl präventive als auch repressive Massnahmen getroffen und koordiniert. Zu den präventiven Massnahmen gehört beispielsweise die Sensibilisierung von Steuer-, Konkurs- oder Bewilligungsbehörden der Kantone und des Bundes, sowie besonders exponierter privater Branchen, wie z.B. die Gastronomie, die über ihre Dachverbände sensibilisiert werden. Im Finanzbereich sensibilisiert die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) Finanzintermediäre an Veranstaltungen, über direkte Mitteilungen an die Finanzintermediäre oder auch durch Publikationen im Jahresbericht oder in Analyseberichten über Geldwäscherei und deren Vortaten ausgehend von organisierter Kriminalität.</p><p>Weitere präventiv-polizeiliche Massnahmen sind Einreiseverbote und Ausweisungen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern zur Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz. fedpol hat im Jahr 2021 (Stand 30.09.2021) 19 Einreiseverbote gegen Exponenten der organisierten Kriminalität erlassen (2020: 4). Im selben Zeitraum wurden gesamthaft 256 Verfahren betreffend Einreiseverbote und Ausweisungen eröffnet (2020: 350), davon 33 aufgrund von organisierter Kriminalität, überwiegend italienische Mafia (2020: 81).</p><p>2. Mit COC sollen kriminelle Organisationen konsequent verfolgt, ihre Aktivitäten und ihre Etablierung in der Schweiz erschwert und die Infiltration von Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft minimiert werden. Um diese Ziele zu erreichen, tauschen sich Bund und Kantone zu aktuellen Fällen, zu administrativen Massnahmen sowie zur Prävention aus und stellen sich gegenseitig Informationen zur Verfügung. Es werden möglichst alle notwendigen kantonalen Behörden und Bundesämter miteinbezogen. fedpol erstellt in Zusammenarbeit mit den kantonalen und bundesbehördlichen Partnern regelmässig COC-Lageberichte und sorgt damit dafür, dass alle beteiligten Akteure aktuelle Informationen zur Lage erhalten. Diese Zusammenarbeit bleibt ebenfalls beim koordinierten Vorgehen auf operativer Ebene bestehen.</p><p>3. In operativer Hinsicht ist die Zusammenarbeit zwischen den italienischen und schweizerischen Strafverfolgungsbehörden gut und intensiv. Der Einsatz gemeinsamer Ermittlungsteams (JIT) erleichtert den Informationsaustausch und beschleunigt die von fedpol im Auftrag der Bundesanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen. Das Instrument hat sich als sehr nützlich erwiesen und wird von den Staatsanwaltschaften beider Länder regelmässig erfolgreich eingesetzt. Eine im Sommer 2020 von den beiden Ländern durchgeführte Operation, die aus der Arbeit eines JIT gegen einen 'Ndrangheta-Clan hervorging, ist ein exemplarisches Beispiel.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass unterschiedliche nationale Gesetze die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen das organisierte Verbrechen erschweren können. Internationale Abkommen zur Polizeikooperation helfen, die Effizienz zu erhöhen. So hat sich die Schweiz als Vertragsstaat der UNO-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (SR 0.311.54) sowie gegen Korruption (SR 0.311.56) zusammen mit fast 190 anderen Staaten dazu verpflichtet, diese Delikte in ihrem Strafrecht zu kriminalisieren, mit genügend schweren Strafen zu bedrohen sowie die internationale Zusammenarbeit in solchen Fällen sicherzustellen. Beide Verträge erweisen sich in der Praxis als geeignete Grundlagen für die gemeinsame Bekämpfung dieser Kriminalitätsformen. Mit der am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Strafrechtsrevision hat die Schweiz die Bestrafung der Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation (Art. 260ter Strafgesetzbuch; SR 311.0) verschärft sowie die Möglichkeiten zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität erweitert.</p><p>Im Schengen-Raum sind aktuell weitere Rechtsvorschläge und Empfehlungen im Bereich grenzüberschreitende Polizeikooperation in Vorbereitung, welche darauf zielen, die nationalen Praktiken weiter zu harmonisieren und die polizeiliche Zusammenarbeit zu stärken. Die Schweiz hat zudem mit allen Nachbarstaaten bilaterale Kooperationsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen ergänzen die im Schengen-Raum bestehende Zusammenarbeit. Sie dienen auf bilateraler Ebene als Grundlage für einen verstärkten Austausch von polizeilichen Informationen und die Koordinierung von Polizeieinsätzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seiner Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung 2020-2023 nennt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen, die ergriffen wurden, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen; diese Massnahmen stützen sich auf die drei Säulen Prävention, Kooperation und Repression. Im Bereich der repressiven Massnahmen wurde bereits viel unternommen. Auf der Seite der präventiven Massnahmen und der Massnahmen betreffend die Kooperation gibt es allerdings noch einige Fragezeichen. Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Die präventiven Massnahmen gelten als sehr wirksam, da sie das Problem an der Wurzel packen. Was wird in diesem Zusammenhang konkret unternommen? </p><p>2. Wie stellt die Plattform für die interdisziplinäre Zusammenarbeit (Countering Organised Crime, COC) den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Staatsebenen sicher, namentlich im Hinblick auf das wachsende Bewusstsein für die Risiken in Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität? Wie aktiv ist diese Plattform in der Praxis? </p><p>3. In Artikel 22 des Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen, sieht den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsteams vor, die die Ermittlungen in mehreren beteiligten Ländern möglichst effizient durchführen, dies dank dem gegenseitig vereinbarten Informationsaustausch. Wie beurteilt der Bundesrat diese Zusammenarbeit in Bezug auf die Gegenseitigkeit insbesondere mit Italien? Erfolgt die Zusammenarbeit in Bezug auf die Bereitstellung von Mitteln und die Koordination der Handlungen bei allen Vertragsparteien mit dem gleichen Einsatz?</p><p>4. Verschiedene Instrumente ermöglichen bei der internationalen Zusammenarbeit ein abgestimmtes Vorgehen; die Gesetze im Bereich der organisierten Kriminalität hingegen können von Land zu Land unterschiedlich sein und so die gemeinsamen Anstrengungen praktisch zunichtemachen. Welche Massnahmen werden zur Harmonisierung der Gesetzgebung der einzelnen Länder ergriffen?</p>
    • Prävention und Kooperation bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Schweiz. Welche Instrumente stehen zur Verfügung?

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