Finanzielle Anreize für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen

ShortId
21.4144
Id
20214144
Updated
28.07.2023 14:15
Language
de
Title
Finanzielle Anreize für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen
AdditionalIndexing
52;2846;2446;66
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Umsetzung von Artikel 34 des CO2-Gesetzes beim Gebäudeprogramm neu auch Globalbeiträge für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen zu gewähren. Damit können die Kantone dazu motiviert werden, den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen mit finanziellen Anreizen zu fördern.</p><p>Heute entrichtet der Bund den Kantonen nur Globalbeiträge beim Ersatz von Erdöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen durch effiziente Holzfeuerungsanlagen. Soll aber eine alte Holzheizung durch eine neue, effiziente und umweltfreundliche Holzfeuerungsanlage ersetzt werden, so werden keine Globalbeiträge bezahlt.</p><p>Aus (arbeits-)ökonomischen Gründen kommt es heute leider häufig vor, dass alte Holzheizungen nicht durch neue Holzfeuerungsanlagen, sondern durch Wärmepumpen ersetzt werden. Da diese zwar sparsam sind, insgesamt aber doch einen erheblichen Winterstrombedarf auslösen, stellt sich die Frage nach der Zweckmässigkeit dieser Entwicklung. Die für das Gebäudeprogramm verwendeten Mittel aus der CO2-Abgabe müssen gemäss Artikel 34 CO2-Gesetz "für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden einschliesslich Senkung des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr" verwendet werden. </p><p>Aus diesem Grunde wird der Bundesrat ersucht, den Kantonen auch für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen Globalbeiträge auszurichten. Das ist eine wichtige Massnahme, um einen Rückgang von Heizungen mit dem CO2-neutralen Rohstoff Holz zu vermeiden und gleichzeitig ein Beitrag gegen die drohende Winterstromknappheit.</p>
  • <p>Die Mittel für das Gebäudeprogramm stammen aus der CO2-Teilzweckbindung. Deshalb ist zur Sicherstellung der Verfassungsmässigkeit mit den geförderten Massnahmen gegenüber einer reinen CO2-Abgabe eine zusätzliche Wirkung zu erzielen.</p><p>Die Evaluation der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom Februar 2014 "Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen: Evaluation des Schätzmodells zur Berechnung der CO2- und Energiewirkungen der Fördermassnahmen" hat das Gebäudeprogramm eingehend untersucht. Bei der Wirkung der Holzenergie-Massnahmen empfahl sie, dass der Heizkesselersatz nicht angerechnet werden sollte. Dies wird begründet, dass der Rückwechsel auf fossile Energieträger ohne erneute Förderung unter den heutigen Rahmenbedingungen als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Diese Einschätzung teilt der Bundesrat.</p><p>Die verfügbaren Mittel aus der CO2-Teilzweckbindung sind beschränkt und wurden 2020 von den Kantonen vollständig abgeholt. Es ist somit wichtig, dass im Bereich der Gebäudetechnik mit den beschränkten Mitteln in erster Linie fossile Heizsysteme oder ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen durch erneuerbare Energien ersetzt werden, da damit eine grosse CO2-Wirkung erzielt wird. Der Ersatz von erneuerbaren Heizsystemen steht nicht mehr im Fokus, da ein Rückwechsel auch aufgrund der kantonalen Gesetzgebungen je länger je unwahrscheinlicher wird.</p><p>Die Kantone - welche ja für den Gebäudebereich zuständig sind - können bereits heute aus ihren eigenen Mitteln den Heizungsersatz Holz zu Holz fördern. Sie erhalten dafür aber keine Globalbeiträge des Bundes.</p><p>Es besteht die Gefahr, dass eine Ausnahmeregelung für Holzheizungen als Präjudiz generell für die Förderung vom Ersatz von alten erneuerbaren Heizungssystemen durch neue erneuerbare Heizsysteme interpretiert würde. Es wäre schwierig zu argumentieren, wieso bei anderen Technologien nicht ebenfalls der eins-zu-eins Ersatz gefördert werden sollte. Diese Art von Unterstützung könnte nur dann ohne Abstriche am Ersatz von fossilen Heizungen und elektrischen Widerstandsheizungen umgesetzt werden, wenn insgesamt mehr Mittel für das Gebäudeprogramm zur Verfügung gestellt würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Umsetzung von Artikel 34 des CO2-Gesetzes beim Gebäudeprogramm neu auch Globalbeiträge für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen zu gewähren.</p>
  • Finanzielle Anreize für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Umsetzung von Artikel 34 des CO2-Gesetzes beim Gebäudeprogramm neu auch Globalbeiträge für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen zu gewähren. Damit können die Kantone dazu motiviert werden, den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen mit finanziellen Anreizen zu fördern.</p><p>Heute entrichtet der Bund den Kantonen nur Globalbeiträge beim Ersatz von Erdöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen durch effiziente Holzfeuerungsanlagen. Soll aber eine alte Holzheizung durch eine neue, effiziente und umweltfreundliche Holzfeuerungsanlage ersetzt werden, so werden keine Globalbeiträge bezahlt.</p><p>Aus (arbeits-)ökonomischen Gründen kommt es heute leider häufig vor, dass alte Holzheizungen nicht durch neue Holzfeuerungsanlagen, sondern durch Wärmepumpen ersetzt werden. Da diese zwar sparsam sind, insgesamt aber doch einen erheblichen Winterstrombedarf auslösen, stellt sich die Frage nach der Zweckmässigkeit dieser Entwicklung. Die für das Gebäudeprogramm verwendeten Mittel aus der CO2-Abgabe müssen gemäss Artikel 34 CO2-Gesetz "für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden einschliesslich Senkung des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr" verwendet werden. </p><p>Aus diesem Grunde wird der Bundesrat ersucht, den Kantonen auch für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen Globalbeiträge auszurichten. Das ist eine wichtige Massnahme, um einen Rückgang von Heizungen mit dem CO2-neutralen Rohstoff Holz zu vermeiden und gleichzeitig ein Beitrag gegen die drohende Winterstromknappheit.</p>
    • <p>Die Mittel für das Gebäudeprogramm stammen aus der CO2-Teilzweckbindung. Deshalb ist zur Sicherstellung der Verfassungsmässigkeit mit den geförderten Massnahmen gegenüber einer reinen CO2-Abgabe eine zusätzliche Wirkung zu erzielen.</p><p>Die Evaluation der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom Februar 2014 "Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen: Evaluation des Schätzmodells zur Berechnung der CO2- und Energiewirkungen der Fördermassnahmen" hat das Gebäudeprogramm eingehend untersucht. Bei der Wirkung der Holzenergie-Massnahmen empfahl sie, dass der Heizkesselersatz nicht angerechnet werden sollte. Dies wird begründet, dass der Rückwechsel auf fossile Energieträger ohne erneute Förderung unter den heutigen Rahmenbedingungen als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Diese Einschätzung teilt der Bundesrat.</p><p>Die verfügbaren Mittel aus der CO2-Teilzweckbindung sind beschränkt und wurden 2020 von den Kantonen vollständig abgeholt. Es ist somit wichtig, dass im Bereich der Gebäudetechnik mit den beschränkten Mitteln in erster Linie fossile Heizsysteme oder ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen durch erneuerbare Energien ersetzt werden, da damit eine grosse CO2-Wirkung erzielt wird. Der Ersatz von erneuerbaren Heizsystemen steht nicht mehr im Fokus, da ein Rückwechsel auch aufgrund der kantonalen Gesetzgebungen je länger je unwahrscheinlicher wird.</p><p>Die Kantone - welche ja für den Gebäudebereich zuständig sind - können bereits heute aus ihren eigenen Mitteln den Heizungsersatz Holz zu Holz fördern. Sie erhalten dafür aber keine Globalbeiträge des Bundes.</p><p>Es besteht die Gefahr, dass eine Ausnahmeregelung für Holzheizungen als Präjudiz generell für die Förderung vom Ersatz von alten erneuerbaren Heizungssystemen durch neue erneuerbare Heizsysteme interpretiert würde. Es wäre schwierig zu argumentieren, wieso bei anderen Technologien nicht ebenfalls der eins-zu-eins Ersatz gefördert werden sollte. Diese Art von Unterstützung könnte nur dann ohne Abstriche am Ersatz von fossilen Heizungen und elektrischen Widerstandsheizungen umgesetzt werden, wenn insgesamt mehr Mittel für das Gebäudeprogramm zur Verfügung gestellt würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Umsetzung von Artikel 34 des CO2-Gesetzes beim Gebäudeprogramm neu auch Globalbeiträge für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen zu gewähren.</p>
    • Finanzielle Anreize für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen

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