Förderung regionaler Schlachtkapazitäten zur Vermeidung langer Tiertransporte

ShortId
21.4134
Id
20214134
Updated
02.04.2024 16:05
Language
de
Title
Förderung regionaler Schlachtkapazitäten zur Vermeidung langer Tiertransporte
AdditionalIndexing
48;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Anzahl der Schlachtbetriebe ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Kurze Transportwege können einen Beitrag zum Tierwohl leisten. Doch gemäss Bundesratsantwort auf die Interpellation 19.4089 besteht für die Förderung dezentraler Strukturen oder für den Betrieb von regionalen Schlachtbetrieben keine gesetzliche Grundlage. </p><p>Schlachttiere aus dem Berggebiet, insbesondere auch Tiere aus Tierwohlprogrammen, müssen heute in Zwischenstationen aufwändig zusammengeführt und danach über lange Transportwege bis ins Mittelland oder nach Basel transportiert werden. Diese langen Transportwege bedeuten viel Stress für die Tiere, die zeitlebens nach hohen Tierwohlstandards gehalten wurden. </p><p>Zwar können Betriebe im Berggebiet oder solche, die Produkte aus dem Berggebiet verarbeiten, vom Bund unterstützt werden. Diese Förderhilfen reichen jedoch nicht, um der Schliessung von Schlachtbetrieben in ländlichen Gebieten zu verhindern. Darunter leiden Schlachttiere, die immer weiter transportiert werden müssen. </p><p>Regionalen Schlachthöfe sind für die Wertschöpfung sowie zum Erhalt von Arbeitsplätzen in den Randregionen wichtig.</p><p>Im letzten Jahr wurden zudem die Hof- oder Weideschlachtungen in der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) gesetzlich verankert. Weil bei diesen Tötungsmethoden die Tiere nach dem Betäuben und Entbluten auf dem Heimbetrieb in einen nahe gelegenen Schlachtbetrieb transportiert werden müssen, sind dezentrale Schlachtkapazitäten notwendig. </p><p>Aus diesen Gründen ist eine Rechtsgrundlage zu schaffen, welche die Unterstützung von regionalen Schlachtkapazitäten ermöglicht. </p>
  • <p>Schlachttiere müssen in bewilligten Betrieben geschlachtet werden, die strengen hygienischen Anforderungen sowie Tierschutzvorschriften genügen und zur Selbstkontrolle verpflichtet sind. Tierschutz und Lebensmittelsicherheit werden durch amtliche Kontrollen der zuständigen kantonalen Veterinärbehörden überprüft. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen überprüft im Rahmen seiner Oberaufsicht regelmässig, ob Tierseuchen-, Tierschutz- und Lebensmittelrecht in den Kantonen korrekt umgesetzt wird.</p><p>Kurze Transportwege zu den Schlachtbetrieben können grundsätzlich zum Tierwohl beitragen. Eine gesetzliche Regelung ist aber weder angezeigt noch notwendig. Die Schweiz verfügte gemäss Tierverkehrsdatenbank im Jahr 2020 über mehr als 650 bewilligte Schlachtbetriebe, auch wenn deren Anzahl in den letzten Jahren rückläufig ist. Dabei handelt es sich um viele dezentrale Schlachtbetriebe. Das schweizerische Tierschutzrecht ist im Vergleich mit dem Ausland bezüglich der maximalen Transportdauer (8h inklusive Fahrzeit im Inland) und der qualitativen Anforderungen an einen Tiertransport streng.</p><p>Es ist primär an den Produzentinnen und Produzenten sowie den abnehmenden Betrieben zu bestimmen, wo ein Tier geschlachtet bzw. welches Fleisch gekauft wird, und so die regionale Schlachtung zu favorisieren. Einige Kantone und private Organisationen gewähren bereits heute finanzielle Unterstützung zur Förderung regionaler Schlachthöfe (z.B. GR). Es ist auch vorstellbar, dass Label-Organisationen privatrechtlich maximale Transportzeiten festlegen und für entsprechend gelabelte Produkte ein Mehrpreis erzielt werden kann.</p><p>Artikel 9a der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK; SR 817.190) regelt die Möglichkeit der Hof- oder Weidetötung zur Fleischgewinnung (in Kraft seit 1.7.2020). Diese schafft einen zusätzlichen Anreiz für die regionale Vermarktung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Förderung dezentraler Schlachtkapazitäten eine gesetzliche Grundlage zu schaffen und entsprechende Massnahmen zu treffen.</p>
  • Förderung regionaler Schlachtkapazitäten zur Vermeidung langer Tiertransporte
State
In Kommission des Ständerats
Related Affairs
  • 20214133
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Anzahl der Schlachtbetriebe ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Kurze Transportwege können einen Beitrag zum Tierwohl leisten. Doch gemäss Bundesratsantwort auf die Interpellation 19.4089 besteht für die Förderung dezentraler Strukturen oder für den Betrieb von regionalen Schlachtbetrieben keine gesetzliche Grundlage. </p><p>Schlachttiere aus dem Berggebiet, insbesondere auch Tiere aus Tierwohlprogrammen, müssen heute in Zwischenstationen aufwändig zusammengeführt und danach über lange Transportwege bis ins Mittelland oder nach Basel transportiert werden. Diese langen Transportwege bedeuten viel Stress für die Tiere, die zeitlebens nach hohen Tierwohlstandards gehalten wurden. </p><p>Zwar können Betriebe im Berggebiet oder solche, die Produkte aus dem Berggebiet verarbeiten, vom Bund unterstützt werden. Diese Förderhilfen reichen jedoch nicht, um der Schliessung von Schlachtbetrieben in ländlichen Gebieten zu verhindern. Darunter leiden Schlachttiere, die immer weiter transportiert werden müssen. </p><p>Regionalen Schlachthöfe sind für die Wertschöpfung sowie zum Erhalt von Arbeitsplätzen in den Randregionen wichtig.</p><p>Im letzten Jahr wurden zudem die Hof- oder Weideschlachtungen in der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) gesetzlich verankert. Weil bei diesen Tötungsmethoden die Tiere nach dem Betäuben und Entbluten auf dem Heimbetrieb in einen nahe gelegenen Schlachtbetrieb transportiert werden müssen, sind dezentrale Schlachtkapazitäten notwendig. </p><p>Aus diesen Gründen ist eine Rechtsgrundlage zu schaffen, welche die Unterstützung von regionalen Schlachtkapazitäten ermöglicht. </p>
    • <p>Schlachttiere müssen in bewilligten Betrieben geschlachtet werden, die strengen hygienischen Anforderungen sowie Tierschutzvorschriften genügen und zur Selbstkontrolle verpflichtet sind. Tierschutz und Lebensmittelsicherheit werden durch amtliche Kontrollen der zuständigen kantonalen Veterinärbehörden überprüft. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen überprüft im Rahmen seiner Oberaufsicht regelmässig, ob Tierseuchen-, Tierschutz- und Lebensmittelrecht in den Kantonen korrekt umgesetzt wird.</p><p>Kurze Transportwege zu den Schlachtbetrieben können grundsätzlich zum Tierwohl beitragen. Eine gesetzliche Regelung ist aber weder angezeigt noch notwendig. Die Schweiz verfügte gemäss Tierverkehrsdatenbank im Jahr 2020 über mehr als 650 bewilligte Schlachtbetriebe, auch wenn deren Anzahl in den letzten Jahren rückläufig ist. Dabei handelt es sich um viele dezentrale Schlachtbetriebe. Das schweizerische Tierschutzrecht ist im Vergleich mit dem Ausland bezüglich der maximalen Transportdauer (8h inklusive Fahrzeit im Inland) und der qualitativen Anforderungen an einen Tiertransport streng.</p><p>Es ist primär an den Produzentinnen und Produzenten sowie den abnehmenden Betrieben zu bestimmen, wo ein Tier geschlachtet bzw. welches Fleisch gekauft wird, und so die regionale Schlachtung zu favorisieren. Einige Kantone und private Organisationen gewähren bereits heute finanzielle Unterstützung zur Förderung regionaler Schlachthöfe (z.B. GR). Es ist auch vorstellbar, dass Label-Organisationen privatrechtlich maximale Transportzeiten festlegen und für entsprechend gelabelte Produkte ein Mehrpreis erzielt werden kann.</p><p>Artikel 9a der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK; SR 817.190) regelt die Möglichkeit der Hof- oder Weidetötung zur Fleischgewinnung (in Kraft seit 1.7.2020). Diese schafft einen zusätzlichen Anreiz für die regionale Vermarktung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Förderung dezentraler Schlachtkapazitäten eine gesetzliche Grundlage zu schaffen und entsprechende Massnahmen zu treffen.</p>
    • Förderung regionaler Schlachtkapazitäten zur Vermeidung langer Tiertransporte

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