Herdenschutzhunde. Marktöffnung

ShortId
21.4153
Id
20214153
Updated
28.07.2023 00:01
Language
de
Title
Herdenschutzhunde. Marktöffnung
AdditionalIndexing
52;55;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bund und Kantone entschädigen durch Grossraubtiere verursachte Schäden an Nutztieren vollständig und unabhängig davon, ob die Nutztiere vorgängig mittels Herdenschutzmassnahmen geschützt waren. Der Bund leistet seinen Beitrag nur, sofern der Kanton den Restbetrag übernimmt (Art. 10 der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, JSV, SR 922.01).</p><p>Es steht bereits heute jeder Landwirtin und jedem Landwirt frei, irgendwelche Herdenschutzhunde einzusetzen. Hingegen finanziert der Bund Herdenschutzhunde nur unter der Bedingung, dass die Auflagen der Jagdverordnung (Art. 10ter Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 Bst. b und Art. 10quater JSV) eingehalten werden. Zu den Auflagen des Bundes gehört z.B. das Ergreifen konkreter Massnahmen zur Unfall- und Konfliktverhütung auf dem Land- oder Alpwirtschaftsbetrieb. Darunter fällt auch die Zugehörigkeit des Hundes zu einer Rasse, die für den Herdenschutz in der Schweiz geeignet und vom Bund anerkannt ist. Dieses System, in dem nur anerkannte und geprüfte Hunde nach klaren Regeln zum Einsatz kommen, bietet der Landwirtin oder dem Landwirt grösstmögliche Rechtssicherheit beim Einsatz der Hunde.</p><p>Die Kantone können auf ihrem Gebiet weitere Herdenschutzhunderassen anerkennen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt deren Haltung und Einsatz als sogenannt "weitere Massnahme der Kantone im Herdenschutz" (Art. 10ter Abs. 1 Bst. d JSV). Die Erarbeitung eines Systems zur Verhütung von Unfällen mit Menschen ist Sache des Kantons. Das BAFU anerkennt im Falle von Nutztierschäden durch Grossraubtiere grundsätzlich die Schutzwirkung dieser Hunde, vorausgesetzt sie wurden fachgerecht eingesetzt.</p><p>Dieses Bundessystem ist das Ergebnis der Umsetzung der Motion Hassler (10.3242) "Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren" und hat sich bewährt. Der Bund wird so den Anforderungen der Gesellschaft an einen effizienten Schutz gerecht und Unfälle sowie Konflikte mit Herdenschutzhunden werden minimiert. Eine Liberalisierung des Marktes für Herdenschutzhunde würde sowohl die Leistungszucht in den beiden offiziellen Rassen verunmöglichen, als auch das genannte System zur Unfall- und Konfliktverhütung schwächen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit dieser Interpellation fordere ich den Bundesrat auf, den Markt für Herdenschutzhunde zu liberalisieren und auch diejenigen Nutztierhalterinnen und -halter zu entschädigen, die einen Herdenschutzhund ausserhalb des Monopols der Agridea erwerben. Angesichts der Bedrohung, die Wolfsrudel heutzutage für die Schweizer Alpwirtschaft darstellen, setzen viele Nutztierhalterinnen und -halter Herdenschutzhunde ein. Allerdings erhalten sie vom Bund offenbar keine Entschädigung für den Verlust von Nutztieren, wenn ihr Herdenschutzhund nicht aus einer Zucht stammt, die von der Agridea anerkannt ist.</p><p>Heutzutage ist die Agridea, die übrigens vom BAFU finanziert wird, nicht mehr in der Lage, der hohen Nachfrage nachzukommen. Deshalb müssen die Nutztierhalterinnen und -halter unbedingt frei entscheiden können, wo sie ihren Hund kaufen möchten, und sich dabei sicher sein können, dass sie im Schadenfall vom Bund entschädigt werden. Sie wollen ihre Hunde aus Ländern beziehen können, in denen die Hunde seit Jahrzehnten mit Schafen und Ziegen grossgezogen werden und mit Tourismus vertraut sind.</p><p>Deswegen soll der Bundesrat dafür sorgen, dass der Kauf von Herdenschutzhunden durch Nutztierhalterinnen und -halter liberalisiert wird und dass die Halterinnen und Halter - unabhängig davon, welchen Hund sie gewählt haben - für die durch Wolfsangriffe verursachten Schäden garantiert und vollständig entschädigt werden.</p>
  • Herdenschutzhunde. Marktöffnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bund und Kantone entschädigen durch Grossraubtiere verursachte Schäden an Nutztieren vollständig und unabhängig davon, ob die Nutztiere vorgängig mittels Herdenschutzmassnahmen geschützt waren. Der Bund leistet seinen Beitrag nur, sofern der Kanton den Restbetrag übernimmt (Art. 10 der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, JSV, SR 922.01).</p><p>Es steht bereits heute jeder Landwirtin und jedem Landwirt frei, irgendwelche Herdenschutzhunde einzusetzen. Hingegen finanziert der Bund Herdenschutzhunde nur unter der Bedingung, dass die Auflagen der Jagdverordnung (Art. 10ter Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 Bst. b und Art. 10quater JSV) eingehalten werden. Zu den Auflagen des Bundes gehört z.B. das Ergreifen konkreter Massnahmen zur Unfall- und Konfliktverhütung auf dem Land- oder Alpwirtschaftsbetrieb. Darunter fällt auch die Zugehörigkeit des Hundes zu einer Rasse, die für den Herdenschutz in der Schweiz geeignet und vom Bund anerkannt ist. Dieses System, in dem nur anerkannte und geprüfte Hunde nach klaren Regeln zum Einsatz kommen, bietet der Landwirtin oder dem Landwirt grösstmögliche Rechtssicherheit beim Einsatz der Hunde.</p><p>Die Kantone können auf ihrem Gebiet weitere Herdenschutzhunderassen anerkennen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt deren Haltung und Einsatz als sogenannt "weitere Massnahme der Kantone im Herdenschutz" (Art. 10ter Abs. 1 Bst. d JSV). Die Erarbeitung eines Systems zur Verhütung von Unfällen mit Menschen ist Sache des Kantons. Das BAFU anerkennt im Falle von Nutztierschäden durch Grossraubtiere grundsätzlich die Schutzwirkung dieser Hunde, vorausgesetzt sie wurden fachgerecht eingesetzt.</p><p>Dieses Bundessystem ist das Ergebnis der Umsetzung der Motion Hassler (10.3242) "Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren" und hat sich bewährt. Der Bund wird so den Anforderungen der Gesellschaft an einen effizienten Schutz gerecht und Unfälle sowie Konflikte mit Herdenschutzhunden werden minimiert. Eine Liberalisierung des Marktes für Herdenschutzhunde würde sowohl die Leistungszucht in den beiden offiziellen Rassen verunmöglichen, als auch das genannte System zur Unfall- und Konfliktverhütung schwächen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit dieser Interpellation fordere ich den Bundesrat auf, den Markt für Herdenschutzhunde zu liberalisieren und auch diejenigen Nutztierhalterinnen und -halter zu entschädigen, die einen Herdenschutzhund ausserhalb des Monopols der Agridea erwerben. Angesichts der Bedrohung, die Wolfsrudel heutzutage für die Schweizer Alpwirtschaft darstellen, setzen viele Nutztierhalterinnen und -halter Herdenschutzhunde ein. Allerdings erhalten sie vom Bund offenbar keine Entschädigung für den Verlust von Nutztieren, wenn ihr Herdenschutzhund nicht aus einer Zucht stammt, die von der Agridea anerkannt ist.</p><p>Heutzutage ist die Agridea, die übrigens vom BAFU finanziert wird, nicht mehr in der Lage, der hohen Nachfrage nachzukommen. Deshalb müssen die Nutztierhalterinnen und -halter unbedingt frei entscheiden können, wo sie ihren Hund kaufen möchten, und sich dabei sicher sein können, dass sie im Schadenfall vom Bund entschädigt werden. Sie wollen ihre Hunde aus Ländern beziehen können, in denen die Hunde seit Jahrzehnten mit Schafen und Ziegen grossgezogen werden und mit Tourismus vertraut sind.</p><p>Deswegen soll der Bundesrat dafür sorgen, dass der Kauf von Herdenschutzhunden durch Nutztierhalterinnen und -halter liberalisiert wird und dass die Halterinnen und Halter - unabhängig davon, welchen Hund sie gewählt haben - für die durch Wolfsangriffe verursachten Schäden garantiert und vollständig entschädigt werden.</p>
    • Herdenschutzhunde. Marktöffnung

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