Klima und Überschwemmungen. Eine stärkere Rolle des Bundes und eine neue Juragewässerkorrektion?

ShortId
21.4151
Id
20214151
Updated
28.07.2023 00:03
Language
de
Title
Klima und Überschwemmungen. Eine stärkere Rolle des Bundes und eine neue Juragewässerkorrektion?
AdditionalIndexing
52;09;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu Frage 1: Durch die beiden Juragewässerkorrektionen wurde die Überschwemmungsgefahr für die an die Seen angrenzenden Gebiete deutlich verringert. Die Hochwasserereignisse von 2005, 2007, 2015 und 2021 zeigen aber, dass es keinen absoluten Schutz gibt. Lokale Starkniederschläge nehmen zu. Die künftige Entwicklung seltener grossräumiger Hochwasserereignisse ist jedoch schwierig vorherzusagen. Es ist deshalb wichtig, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in der Nähe der Seen auch eigenverantwortlich Objektschutzmassnahmen ergreifen und die Warnungen und Anordnungen der Behörden im Ereignisfall berücksichtigen.</p><p>Zu Frage 2: Mit den beiden Juragewässerkorrektionen und der Regulierung der Jurarandseen wurde ein ausgewogenes System geschaffen. Eine 1996 publizierte Untersuchung der ETH Zürich im Auftrag der Interkantonalen Aufsichtskommission der Zweiten Juragewässerkorrektion kam zum Schluss, dass punktuelle Verbesserungen des Regulierreglements zugunsten einzelner Interessenbereiche möglich sind, nicht aber wesentliche Änderungen am Reglement. Die Analyse des Hochwassers vom August 2007 führte zur Einführung der sogenannten Prognoseregulierung (vorausschauende Regulierung im Ereignisfall anhand der Hochwasserprognosen) und damit zu einer weiteren Optimierung des Systems. Ergänzende Hochwasserschutzmassnahmen zu den Massnahmen der 1. und 2. Juragewässerkorrektion wären sehr aufwändig, um hinreichend Wirkung zu erzielen. Sie müssten die verschiedenen Nutzungs- und Schutzanliegen angemessen berücksichtigen, integral geplant und verhältnismässig sein. Aktuell liegen deshalb keine diesbezüglichen Planungen durch die betroffenen Kantone vor.</p><p>Zu Frage 3: Das Ergreifen konkreter Massnahmen zum Schutz vor Hochwassern liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund übt die Oberaufsicht aus, sorgt für den rechtlichen Rahmen, erlässt Richtlinien für einen gesamtschweizerisch harmonisierten Umgang mit Hochwasser und unterstützt die Kantone mit Subventionen. Die heutige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hat sich bewährt. Die Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg, Bern und Solothurn haben den gemeinsamen Unterhalt und die Aufsicht des interkantonalen Werkes der II. Juragewässerkorrektion im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung geregelt und ein Regulierreglement erarbeitet.</p><p>Zu Frage 4: Beim Hochwasserschutz gilt grundsätzlich, dass Bund, Kantone und Gemeinden je rund ein Drittel der Kosten tragen. Der Bund trägt 35 Prozent der Kosten. Dieser Anteil kann für besonders wirksame Einzelprojekte bis auf 45 Prozent angehoben werden. In Kantonen mit überdurchschnittlichen Investitionen in Schutzbauten beträgt der Bundesanteil bis zu 65 Prozent. Mit ökologischen Mehrleistungen kann der Bundesanteil in jeder Gemeinde gar auf 80 Prozent ansteigen. Angesichts des namhaften Bundesanteils war die Erhöhung der Bundesbeiträge bisher kein Thema. Die begrenzenden Faktoren bei der Realisierung von Schutzmassnahmen sind in der Regel die personellen Ressourcen bei der öffentlichen Hand und die lange Dauer in der Projektabwicklung. Da zusätzliche Schutzbauten nur einen begrenzten Schutz bieten können, geht es heute oftmals vorrangig darum, mit dem verbleibenden Restrisiko umzugehen. Dies durch eine gefahrengerechte Nutzung des Raumes, ergänzende organisatorische Massnahmen und den eigenverantwortlichen Schutz von Gebäuden und Anlagen, die in Gefahrengebieten errichtet wurden. Dieses in der Praxis bewährte integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren soll in der laufenden Revision des Wasserbaugesetzes Wasserbaugesetz (WBG; SR 721.100) verankert werden. Diese Massnahmen kosten in der Regel vergleichsweise wenig. Der Bundesrat erachtet eine Erhöhung der Bundesbeiträge in der heutigen Situation deshalb als nicht angezeigt.</p><p>Zu Frage 5: Mit dem Klimafonds hatte das Parlament vorgesehen, Mittel zur Finanzierung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel einzusetzen. Aus diesen Mitteln hätten gemäss Vorschlag des Bundesrates zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711) vom 14. April 2021 auch Massnahmen zur Vermeidung von Schäden durch häufigere und intensivere Hochwasser und zunehmenden Oberflächenabfluss gefördert werden können. Damit hätten Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden beim eigenverantwortlichen Schutz vor Naturgefahren finanziell unterstützt werden sollen. Die Stimmbevölkerung hat das revidierte CO2-Gesetz (BBI 2020 7847) am 13. Juni 2021 abgelehnt. Mit dem Scheitern der Gesetzesrevision fehlt die Rechtsgrundlage für eine haushaltneutrale Unterstützung der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Sommer 2021 gingen schwere Regenfälle über der Schweiz nieder. Dies hat mehrere unerwünschte Auswirkungen gezeitigt. In mehreren Regionen der Schweiz stieg der Wasserpegel auf spektakuläre Weise an. Insbesondere der Drei-Seen-Region - und in ihrem Einzugsgebiet der Thunersee sowie die Stadt Bern - erlebten besonders hohe und bedrohliche Wasserstände.</p><p>Die Niederschläge haben an mehreren Orten zu katastrophalen Hochwassern und Überschwemmungen geführt. Insbesondere über die Ortschaft Cressier (NE) ergossen sich nach besonders heftigen Gewittern Schlammlawinen. Die Schlamm- und Wassermassen ergossen sich durch das Dorf und richteten zahlreiche Schäden an. Glücklicherweise und wie durch ein Wunder führte dies zu keinen Todesopfern, und niemand wurde verletzt oder gilt als vermisst.</p><p>Es ist zu ewarten, dass durch den Klimawandel häufigere und heftigere solcher Ereignisse häufiger und intensiver ausfallen. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Reichen die grossen Juragewässerkorrektionen, die im späteren 19. und im 20. Jahrhundert durchgeführt wurden, aus, um die steigenden Wasserpegel zu bewältigen, die für die kommenden Jahrzehnte zu erwarten sind?</p><p>2. Im Zusammenhang mit einer neuen Juragewässerkorrektion werden Überlegungen zu Arbeiten angestellt, mit denen ebenfalls zu erwartende Trockenheitsperioden bekämpft werden könnten; ist es denkbar, dass dank dieser Arbeiten (Erhöhung der Kanalbefestigungen; Verbindung zwischen Aare und Broye zur Entlastung des Bielersees; Anpassung weitere Infrastrukturen) die Pufferfunktion der Drei-Seen-Region besser ausgenützt und die Wohn- und Landwirtschaftszonen besser geschützt werden? </p><p>3.Sollte der Bund bei diesen Überlegungen nicht eine aktivere Rolle einnehmn und die beteiligten Partner (Kantone, Gemeinden, landwirtschaftliche Kreise, Umweltschutzkreise) am Runden Tisch versammeln, damit dort die Zukunft geplant werden kann?</p><p>4. Könnte die Kostenbeteiligung des Bundes angesichts der Tatsache, dass es sich hier um Gewässerkorrekturen handelt, nicht höher ausfallen, damit selbst kleine und finanzschwache Gemeinden die notwendigen Arbeiten, die für die Sicherheit ihrer Bevölkerung notwendig sind, angehen können?</p><p>5. Wie will der Bundesrat für einen Ersatz der Mittel sorgen, die zu diesem Zweck aus dem Klimafonds hätten fliessen sollen, den das am vergangenen 13. Juni abgelehnte neuen CO2-Gesetz vorgesehen hat?</p>
  • Klima und Überschwemmungen. Eine stärkere Rolle des Bundes und eine neue Juragewässerkorrektion?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu Frage 1: Durch die beiden Juragewässerkorrektionen wurde die Überschwemmungsgefahr für die an die Seen angrenzenden Gebiete deutlich verringert. Die Hochwasserereignisse von 2005, 2007, 2015 und 2021 zeigen aber, dass es keinen absoluten Schutz gibt. Lokale Starkniederschläge nehmen zu. Die künftige Entwicklung seltener grossräumiger Hochwasserereignisse ist jedoch schwierig vorherzusagen. Es ist deshalb wichtig, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in der Nähe der Seen auch eigenverantwortlich Objektschutzmassnahmen ergreifen und die Warnungen und Anordnungen der Behörden im Ereignisfall berücksichtigen.</p><p>Zu Frage 2: Mit den beiden Juragewässerkorrektionen und der Regulierung der Jurarandseen wurde ein ausgewogenes System geschaffen. Eine 1996 publizierte Untersuchung der ETH Zürich im Auftrag der Interkantonalen Aufsichtskommission der Zweiten Juragewässerkorrektion kam zum Schluss, dass punktuelle Verbesserungen des Regulierreglements zugunsten einzelner Interessenbereiche möglich sind, nicht aber wesentliche Änderungen am Reglement. Die Analyse des Hochwassers vom August 2007 führte zur Einführung der sogenannten Prognoseregulierung (vorausschauende Regulierung im Ereignisfall anhand der Hochwasserprognosen) und damit zu einer weiteren Optimierung des Systems. Ergänzende Hochwasserschutzmassnahmen zu den Massnahmen der 1. und 2. Juragewässerkorrektion wären sehr aufwändig, um hinreichend Wirkung zu erzielen. Sie müssten die verschiedenen Nutzungs- und Schutzanliegen angemessen berücksichtigen, integral geplant und verhältnismässig sein. Aktuell liegen deshalb keine diesbezüglichen Planungen durch die betroffenen Kantone vor.</p><p>Zu Frage 3: Das Ergreifen konkreter Massnahmen zum Schutz vor Hochwassern liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund übt die Oberaufsicht aus, sorgt für den rechtlichen Rahmen, erlässt Richtlinien für einen gesamtschweizerisch harmonisierten Umgang mit Hochwasser und unterstützt die Kantone mit Subventionen. Die heutige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hat sich bewährt. Die Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg, Bern und Solothurn haben den gemeinsamen Unterhalt und die Aufsicht des interkantonalen Werkes der II. Juragewässerkorrektion im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung geregelt und ein Regulierreglement erarbeitet.</p><p>Zu Frage 4: Beim Hochwasserschutz gilt grundsätzlich, dass Bund, Kantone und Gemeinden je rund ein Drittel der Kosten tragen. Der Bund trägt 35 Prozent der Kosten. Dieser Anteil kann für besonders wirksame Einzelprojekte bis auf 45 Prozent angehoben werden. In Kantonen mit überdurchschnittlichen Investitionen in Schutzbauten beträgt der Bundesanteil bis zu 65 Prozent. Mit ökologischen Mehrleistungen kann der Bundesanteil in jeder Gemeinde gar auf 80 Prozent ansteigen. Angesichts des namhaften Bundesanteils war die Erhöhung der Bundesbeiträge bisher kein Thema. Die begrenzenden Faktoren bei der Realisierung von Schutzmassnahmen sind in der Regel die personellen Ressourcen bei der öffentlichen Hand und die lange Dauer in der Projektabwicklung. Da zusätzliche Schutzbauten nur einen begrenzten Schutz bieten können, geht es heute oftmals vorrangig darum, mit dem verbleibenden Restrisiko umzugehen. Dies durch eine gefahrengerechte Nutzung des Raumes, ergänzende organisatorische Massnahmen und den eigenverantwortlichen Schutz von Gebäuden und Anlagen, die in Gefahrengebieten errichtet wurden. Dieses in der Praxis bewährte integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren soll in der laufenden Revision des Wasserbaugesetzes Wasserbaugesetz (WBG; SR 721.100) verankert werden. Diese Massnahmen kosten in der Regel vergleichsweise wenig. Der Bundesrat erachtet eine Erhöhung der Bundesbeiträge in der heutigen Situation deshalb als nicht angezeigt.</p><p>Zu Frage 5: Mit dem Klimafonds hatte das Parlament vorgesehen, Mittel zur Finanzierung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel einzusetzen. Aus diesen Mitteln hätten gemäss Vorschlag des Bundesrates zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711) vom 14. April 2021 auch Massnahmen zur Vermeidung von Schäden durch häufigere und intensivere Hochwasser und zunehmenden Oberflächenabfluss gefördert werden können. Damit hätten Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden beim eigenverantwortlichen Schutz vor Naturgefahren finanziell unterstützt werden sollen. Die Stimmbevölkerung hat das revidierte CO2-Gesetz (BBI 2020 7847) am 13. Juni 2021 abgelehnt. Mit dem Scheitern der Gesetzesrevision fehlt die Rechtsgrundlage für eine haushaltneutrale Unterstützung der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Sommer 2021 gingen schwere Regenfälle über der Schweiz nieder. Dies hat mehrere unerwünschte Auswirkungen gezeitigt. In mehreren Regionen der Schweiz stieg der Wasserpegel auf spektakuläre Weise an. Insbesondere der Drei-Seen-Region - und in ihrem Einzugsgebiet der Thunersee sowie die Stadt Bern - erlebten besonders hohe und bedrohliche Wasserstände.</p><p>Die Niederschläge haben an mehreren Orten zu katastrophalen Hochwassern und Überschwemmungen geführt. Insbesondere über die Ortschaft Cressier (NE) ergossen sich nach besonders heftigen Gewittern Schlammlawinen. Die Schlamm- und Wassermassen ergossen sich durch das Dorf und richteten zahlreiche Schäden an. Glücklicherweise und wie durch ein Wunder führte dies zu keinen Todesopfern, und niemand wurde verletzt oder gilt als vermisst.</p><p>Es ist zu ewarten, dass durch den Klimawandel häufigere und heftigere solcher Ereignisse häufiger und intensiver ausfallen. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Reichen die grossen Juragewässerkorrektionen, die im späteren 19. und im 20. Jahrhundert durchgeführt wurden, aus, um die steigenden Wasserpegel zu bewältigen, die für die kommenden Jahrzehnte zu erwarten sind?</p><p>2. Im Zusammenhang mit einer neuen Juragewässerkorrektion werden Überlegungen zu Arbeiten angestellt, mit denen ebenfalls zu erwartende Trockenheitsperioden bekämpft werden könnten; ist es denkbar, dass dank dieser Arbeiten (Erhöhung der Kanalbefestigungen; Verbindung zwischen Aare und Broye zur Entlastung des Bielersees; Anpassung weitere Infrastrukturen) die Pufferfunktion der Drei-Seen-Region besser ausgenützt und die Wohn- und Landwirtschaftszonen besser geschützt werden? </p><p>3.Sollte der Bund bei diesen Überlegungen nicht eine aktivere Rolle einnehmn und die beteiligten Partner (Kantone, Gemeinden, landwirtschaftliche Kreise, Umweltschutzkreise) am Runden Tisch versammeln, damit dort die Zukunft geplant werden kann?</p><p>4. Könnte die Kostenbeteiligung des Bundes angesichts der Tatsache, dass es sich hier um Gewässerkorrekturen handelt, nicht höher ausfallen, damit selbst kleine und finanzschwache Gemeinden die notwendigen Arbeiten, die für die Sicherheit ihrer Bevölkerung notwendig sind, angehen können?</p><p>5. Wie will der Bundesrat für einen Ersatz der Mittel sorgen, die zu diesem Zweck aus dem Klimafonds hätten fliessen sollen, den das am vergangenen 13. Juni abgelehnte neuen CO2-Gesetz vorgesehen hat?</p>
    • Klima und Überschwemmungen. Eine stärkere Rolle des Bundes und eine neue Juragewässerkorrektion?

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