Covid-Zertifikat für Personen, deren Immunität mit einem serologischen Test nachgewiesen wird

ShortId
21.4154
Id
20214154
Updated
28.07.2023 00:21
Language
de
Title
Covid-Zertifikat für Personen, deren Immunität mit einem serologischen Test nachgewiesen wird
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Covid-19-Verordnung Zertifikate sieht vor, dass ein Covid-19-Genesungszertifikat ausgestellt wird, wenn eine Person sich mit Sars-CoV-2 angesteckt hat und als genesen gilt. Artikel 16 dieser Verordnung legt allerdings fest, dass ein solches Zertifikat nur ausgestellt wird, wenn sich der Befund, dass die Person sich angesteckt hat, auf ein positives Ergebnis einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 stützt.</p><p>Wenn das Ziel der Politik zur Covid-Bekämpfung in der kollektiven Immunität besteht und nicht in der Impfung (die nur ein Instrument, aber nicht ein Ziel an sich darstellen kann), ist eine solche Anforderung übertrieben. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass selbst nach relativ langer Zeit ein serologischer Test eine Immunität nachweisen kann, die derjenigen nach einer Impfung gleichwertig ist. In solchen Fällen reicht ein serologischer Test ohne Verpflichtung, sich impfen zu lassen, für die Erreichung des Ziels.</p><p>Die Ergänzung der Voraussetzungen für den Erhalt eines Covid-19-Genesungszertifikats würde den Impfdruck mildern, ohne vom eigentlichen Ziel (ich sage es noch einmal, der Immunität) abzuweichen.</p><p>Damit Genesungszertifikate aufgrund eines serologischen Tests ausgestellt werden können, müssten natürlich gestützt auf die bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse die Mindestwerte für die Feststellung der Immunität und die Gültigkeitsdauer dieser Zertifikate festgelegt werden. </p><p>Wenn, wie es der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 21.3920 angedeutet hat, es wirklich zwingende Bestimmungen des europäischen Rechts gibt, die einer solchen Lockerung des Schweizer Systems entgegenstehen, wäre die Geltung dieser Lockerung, je nachdem, auf die Schweiz und allenfalls auf die Länder, die keine zusätzlichen Voraussetzungen für die Einreise auf ihr Staatsgebiet vorschreiben, zu beschränken.</p>
  • <p>Gemäss neustem Forschungsstand darf mittlerweile von einer guten Schutzwirkung der durch eine Infektion mit dem Coronavirus erworbenen Immunität vor schwerer Erkrankung ausgegangen werden. Der Bundesrat hat deshalb am 3. November 2021 beschlossen, dass Personen mit positivem Antikörpertest (serologischer Test) ein in der Schweiz gültiges Covid-Zertifikat erhalten können. Die Gültigkeitsdauer dieser Genesungszertifikate ist auf 90 Tage beschränkt, es kann jedoch nach einem nochmaligen positiven Antikörpertest erneuert werden. Das Anliegen der Motion wurde folglich bereits umgesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die Covid-19-Verordnung Zertifikate so anzupassen, dass Personen, deren Immunität mit einem serologischen Test nachgewiesen wird, ein Covid-19-Genesungszertifikat erhalten. Die Voraussetzungen und die Gültigkeitsdauer dieses Zertifikats sind festzulegen, seine Gültigkeit nach Bedarf auf die Schweiz und allenfalls auf die Länder, die keine zusätzlichen Voraussetzungen für die Einreise auf ihr Staatsgebiet vorschreiben, zu beschränken.</p>
  • Covid-Zertifikat für Personen, deren Immunität mit einem serologischen Test nachgewiesen wird
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Covid-19-Verordnung Zertifikate sieht vor, dass ein Covid-19-Genesungszertifikat ausgestellt wird, wenn eine Person sich mit Sars-CoV-2 angesteckt hat und als genesen gilt. Artikel 16 dieser Verordnung legt allerdings fest, dass ein solches Zertifikat nur ausgestellt wird, wenn sich der Befund, dass die Person sich angesteckt hat, auf ein positives Ergebnis einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 stützt.</p><p>Wenn das Ziel der Politik zur Covid-Bekämpfung in der kollektiven Immunität besteht und nicht in der Impfung (die nur ein Instrument, aber nicht ein Ziel an sich darstellen kann), ist eine solche Anforderung übertrieben. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass selbst nach relativ langer Zeit ein serologischer Test eine Immunität nachweisen kann, die derjenigen nach einer Impfung gleichwertig ist. In solchen Fällen reicht ein serologischer Test ohne Verpflichtung, sich impfen zu lassen, für die Erreichung des Ziels.</p><p>Die Ergänzung der Voraussetzungen für den Erhalt eines Covid-19-Genesungszertifikats würde den Impfdruck mildern, ohne vom eigentlichen Ziel (ich sage es noch einmal, der Immunität) abzuweichen.</p><p>Damit Genesungszertifikate aufgrund eines serologischen Tests ausgestellt werden können, müssten natürlich gestützt auf die bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse die Mindestwerte für die Feststellung der Immunität und die Gültigkeitsdauer dieser Zertifikate festgelegt werden. </p><p>Wenn, wie es der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 21.3920 angedeutet hat, es wirklich zwingende Bestimmungen des europäischen Rechts gibt, die einer solchen Lockerung des Schweizer Systems entgegenstehen, wäre die Geltung dieser Lockerung, je nachdem, auf die Schweiz und allenfalls auf die Länder, die keine zusätzlichen Voraussetzungen für die Einreise auf ihr Staatsgebiet vorschreiben, zu beschränken.</p>
    • <p>Gemäss neustem Forschungsstand darf mittlerweile von einer guten Schutzwirkung der durch eine Infektion mit dem Coronavirus erworbenen Immunität vor schwerer Erkrankung ausgegangen werden. Der Bundesrat hat deshalb am 3. November 2021 beschlossen, dass Personen mit positivem Antikörpertest (serologischer Test) ein in der Schweiz gültiges Covid-Zertifikat erhalten können. Die Gültigkeitsdauer dieser Genesungszertifikate ist auf 90 Tage beschränkt, es kann jedoch nach einem nochmaligen positiven Antikörpertest erneuert werden. Das Anliegen der Motion wurde folglich bereits umgesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die Covid-19-Verordnung Zertifikate so anzupassen, dass Personen, deren Immunität mit einem serologischen Test nachgewiesen wird, ein Covid-19-Genesungszertifikat erhalten. Die Voraussetzungen und die Gültigkeitsdauer dieses Zertifikats sind festzulegen, seine Gültigkeit nach Bedarf auf die Schweiz und allenfalls auf die Länder, die keine zusätzlichen Voraussetzungen für die Einreise auf ihr Staatsgebiet vorschreiben, zu beschränken.</p>
    • Covid-Zertifikat für Personen, deren Immunität mit einem serologischen Test nachgewiesen wird

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