Covid-19. Auf dem Immunitätsstatus basierendes Zertifikat als zusätzliche Option

ShortId
21.4131
Id
20214131
Updated
28.07.2023 00:09
Language
de
Title
Covid-19. Auf dem Immunitätsstatus basierendes Zertifikat als zusätzliche Option
AdditionalIndexing
04;2841;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Viele Experten vermuten, dass eine Genesung besser gegen Covid-19 schützt als eine Impfung. So wird angenommen, dass eine natürliche Infektion zu einer breiteren Immunantwort gegen mehr Virusbestandteile führt als eine Impfung. Demgegenüber geht der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3719 davon aus, dass sich die Schutzwirkung nach einer durchgemachten Krankheit stetig verringert.</p><p>Weitgehend unbestritten ist, dass die Schutzwirkung der Impfungen im Zeitverlauf nachlässt. Namentlich der Impfschutz von mRNA-Impfungen soll abnehmen. Die von Fachkreisen geforderten wiederkehrenden Booster-Impfungen stossen bei vielen Geimpften auf Ablehnung. Der deutsche Virologe Christian Drosten schreibt, dass gesunde Geimpfte mit einer Ansteckung besser geschützt seien als mittels Booster-Impfungen. </p><p>Die teilweise widersprüchlichen Aussagen von Virologen, Epidemiologen, Ärztinnen und Ärzten, Juristinnen und Juristen sowie Politikern verunsichern die Bevölkerung.</p><p>Vertrauen könnte eine "Beweislast-Umkehr" schaffen. Aus epidemiologischer Sicht ist nicht die Frage relevant, ob eine Person geimpft ist, sondern welchen Immunitätsstatus sie aufweist. Neu wäre nicht mehr der Impfstatuts nachzuweisen, sondern der Immunitätsstatus. Dabei ist zu akzeptieren, dass alle Tests eine Fehlerquote haben. Die Fachexperten sollen den Bundesrat bei der Auswahl geeigneter Tests beraten. </p><p>Diese Möglichkeit ist für alle Genesenen und darunter insbesondere für die junge Generation wichtig, denn sie bietet gleichberechtigten Zugang ohne aufwändiges Testen.</p>
  • <p>1. und 2. Der Bundesrat hat am 3. November 2021 beschlossen, durch die Einführung eines "Schweizer Covid-Zertifikats" den Zugang zum Zertifikat für die Benutzung im Inland zu erleichtern, insbesondere für genesene Personen. Neu sollen auch Personen mit positivem Antikörpertest (serologischer Test) ein Zertifikat erhalten können.</p><p>Gemäss neustem Forschungsstand darf mittlerweile von einer guten Schutzwirkung der durch eine Infektion mit dem Coronavirus erworbenen Immunität vor schwerer Erkrankung ausgegangen werden. Bislang wurden nur sehr wenige Reinfektionen beobachtet.</p><p>Da ein positiver Antikörper-Test keine Aussage über den Zeitpunkt der Infektion zulässt und die durch Infektion erworbene Immunität gegen Coronaviren erwiesenermassen über die Zeit nachlässt, soll die Gültigkeitsdauer dieser Genesungszertifikate auf 90 Tage beschränkt werden. Nach Ablauf dieser drei Monate kann die betroffene Person einen weiteren Antikörpertest durchführen lassen. Wenn dieser immer noch positiv ist, kann ein weiteres Genesungszertifikat ausgestellt werden. Der Antikörpertest ist von der betroffenen Person selber zu bezahlen (Kostenpunkt ca. 70 Franken).</p><p>Überdies hat der Bundesrat mittels Entscheid vom 3. November 2021 auch die Gültigkeitsdauer aller bislang ausgestellten Genesungszertifikate von 180 auf 365 Tage verlängert. Aktuell vorliegende Daten belegen eine ausreichende Schutzwirkung der durch eine Infektion mit dem Coronavirus erworbenen Immunität vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation.</p><p>Um die Kompatibilität der bislang in der Schweiz ausgestellten Covid-Zertifikate mit den Vorgaben der EU nicht zu gefährden, sollen diese neuen Covid-Zertifikate nur in der Schweiz Gültigkeit haben. Da auf europäischer Stufe weiterhin eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen gilt, werden Personen mit Schweizer Covid-Zertifikat für Reisen ins Ausland weiterhin die Einreiseregeln für nichtgeimpfte und nichtgenesene Personen beachten müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vorabklärungen haben ergeben, dass es für das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) technisch problemlos wäre, ein auf dem Immunitätsstatus basierendes Zertifikat auszustellen. Dieses wäre nur im Inland gültig, alternativ zum EU-kompatiblen 3G Nachweis. </p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, geimpften und genesenen Personen, halbjährlich geeignete Tests zum Nachweis des Immunstatus kostenlos zur Verfügung zu stellen und ihnen bei entsprechendem Nachweis der Immunität ein sechsmonatiges, schweizweit gültiges Covid-Zertifikat auszustellen?</p><p>2. Ist er bereit, auch Personen ohne Genesungsnachweis bei entsprechendem Immunitätsnachweis ein sechsmonatiges, schweizweit gültiges Covid-Zertifikat auszustellen?</p>
  • Covid-19. Auf dem Immunitätsstatus basierendes Zertifikat als zusätzliche Option
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Viele Experten vermuten, dass eine Genesung besser gegen Covid-19 schützt als eine Impfung. So wird angenommen, dass eine natürliche Infektion zu einer breiteren Immunantwort gegen mehr Virusbestandteile führt als eine Impfung. Demgegenüber geht der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3719 davon aus, dass sich die Schutzwirkung nach einer durchgemachten Krankheit stetig verringert.</p><p>Weitgehend unbestritten ist, dass die Schutzwirkung der Impfungen im Zeitverlauf nachlässt. Namentlich der Impfschutz von mRNA-Impfungen soll abnehmen. Die von Fachkreisen geforderten wiederkehrenden Booster-Impfungen stossen bei vielen Geimpften auf Ablehnung. Der deutsche Virologe Christian Drosten schreibt, dass gesunde Geimpfte mit einer Ansteckung besser geschützt seien als mittels Booster-Impfungen. </p><p>Die teilweise widersprüchlichen Aussagen von Virologen, Epidemiologen, Ärztinnen und Ärzten, Juristinnen und Juristen sowie Politikern verunsichern die Bevölkerung.</p><p>Vertrauen könnte eine "Beweislast-Umkehr" schaffen. Aus epidemiologischer Sicht ist nicht die Frage relevant, ob eine Person geimpft ist, sondern welchen Immunitätsstatus sie aufweist. Neu wäre nicht mehr der Impfstatuts nachzuweisen, sondern der Immunitätsstatus. Dabei ist zu akzeptieren, dass alle Tests eine Fehlerquote haben. Die Fachexperten sollen den Bundesrat bei der Auswahl geeigneter Tests beraten. </p><p>Diese Möglichkeit ist für alle Genesenen und darunter insbesondere für die junge Generation wichtig, denn sie bietet gleichberechtigten Zugang ohne aufwändiges Testen.</p>
    • <p>1. und 2. Der Bundesrat hat am 3. November 2021 beschlossen, durch die Einführung eines "Schweizer Covid-Zertifikats" den Zugang zum Zertifikat für die Benutzung im Inland zu erleichtern, insbesondere für genesene Personen. Neu sollen auch Personen mit positivem Antikörpertest (serologischer Test) ein Zertifikat erhalten können.</p><p>Gemäss neustem Forschungsstand darf mittlerweile von einer guten Schutzwirkung der durch eine Infektion mit dem Coronavirus erworbenen Immunität vor schwerer Erkrankung ausgegangen werden. Bislang wurden nur sehr wenige Reinfektionen beobachtet.</p><p>Da ein positiver Antikörper-Test keine Aussage über den Zeitpunkt der Infektion zulässt und die durch Infektion erworbene Immunität gegen Coronaviren erwiesenermassen über die Zeit nachlässt, soll die Gültigkeitsdauer dieser Genesungszertifikate auf 90 Tage beschränkt werden. Nach Ablauf dieser drei Monate kann die betroffene Person einen weiteren Antikörpertest durchführen lassen. Wenn dieser immer noch positiv ist, kann ein weiteres Genesungszertifikat ausgestellt werden. Der Antikörpertest ist von der betroffenen Person selber zu bezahlen (Kostenpunkt ca. 70 Franken).</p><p>Überdies hat der Bundesrat mittels Entscheid vom 3. November 2021 auch die Gültigkeitsdauer aller bislang ausgestellten Genesungszertifikate von 180 auf 365 Tage verlängert. Aktuell vorliegende Daten belegen eine ausreichende Schutzwirkung der durch eine Infektion mit dem Coronavirus erworbenen Immunität vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation.</p><p>Um die Kompatibilität der bislang in der Schweiz ausgestellten Covid-Zertifikate mit den Vorgaben der EU nicht zu gefährden, sollen diese neuen Covid-Zertifikate nur in der Schweiz Gültigkeit haben. Da auf europäischer Stufe weiterhin eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen gilt, werden Personen mit Schweizer Covid-Zertifikat für Reisen ins Ausland weiterhin die Einreiseregeln für nichtgeimpfte und nichtgenesene Personen beachten müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vorabklärungen haben ergeben, dass es für das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) technisch problemlos wäre, ein auf dem Immunitätsstatus basierendes Zertifikat auszustellen. Dieses wäre nur im Inland gültig, alternativ zum EU-kompatiblen 3G Nachweis. </p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, geimpften und genesenen Personen, halbjährlich geeignete Tests zum Nachweis des Immunstatus kostenlos zur Verfügung zu stellen und ihnen bei entsprechendem Nachweis der Immunität ein sechsmonatiges, schweizweit gültiges Covid-Zertifikat auszustellen?</p><p>2. Ist er bereit, auch Personen ohne Genesungsnachweis bei entsprechendem Immunitätsnachweis ein sechsmonatiges, schweizweit gültiges Covid-Zertifikat auszustellen?</p>
    • Covid-19. Auf dem Immunitätsstatus basierendes Zertifikat als zusätzliche Option

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