Hochqualifizierten Immigrantinnen und Immigranten mehr Chancen auf Bildung und eine gute Arbeit geben

ShortId
21.4158
Id
20214158
Updated
08.05.2024 14:25
Language
de
Title
Hochqualifizierten Immigrantinnen und Immigranten mehr Chancen auf Bildung und eine gute Arbeit geben
AdditionalIndexing
2811;32;44;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. &amp; 9. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass die gesellschaftliche, wirtschaftliche und dem jeweiligen Ausbildungsniveau angepasste Integration von Immigrierten eine wichtige Aufgabe ist (vgl. auch Antwort des Bundesrates auf Ip. 17.3048). Seit Inkrafttreten von Artikel 121a BV hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen ergriffen, um dieses Potential besser nutzen zu können. Die Kompetenz zum Entscheid über die Zulassung und Anerkennung von Qualifikationen an Hochschulen liegt in der Schweiz ausschliesslich bei den autonomen Hochschulen. Swissuniversities führt eine Liste über die Gleichwertigkeit ausländischer Maturitätsabschlüsse, die zu einem Hochschulstudium in der Schweiz qualifizieren. Die schweizerische Informationsstelle für Anerkennungsfragen Swiss ENIC kann eine Anerkennungsempfehlung für ausländische Hochschulabschlüsse zuhanden von Arbeitgebenden ausstellen, solange es sich nicht um einen reglementierten Beruf handelt. Sie bietet zudem speziell für Flüchtlinge mit einem Hochschulabschluss, der nicht genügend dokumentiert werden kann, die Möglichkeit, eine Diplomerläuterung zu beantragen.</p><p>2. &amp; 3. Die Kompetenz liegt bei den anbietenden Institutionen (siehe Antwort 1). So ermöglicht etwa das Projekt "Horizon académique" der Universität Genf, das mit der Bildungsdirektion des Kantons Genf entwickelt wurde, Zugewanderten mit hohem Potenzial eine vereinfachte Zulassung anhand klarer Kriterien. Die ersten Zahlen sind vielversprechend (2016: 35 Zugewanderte; 2021: 276). Ähnliche Projekte sind auch an anderen Hochschulen zu finden.</p><p>4. Der Bund leistet keine Beiträge zur sprachlichen Förderung von Hochqualifizierten. Gestützt auf Art. 54 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration (AIG; SR 142.20) ist die Förderung von Zugewanderten grundsätzlich durch die bestehenden Regelstrukturen der Bildung zu leisten, wozu auch die Hochschulbildung und darauf vorbereitende Angebote gehören.</p><p>Hinsichtlich der Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen haben Bund (WBF, EJPD) und Kantone (KdK, EDK, SODK) im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz 2018 vereinbart, dass die sprachliche Förderung bis zum Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) durch die Integrationsförderung übernommen wird. Auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG, SR 419.1, Art. 16) werden Grundkompetenzkurse für Erwachsene gefördert. Diese Angebote stehen grundsätzlich allen Erwachsenen mit fehlenden Grundkompetenzen offen. Das Weiterbildungsgesetz und das Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzen sich.</p><p>5. Die Zuständigkeit für die Berufs-, Studien-, und Laufbahnberatung liegt bei den Kantonen. Mit dem Angebot "viamia" subventioniert das SBFI 2019 bis 2024 im Auftrag des Bundesrates die Entwicklung und Implementierung einer kostenlosen Standortbestimmung für Erwachsene ab 40 Jahren.</p><p>6. Auf der von den Kantonen bereitgestellten Online-Plattform www.berufsberatung.ch können sich Interessierte über verschiedene Weiterbildungsangebote informieren.</p><p>7. Die Anbieter von Weiterbildungen entscheiden autonom darüber, welche Weiterbildungen sie anbieten. Die Organisationen der Arbeitswelt sind bei der Konzeption formeller und informeller Bildungsangebote für ihre Branche engagiert und befördern so den Bezug zum Arbeitsmarkt.</p><p>8. Die Stipendien, mit denen auch Studiengebühren finanziert werden können, sind in der Schweiz in kantonaler Kompetenz.</p><p>10. Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz bieten Bund und Kantone anerkannten Flüchtlingen ein Case Management und Jobcoaching an, um sie beim Eintritt in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.</p><p>11. Bereits heute gelten für Staatsangehörige aus Drittstaaten mit einem Abschluss einer schweizerischen Hochschule erleichterte Zulassungsvoraussetzungen (siehe Stellungnahme zur Motion Dobler 17.3067). Für diese Kategorie von Personen kommt der Inländervorrang nicht zur Anwendung, wenn ihre Erwerbstätigkeit gemäss Artikel 21 Absatz 3 AIG von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Am 27.10.2021 hat der Bundesrat weitere Zulassungserleichterungen zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss in die Vernehmlassung geschickt (Vorschlag zur Anpassung von Art. 30 Abs. 1 AIG).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Viele Immigrierte weisen eine hohe Qualifikation auf. So sind seit der Flüchtlingskrise 2015 vermehrt Personen aus Herkunftsländern mit einem gut entwickelten tertiären Bildungssystem (Syrien, Türkei, Iran, Irak, Afghanistan etc.) in die Schweiz geflüchtet. Aufgrund rechtlicher, bürokratischer und sozialer Hindernisse arbeiten jedoch viele weit unter ihrem fachlichen Niveau in niedrig qualifizierten Jobs. Dieses Fachkräftepotenzial zu ignorieren, ist nicht allein menschlich störend, sondern auch ein Nachteil für die Wirtschaft und den Steuerzahler.</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um in Absprache mit den ETH, Kantonen, Universitäten, Fachhochschulen und höheren Berufsschulen </p><p>a. die partielle oder modulare Anerkennung früherer Qualifikationen, ausländischer Studienleistungen und professioneller Erfahrungen einzuführen?</p><p>b. Verfahren zu entwickeln, um ungenügend dokumentierte Qualifikationen anzuerkennen?</p><p>c. modulare Prüfungen einzuführen, um die individuelle Eignung oder die Gleichwertigkeit ausländischer Leistungen festzustellen?</p><p>2. Können solche modularen Anerkennungen zum Zugang verkürzter Studiengänge oder Weiterbildungen beitragen oder diesen erleichtern?</p><p>3. Wie lassen sich im Ausland erworbene Qualifikationen so anerkennen, dass nicht konsekutive Abschlüsse möglich werden, also Bachelor- oder Master-Studien übersprungen oder Anschlussstudien in einem anderen Fach absolviert werden können?</p><p>4. Was unternimmt der Bundesrat mit den Verbundpartnern, um für Hochqualifizierte mehr, bessere und kostenfreie Sprachangebote auf der Tertiärstufe bereitzustellen?</p><p>5. Um für diese Gruppe kostenfreie Standortbestimmungen und Laufbahnberatungen anzubieten?</p><p>6. Um entsprechende Informationen besser bekannt und zugänglich zu machen?</p><p>7. Um das Angebot entsprechender und dem Arbeitsmarkt angepasster Weiterbildungen deutlich auszubauen?</p><p>8. Um die Studienkosten bezahlbar zu machen?</p><p>9. Um Verfahren gemäss der Lissabon Konvention Artikel VII oder entsprechend dem European Qualifications Passport for Refugees anzubieten? </p><p>10. Um auf dem Arbeitsmarkt Diskriminierungen und weitere Hindernisse zu beseitigen, um für hoch qualifizierte Immigrierte den Übergang von der Forschung und Wissenschaft in die Privatwirtschaft zu erleichtern? Z.B. mittels Praktika, Coaching, Beratung von Arbeitgebern, Zugang zu Beschwerdeverfahren?</p><p>11. Um Talente an die Schweiz zu binden (talent retention)?</p>
  • Hochqualifizierten Immigrantinnen und Immigranten mehr Chancen auf Bildung und eine gute Arbeit geben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. &amp; 9. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass die gesellschaftliche, wirtschaftliche und dem jeweiligen Ausbildungsniveau angepasste Integration von Immigrierten eine wichtige Aufgabe ist (vgl. auch Antwort des Bundesrates auf Ip. 17.3048). Seit Inkrafttreten von Artikel 121a BV hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen ergriffen, um dieses Potential besser nutzen zu können. Die Kompetenz zum Entscheid über die Zulassung und Anerkennung von Qualifikationen an Hochschulen liegt in der Schweiz ausschliesslich bei den autonomen Hochschulen. Swissuniversities führt eine Liste über die Gleichwertigkeit ausländischer Maturitätsabschlüsse, die zu einem Hochschulstudium in der Schweiz qualifizieren. Die schweizerische Informationsstelle für Anerkennungsfragen Swiss ENIC kann eine Anerkennungsempfehlung für ausländische Hochschulabschlüsse zuhanden von Arbeitgebenden ausstellen, solange es sich nicht um einen reglementierten Beruf handelt. Sie bietet zudem speziell für Flüchtlinge mit einem Hochschulabschluss, der nicht genügend dokumentiert werden kann, die Möglichkeit, eine Diplomerläuterung zu beantragen.</p><p>2. &amp; 3. Die Kompetenz liegt bei den anbietenden Institutionen (siehe Antwort 1). So ermöglicht etwa das Projekt "Horizon académique" der Universität Genf, das mit der Bildungsdirektion des Kantons Genf entwickelt wurde, Zugewanderten mit hohem Potenzial eine vereinfachte Zulassung anhand klarer Kriterien. Die ersten Zahlen sind vielversprechend (2016: 35 Zugewanderte; 2021: 276). Ähnliche Projekte sind auch an anderen Hochschulen zu finden.</p><p>4. Der Bund leistet keine Beiträge zur sprachlichen Förderung von Hochqualifizierten. Gestützt auf Art. 54 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration (AIG; SR 142.20) ist die Förderung von Zugewanderten grundsätzlich durch die bestehenden Regelstrukturen der Bildung zu leisten, wozu auch die Hochschulbildung und darauf vorbereitende Angebote gehören.</p><p>Hinsichtlich der Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen haben Bund (WBF, EJPD) und Kantone (KdK, EDK, SODK) im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz 2018 vereinbart, dass die sprachliche Förderung bis zum Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) durch die Integrationsförderung übernommen wird. Auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG, SR 419.1, Art. 16) werden Grundkompetenzkurse für Erwachsene gefördert. Diese Angebote stehen grundsätzlich allen Erwachsenen mit fehlenden Grundkompetenzen offen. Das Weiterbildungsgesetz und das Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzen sich.</p><p>5. Die Zuständigkeit für die Berufs-, Studien-, und Laufbahnberatung liegt bei den Kantonen. Mit dem Angebot "viamia" subventioniert das SBFI 2019 bis 2024 im Auftrag des Bundesrates die Entwicklung und Implementierung einer kostenlosen Standortbestimmung für Erwachsene ab 40 Jahren.</p><p>6. Auf der von den Kantonen bereitgestellten Online-Plattform www.berufsberatung.ch können sich Interessierte über verschiedene Weiterbildungsangebote informieren.</p><p>7. Die Anbieter von Weiterbildungen entscheiden autonom darüber, welche Weiterbildungen sie anbieten. Die Organisationen der Arbeitswelt sind bei der Konzeption formeller und informeller Bildungsangebote für ihre Branche engagiert und befördern so den Bezug zum Arbeitsmarkt.</p><p>8. Die Stipendien, mit denen auch Studiengebühren finanziert werden können, sind in der Schweiz in kantonaler Kompetenz.</p><p>10. Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz bieten Bund und Kantone anerkannten Flüchtlingen ein Case Management und Jobcoaching an, um sie beim Eintritt in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.</p><p>11. Bereits heute gelten für Staatsangehörige aus Drittstaaten mit einem Abschluss einer schweizerischen Hochschule erleichterte Zulassungsvoraussetzungen (siehe Stellungnahme zur Motion Dobler 17.3067). Für diese Kategorie von Personen kommt der Inländervorrang nicht zur Anwendung, wenn ihre Erwerbstätigkeit gemäss Artikel 21 Absatz 3 AIG von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Am 27.10.2021 hat der Bundesrat weitere Zulassungserleichterungen zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss in die Vernehmlassung geschickt (Vorschlag zur Anpassung von Art. 30 Abs. 1 AIG).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Viele Immigrierte weisen eine hohe Qualifikation auf. So sind seit der Flüchtlingskrise 2015 vermehrt Personen aus Herkunftsländern mit einem gut entwickelten tertiären Bildungssystem (Syrien, Türkei, Iran, Irak, Afghanistan etc.) in die Schweiz geflüchtet. Aufgrund rechtlicher, bürokratischer und sozialer Hindernisse arbeiten jedoch viele weit unter ihrem fachlichen Niveau in niedrig qualifizierten Jobs. Dieses Fachkräftepotenzial zu ignorieren, ist nicht allein menschlich störend, sondern auch ein Nachteil für die Wirtschaft und den Steuerzahler.</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um in Absprache mit den ETH, Kantonen, Universitäten, Fachhochschulen und höheren Berufsschulen </p><p>a. die partielle oder modulare Anerkennung früherer Qualifikationen, ausländischer Studienleistungen und professioneller Erfahrungen einzuführen?</p><p>b. Verfahren zu entwickeln, um ungenügend dokumentierte Qualifikationen anzuerkennen?</p><p>c. modulare Prüfungen einzuführen, um die individuelle Eignung oder die Gleichwertigkeit ausländischer Leistungen festzustellen?</p><p>2. Können solche modularen Anerkennungen zum Zugang verkürzter Studiengänge oder Weiterbildungen beitragen oder diesen erleichtern?</p><p>3. Wie lassen sich im Ausland erworbene Qualifikationen so anerkennen, dass nicht konsekutive Abschlüsse möglich werden, also Bachelor- oder Master-Studien übersprungen oder Anschlussstudien in einem anderen Fach absolviert werden können?</p><p>4. Was unternimmt der Bundesrat mit den Verbundpartnern, um für Hochqualifizierte mehr, bessere und kostenfreie Sprachangebote auf der Tertiärstufe bereitzustellen?</p><p>5. Um für diese Gruppe kostenfreie Standortbestimmungen und Laufbahnberatungen anzubieten?</p><p>6. Um entsprechende Informationen besser bekannt und zugänglich zu machen?</p><p>7. Um das Angebot entsprechender und dem Arbeitsmarkt angepasster Weiterbildungen deutlich auszubauen?</p><p>8. Um die Studienkosten bezahlbar zu machen?</p><p>9. Um Verfahren gemäss der Lissabon Konvention Artikel VII oder entsprechend dem European Qualifications Passport for Refugees anzubieten? </p><p>10. Um auf dem Arbeitsmarkt Diskriminierungen und weitere Hindernisse zu beseitigen, um für hoch qualifizierte Immigrierte den Übergang von der Forschung und Wissenschaft in die Privatwirtschaft zu erleichtern? Z.B. mittels Praktika, Coaching, Beratung von Arbeitgebern, Zugang zu Beschwerdeverfahren?</p><p>11. Um Talente an die Schweiz zu binden (talent retention)?</p>
    • Hochqualifizierten Immigrantinnen und Immigranten mehr Chancen auf Bildung und eine gute Arbeit geben

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