Hybride Konfliktführung. Braucht es neue Regeln?

ShortId
21.4132
Id
20214132
Updated
27.07.2023 23:49
Language
de
Title
Hybride Konfliktführung. Braucht es neue Regeln?
AdditionalIndexing
09;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beobachtet eine verstärkte Tendenz zum Einsatz hybrider Konfliktführung. Dies ist eine wesentliche sicherheitspolitische Herausforderung. Der Bericht zur Sicherheitspolitik der Schweiz 2021 zeigt denn auch auf, dass diese Art von Konfliktführung auf die politische, wirtschaftliche und soziale Stabilität von Gesellschaft und Staat sowie auf die staatliche Handlungsfähigkeit abzielt. Hybride Konfliktführung umfasst eine breite Palette von Instrumenten, vom Einsatz von Cybermitteln, Beeinflussungsaktivitäten oder verdeckten bewaffneten Operationen bis hin zum Angriff mit herkömmlichen militärischen Mitteln. Hybride Konflikte finden nicht nur im Cyberraum statt, dieser ist aber ein wesentliches Element, da er vielfältige Möglichkeiten für Angriffe, Sabotage und Beeinflussung bietet. Der Einsatz von Cyber- und Informationsmitteln für machtpolitische Zwecke ist heute Standard und dürfte in den kommenden Jahren durch eine zunehmende Zahl staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure zunehmen.</p><p>1. Der Cyberraum ist keine rechtsfreie Zone. Das bestehende Völkerrecht findet im Cyberraum Anwendung, insbesondere die UNO-Charta, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. Es fehlt somit in der hybriden Konfliktführung nicht an Regeln. Es gibt aber zwei wesentliche Herausforderungen. Die erste besteht darin, den konkreten anwendbaren Rechtsrahmen zu bestimmen. Im Cyberraum wird dieser Umstand zusätzlich dadurch erschwert, dass Operationen oft nicht eindeutig zugerechnet werden können und somit rechtlich nicht klar qualifizierbar sind. Die zweite besteht darin, zu klären, wie genau völkerrechtliche Regeln bei Cyberoperationen Anwendung finden. Die Schweiz engagiert sich für eine diesbezügliche Klärung. Dies erfolgt unter anderem durch ihr Engagement im Rahmen der UN-Regierungsexpertengruppe zur Förderung von verantwortungsvollem Verhalten im Cyberraum.</p><p>2. Das bestehende Völkerrecht bietet bereits einen angemessenen Rahmen für Stabilität und Vorhersehbarkeit im Cyberraum. Erst wenn sich abzeichnet, dass das bestehende internationale Regelwerk Lücken aufweist, setzt sich die Schweiz für die Schaffung ergänzender oder zusätzlicher Regeln ein. Sie setzt sich daher weiterhin in den Diskussionen im Rahmen der UNO für die Klärung der konkreten Anwendung des bestehenden Völkerrechts und die Umsetzung der freiwilligen Normen für verantwortungsvolles Staatenverhalten ein. Parallel dazu engagiert sich die Schweiz für die Entwicklung von vertrauensbildenden Massnahmen und den Kapazitätsaufbau in anderen Staaten, welches ebenfalls wichtige Aspekte für die Stabilität des Cyberraums sind.</p><p>3. Die Bedeutung nichtstaatlicher Akteure ist seit Beginn der Entwicklung des Internets hoch. Viele internationale Gremien (bspw. UNO, OECD, EU Internet Forum) berücksichtigen diesen Umstand und beziehen nichtstaatliche Akteure in ihre Arbeit ein. Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass relevante Akteure - ob staatlich oder nichtstaatlich - in die Regelung des Cyberraums einbezogen werden sollten (Multistakeholder-Ansatz). Ein gutes Beispiel dafür ist der vom EDA im Jahr 2018 gegründete Geneva Dialogue on Responsible Behaviour in Cyberspace, welcher durch den Beitrag unterschiedlicher Akteure die Umsetzung der internationalen Normen im Cyberraum konkretisiert. Seit 2020 konnten für den Dialog mehr als 20 namhafte Unternehmen aus der Technologiebranche gewonnen werden. Mit einer Verständigung auf gemeinsame Ansätze für die Sicherheit digitaler Produkte soll so der Cyberraum sicherer werden. Der Bundesrat wird seine Bemühungen in diese Richtung fortsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Cyberraum hat eine neue Dimension in der Sicherheitspolitik geschaffen und ist bei bewaffneten Konflikten als weiterer Operationsraum dazugekommen. Gerade im Cyberraum werden Graubereiche zwischen Frieden und offenem Konflikt genutzt, um andere Staaten zu beeinflussen und unter Druck zu setzen. Auch wird technologische Führerschaft und Dominanz zunehmend zum machtpolitischen Instrument. Es gibt noch keine umfassenden und verbindlichen Normen, die das Verhalten von Staaten in diesem Raum regulieren. Das bestehende Kriegsrecht trägt diesen Entwicklungen nicht Rechnung.</p><p>Im Entwurf für den neuen Sicherheitspolitischen Bericht sagt der Bundesrat, dass er sich für einen freien, sicheren und offenen Cyberraum einsetzen will, der für friedliche Zwecke genutzt wird und auf klaren Regeln und gegenseitigem Vertrauen basiert, und dass die Schweiz ein Interesse an der Klärung der konkreten Anwendung völkerrechtlicher Normen bei Cyberangriffen hat.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Schweiz sich konkret für dieses Ziel einsetzt und wo sie Schwerpunkt sieht:</p><p>1. Wo gibt es aus Sicht des Bundesrates bezüglich der zunehmenden hybriden Konfliktführung Regelungsbedarf?</p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat die Chancen einer stärkeren Regelung und damit besseren Berechenbarkeit im Cyberspace, als Antwort auf die zunehmenden und machtpolitischen Rivalitäten im Cyberraum, ein?</p><p>3. Im digitalen Raum spielen auch nichtstaatliche Akteure, insbesondere globale, teilweise marktbeherrschende Technologiefirmen, eine zentrale Rolle - wie schätzt der Bundesrat deren Bedeutung und Einbezug für bessere, verbindlichere Regeln im Cyberraum ein?</p>
  • Hybride Konfliktführung. Braucht es neue Regeln?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beobachtet eine verstärkte Tendenz zum Einsatz hybrider Konfliktführung. Dies ist eine wesentliche sicherheitspolitische Herausforderung. Der Bericht zur Sicherheitspolitik der Schweiz 2021 zeigt denn auch auf, dass diese Art von Konfliktführung auf die politische, wirtschaftliche und soziale Stabilität von Gesellschaft und Staat sowie auf die staatliche Handlungsfähigkeit abzielt. Hybride Konfliktführung umfasst eine breite Palette von Instrumenten, vom Einsatz von Cybermitteln, Beeinflussungsaktivitäten oder verdeckten bewaffneten Operationen bis hin zum Angriff mit herkömmlichen militärischen Mitteln. Hybride Konflikte finden nicht nur im Cyberraum statt, dieser ist aber ein wesentliches Element, da er vielfältige Möglichkeiten für Angriffe, Sabotage und Beeinflussung bietet. Der Einsatz von Cyber- und Informationsmitteln für machtpolitische Zwecke ist heute Standard und dürfte in den kommenden Jahren durch eine zunehmende Zahl staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure zunehmen.</p><p>1. Der Cyberraum ist keine rechtsfreie Zone. Das bestehende Völkerrecht findet im Cyberraum Anwendung, insbesondere die UNO-Charta, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. Es fehlt somit in der hybriden Konfliktführung nicht an Regeln. Es gibt aber zwei wesentliche Herausforderungen. Die erste besteht darin, den konkreten anwendbaren Rechtsrahmen zu bestimmen. Im Cyberraum wird dieser Umstand zusätzlich dadurch erschwert, dass Operationen oft nicht eindeutig zugerechnet werden können und somit rechtlich nicht klar qualifizierbar sind. Die zweite besteht darin, zu klären, wie genau völkerrechtliche Regeln bei Cyberoperationen Anwendung finden. Die Schweiz engagiert sich für eine diesbezügliche Klärung. Dies erfolgt unter anderem durch ihr Engagement im Rahmen der UN-Regierungsexpertengruppe zur Förderung von verantwortungsvollem Verhalten im Cyberraum.</p><p>2. Das bestehende Völkerrecht bietet bereits einen angemessenen Rahmen für Stabilität und Vorhersehbarkeit im Cyberraum. Erst wenn sich abzeichnet, dass das bestehende internationale Regelwerk Lücken aufweist, setzt sich die Schweiz für die Schaffung ergänzender oder zusätzlicher Regeln ein. Sie setzt sich daher weiterhin in den Diskussionen im Rahmen der UNO für die Klärung der konkreten Anwendung des bestehenden Völkerrechts und die Umsetzung der freiwilligen Normen für verantwortungsvolles Staatenverhalten ein. Parallel dazu engagiert sich die Schweiz für die Entwicklung von vertrauensbildenden Massnahmen und den Kapazitätsaufbau in anderen Staaten, welches ebenfalls wichtige Aspekte für die Stabilität des Cyberraums sind.</p><p>3. Die Bedeutung nichtstaatlicher Akteure ist seit Beginn der Entwicklung des Internets hoch. Viele internationale Gremien (bspw. UNO, OECD, EU Internet Forum) berücksichtigen diesen Umstand und beziehen nichtstaatliche Akteure in ihre Arbeit ein. Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass relevante Akteure - ob staatlich oder nichtstaatlich - in die Regelung des Cyberraums einbezogen werden sollten (Multistakeholder-Ansatz). Ein gutes Beispiel dafür ist der vom EDA im Jahr 2018 gegründete Geneva Dialogue on Responsible Behaviour in Cyberspace, welcher durch den Beitrag unterschiedlicher Akteure die Umsetzung der internationalen Normen im Cyberraum konkretisiert. Seit 2020 konnten für den Dialog mehr als 20 namhafte Unternehmen aus der Technologiebranche gewonnen werden. Mit einer Verständigung auf gemeinsame Ansätze für die Sicherheit digitaler Produkte soll so der Cyberraum sicherer werden. Der Bundesrat wird seine Bemühungen in diese Richtung fortsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Cyberraum hat eine neue Dimension in der Sicherheitspolitik geschaffen und ist bei bewaffneten Konflikten als weiterer Operationsraum dazugekommen. Gerade im Cyberraum werden Graubereiche zwischen Frieden und offenem Konflikt genutzt, um andere Staaten zu beeinflussen und unter Druck zu setzen. Auch wird technologische Führerschaft und Dominanz zunehmend zum machtpolitischen Instrument. Es gibt noch keine umfassenden und verbindlichen Normen, die das Verhalten von Staaten in diesem Raum regulieren. Das bestehende Kriegsrecht trägt diesen Entwicklungen nicht Rechnung.</p><p>Im Entwurf für den neuen Sicherheitspolitischen Bericht sagt der Bundesrat, dass er sich für einen freien, sicheren und offenen Cyberraum einsetzen will, der für friedliche Zwecke genutzt wird und auf klaren Regeln und gegenseitigem Vertrauen basiert, und dass die Schweiz ein Interesse an der Klärung der konkreten Anwendung völkerrechtlicher Normen bei Cyberangriffen hat.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Schweiz sich konkret für dieses Ziel einsetzt und wo sie Schwerpunkt sieht:</p><p>1. Wo gibt es aus Sicht des Bundesrates bezüglich der zunehmenden hybriden Konfliktführung Regelungsbedarf?</p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat die Chancen einer stärkeren Regelung und damit besseren Berechenbarkeit im Cyberspace, als Antwort auf die zunehmenden und machtpolitischen Rivalitäten im Cyberraum, ein?</p><p>3. Im digitalen Raum spielen auch nichtstaatliche Akteure, insbesondere globale, teilweise marktbeherrschende Technologiefirmen, eine zentrale Rolle - wie schätzt der Bundesrat deren Bedeutung und Einbezug für bessere, verbindlichere Regeln im Cyberraum ein?</p>
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