Mit geheimen Rabatten auf Medikamenten würde die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen verletzen

ShortId
21.4150
Id
20214150
Updated
28.07.2023 00:23
Language
de
Title
Mit geheimen Rabatten auf Medikamenten würde die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen verletzen
AdditionalIndexing
2841;15;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie bereits in den Antworten auf die Motion Rytz 19.4354 "Transparente Zulassungsverfahren für teure Medikamente und Therapien", das Postulat Wermuth 19.3362 "Prüfung von Massnahmen gegen "Schaufensterpreise"" sowie das Postulat Barrile 19.3318 "Kostendämpfende Massnahmen bei patentgeschützten Medikamenten" ausgeführt, entsprechen vertrauliche Preismodelle internationaler Praxis. Sie werden in den neun Referenzländern der Schweiz und weiteren Ländern insbesondere für hochpreisige Arzneimittel im Bereich der Onkologie und der seltenen Erkrankungen umgesetzt. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene gegen diese Praxis ein und hat mit Unterzeichnung der WHA-Resolution zusammen mit anderen Ländern Transparenz zu effektiv vergüteten Preisen gefordert.</p><p>In der Schweiz werden die Preise von Arzneimitteln jetzt und in Zukunft nach Möglichkeit transparent umgesetzt. Die Umsetzung vertraulicher Preismodelle ist nur in wenigen Fällen erforderlich. Ohne sie würden in der Schweiz jedoch viel zu hohe Preise vergütet werden oder die Arzneimittel könnten nicht in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden und ständen der Bevölkerung somit nicht zur Verfügung.</p><p>Die Umsetzung vertraulicher Preismodelle in der Schweiz wird so lange nötig sein, wie das international praktizierte Preisfestsetzungssystem auf vertraulichen Vereinbarungen basiert. Der Bundesrat gewichtet den Schutz des Zugangs zur Vergütung zu diesen lebenswichtigen Arzneimitteln zu möglichst kostengünstigen Preisen höher als die Transparenz der effektiv vergüteten Preise gegenüber der Öffentlichkeit.</p><p>2. Die internationale Praxis der Preisfestsetzung wird von den zuständigen Behörden des Bundesamts für Gesundheit (BAG) laufend überprüft. Das BAG nimmt an den entsprechenden Treffen der OECD, der WHO und des Pharmaceutical Pricing and Reimbursement Information Netzwerkes teil. Die Schweiz ist auch Mitglied von EURIPID, einer laufend aktualisierten, kostenpflichtigen unabhängigen Datenbank zu Arzneimittelpreisen, und unterstützt deren Bemühungen zur Publikation effektiv vergüteter Preise und Angaben zur Existenz von Preismodellen für die einzelnen Arzneimittel. Die Aktualität der Studien und Berichte zu Preismodellen wird ebenfalls laufend überprüft.</p><p>Mittels Preismodellen wird die Wirtschaftlichkeit komplexer hochpreisiger Therapien festgelegt. Zum Beispiel die Kombination hochpreisiger Krebstherapien, die bereits als Einzeltherapien 100'000 CHF pro Jahr und Patientin bzw. Patient kosten. Die Preise müssen in solchen Fällen mit verschiedenen Pharmaunternehmen verhandelt werden, was entsprechend länger dauert als die Preisfestsetzung weniger komplexer Monotherapien, deren Preis ohne Preismodell festgelegt werden kann. Die Zeit bis zur SL-Aufnahme von Arzneimitteln mit und ohne Preismodellen zu vergleichen ist somit ein Vergleich wenig komplexer mit komplexen Preisfestsetzungsverfahren. Daraus den Schluss zu ziehen, das Aufnahmeverfahren mit Preismodellen würde länger dauern als ohne, ist falsch.</p><p>3. Wie in der Stellungnahme auf die die Interpellation Crottaz 19.3801 "Strategie gegen teure Medikamente" festgehalten, wird die Preisfestsetzung auf Basis der Kosten für Forschung und Entwicklung international wenig berücksichtigt, weil es schwierig ist, die entsprechenden Kosten zu eruieren und zu überprüfen. Dem Bundesrat ist jedoch bewusst, dass der in der Schweiz und anderen Ländern berücksichtigte Auslandpreisvergleich aufgrund der fehlenden Transparenz zu den effektiv vergüteten Preisen vermehrt zum fragwürdigen Preisfestsetzungskriterium wird. Entsprechend sind im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 derzeit Arbeiten unter Einbezug von Experten und internationalen Empfehlungen im Gange, um die bestehenden Preisfestsetzungskriterien durch weitere, verlässlichere Kriterien zu ergänzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Kostendämpfungsmassnahmen Paket 2) will der Bundesrat die umstrittene Praxis von Preismodellen einführen und in diesem Rahmen die Berechnung und die Höhe von Medikamentenrabatten vom Öffentlichkeitsprinzip ausnehmen. </p><p>2019 hatte sich die Schweiz bei der WHO aber noch für mehr Transparenz in diesem Bereich starkgemacht, namentlich für die Notwendigkeit, Informationen über die Nettopreise von Produkten der medizinischen Versorgung (also nach Abzug der Rabatte) öffentlich auszutauschen (vgl. Resolution WHA72.8, Mai 2019).</p><p>Die Aussagen des Bundesrates in seinem erläuternden Bericht vom August 2020, wonach Preismodelle mit Rabatten in mehreren europäischen Ländern zu deutlichen Einsparungen geführt hätten, sind nur mit älteren oder wenig unabhängigen Studien unterlegt. Andere, unabhängige Studien zeigen indes, dass solche Preismodelle weder zu einer rascheren Kostenübernahme noch zu einer besseren Kontrolle der Medikamentenpreise führen. Im Gegenteil: Diese Preise steigen weiter wie wild. Angesichts der sehr kontroversen Vernehmlassungsergebnisse von 2020 (Preismodelle wurden kritisiert, die Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip breit abgelehnt), der durchzogenen Bilanz dieser Modelle im Ausland und der internationalen Verpflichtungen der Schweiz bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Handelt es sich nicht um einen Verstoss gegen internationale Verpflichtungen der Schweiz, wenn die Festsetzung der Medikamentenpreise in unserem Land undurchsichtiger wird?</p><p>2. Worauf (Berichte, Studien) stützt sich der Bundesrat, wenn er festhält, dass nicht ausgewiesene Rabatte ein Instrument, Einsparungen zu erzielen, seien? Ist die Grundlage vollständig und ausgewogen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es unabhängige Studien gibt, die zu einem gegenteiligen Schluss kommen?</p><p>3. Wie will er vorgehen, um das ungleiche Kräfteverhältnis zwischen Bundesamt für Gesundheit und Pharmaindustrie bei der Festlegung der Medikamentenpreise ins Gleichgewicht zu bringen? Beispielsweise, indem die Pharmaindustrie verpflichtet wird, wie es in gewissen Nachbarländern der Fall ist, die tatsächlichen Investitionskosten offenzulegen (Kosten für Forschung und Entwicklung, erhaltene Subventionen)?</p>
  • Mit geheimen Rabatten auf Medikamenten würde die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen verletzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie bereits in den Antworten auf die Motion Rytz 19.4354 "Transparente Zulassungsverfahren für teure Medikamente und Therapien", das Postulat Wermuth 19.3362 "Prüfung von Massnahmen gegen "Schaufensterpreise"" sowie das Postulat Barrile 19.3318 "Kostendämpfende Massnahmen bei patentgeschützten Medikamenten" ausgeführt, entsprechen vertrauliche Preismodelle internationaler Praxis. Sie werden in den neun Referenzländern der Schweiz und weiteren Ländern insbesondere für hochpreisige Arzneimittel im Bereich der Onkologie und der seltenen Erkrankungen umgesetzt. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene gegen diese Praxis ein und hat mit Unterzeichnung der WHA-Resolution zusammen mit anderen Ländern Transparenz zu effektiv vergüteten Preisen gefordert.</p><p>In der Schweiz werden die Preise von Arzneimitteln jetzt und in Zukunft nach Möglichkeit transparent umgesetzt. Die Umsetzung vertraulicher Preismodelle ist nur in wenigen Fällen erforderlich. Ohne sie würden in der Schweiz jedoch viel zu hohe Preise vergütet werden oder die Arzneimittel könnten nicht in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden und ständen der Bevölkerung somit nicht zur Verfügung.</p><p>Die Umsetzung vertraulicher Preismodelle in der Schweiz wird so lange nötig sein, wie das international praktizierte Preisfestsetzungssystem auf vertraulichen Vereinbarungen basiert. Der Bundesrat gewichtet den Schutz des Zugangs zur Vergütung zu diesen lebenswichtigen Arzneimitteln zu möglichst kostengünstigen Preisen höher als die Transparenz der effektiv vergüteten Preise gegenüber der Öffentlichkeit.</p><p>2. Die internationale Praxis der Preisfestsetzung wird von den zuständigen Behörden des Bundesamts für Gesundheit (BAG) laufend überprüft. Das BAG nimmt an den entsprechenden Treffen der OECD, der WHO und des Pharmaceutical Pricing and Reimbursement Information Netzwerkes teil. Die Schweiz ist auch Mitglied von EURIPID, einer laufend aktualisierten, kostenpflichtigen unabhängigen Datenbank zu Arzneimittelpreisen, und unterstützt deren Bemühungen zur Publikation effektiv vergüteter Preise und Angaben zur Existenz von Preismodellen für die einzelnen Arzneimittel. Die Aktualität der Studien und Berichte zu Preismodellen wird ebenfalls laufend überprüft.</p><p>Mittels Preismodellen wird die Wirtschaftlichkeit komplexer hochpreisiger Therapien festgelegt. Zum Beispiel die Kombination hochpreisiger Krebstherapien, die bereits als Einzeltherapien 100'000 CHF pro Jahr und Patientin bzw. Patient kosten. Die Preise müssen in solchen Fällen mit verschiedenen Pharmaunternehmen verhandelt werden, was entsprechend länger dauert als die Preisfestsetzung weniger komplexer Monotherapien, deren Preis ohne Preismodell festgelegt werden kann. Die Zeit bis zur SL-Aufnahme von Arzneimitteln mit und ohne Preismodellen zu vergleichen ist somit ein Vergleich wenig komplexer mit komplexen Preisfestsetzungsverfahren. Daraus den Schluss zu ziehen, das Aufnahmeverfahren mit Preismodellen würde länger dauern als ohne, ist falsch.</p><p>3. Wie in der Stellungnahme auf die die Interpellation Crottaz 19.3801 "Strategie gegen teure Medikamente" festgehalten, wird die Preisfestsetzung auf Basis der Kosten für Forschung und Entwicklung international wenig berücksichtigt, weil es schwierig ist, die entsprechenden Kosten zu eruieren und zu überprüfen. Dem Bundesrat ist jedoch bewusst, dass der in der Schweiz und anderen Ländern berücksichtigte Auslandpreisvergleich aufgrund der fehlenden Transparenz zu den effektiv vergüteten Preisen vermehrt zum fragwürdigen Preisfestsetzungskriterium wird. Entsprechend sind im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 derzeit Arbeiten unter Einbezug von Experten und internationalen Empfehlungen im Gange, um die bestehenden Preisfestsetzungskriterien durch weitere, verlässlichere Kriterien zu ergänzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Kostendämpfungsmassnahmen Paket 2) will der Bundesrat die umstrittene Praxis von Preismodellen einführen und in diesem Rahmen die Berechnung und die Höhe von Medikamentenrabatten vom Öffentlichkeitsprinzip ausnehmen. </p><p>2019 hatte sich die Schweiz bei der WHO aber noch für mehr Transparenz in diesem Bereich starkgemacht, namentlich für die Notwendigkeit, Informationen über die Nettopreise von Produkten der medizinischen Versorgung (also nach Abzug der Rabatte) öffentlich auszutauschen (vgl. Resolution WHA72.8, Mai 2019).</p><p>Die Aussagen des Bundesrates in seinem erläuternden Bericht vom August 2020, wonach Preismodelle mit Rabatten in mehreren europäischen Ländern zu deutlichen Einsparungen geführt hätten, sind nur mit älteren oder wenig unabhängigen Studien unterlegt. Andere, unabhängige Studien zeigen indes, dass solche Preismodelle weder zu einer rascheren Kostenübernahme noch zu einer besseren Kontrolle der Medikamentenpreise führen. Im Gegenteil: Diese Preise steigen weiter wie wild. Angesichts der sehr kontroversen Vernehmlassungsergebnisse von 2020 (Preismodelle wurden kritisiert, die Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip breit abgelehnt), der durchzogenen Bilanz dieser Modelle im Ausland und der internationalen Verpflichtungen der Schweiz bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Handelt es sich nicht um einen Verstoss gegen internationale Verpflichtungen der Schweiz, wenn die Festsetzung der Medikamentenpreise in unserem Land undurchsichtiger wird?</p><p>2. Worauf (Berichte, Studien) stützt sich der Bundesrat, wenn er festhält, dass nicht ausgewiesene Rabatte ein Instrument, Einsparungen zu erzielen, seien? Ist die Grundlage vollständig und ausgewogen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es unabhängige Studien gibt, die zu einem gegenteiligen Schluss kommen?</p><p>3. Wie will er vorgehen, um das ungleiche Kräfteverhältnis zwischen Bundesamt für Gesundheit und Pharmaindustrie bei der Festlegung der Medikamentenpreise ins Gleichgewicht zu bringen? Beispielsweise, indem die Pharmaindustrie verpflichtet wird, wie es in gewissen Nachbarländern der Fall ist, die tatsächlichen Investitionskosten offenzulegen (Kosten für Forschung und Entwicklung, erhaltene Subventionen)?</p>
    • Mit geheimen Rabatten auf Medikamenten würde die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen verletzen

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