Anerkennung des Generalabonnements auf der Hochrheinstrecke Basel-Schaffhausen

ShortId
21.4159
Id
20214159
Updated
14.05.2024 08:29
Language
de
Title
Anerkennung des Generalabonnements auf der Hochrheinstrecke Basel-Schaffhausen
AdditionalIndexing
48;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Schon heute führt die mit Abstand schnellste Verbindung zwischen Basel und Schaffhausen über deutsches Territorium. Über die Hochrheinstrecke gelangt man in 1:06 vom Basler Badischen Bahnhof nach Schaffhausen (und vis versa). Demgegenüber dauert die Fahrt via Zürich HB minimal 1:57. Auf der mit Abstand schnellsten Verbindung von Schaffhausen zur zweitgrössten Agglomeration des Landes ist das GA heute leider nicht gültig. </p><p>Deswegen und weil der Diesellok-Zug der Hochrheinstrecke nicht nur wenig lärmig und unbequem, sondern auch oft überfüllt und pannenanfällig sind, bevorzugen es viele Bahnpassagiere heute dennoch, eine viel längere Fahrzeit in Kauf zu nehmen und via Zürich zu fahren. Immerhin hat sich Deutsche Bahn dazu entschliessen können, ab Dezember dieses Jahres auf dieser Strecke Doppelstockzüge einzusetzen.</p><p>Nun ist erfreulicherweise die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke so gut wie beschlossene Sache. An dieser beteiligt sich der Bund finanziell. Auch der Kanton Basel-Stadt trägt zu den Planungskosten bei. Die Strecke wird dadurch massiv aufgewertet: die Fahrtzeit nach Schaffhausen reduziert sich noch einmal um zehn Minuten, die Züge werden länger, behindertengerechte und ein Halbstundentakt soll eingeführt werden. Die Bedeutung der binationalen Strecke für den Personenverkehr innerhalb der Schweiz soll gestärkt werden, denn ein Zug pro Stunde soll von Schaffhausen in die Ostschweiz weiterfahren.</p><p>Angesichts der Schweizer Beiträge wäre die Anerkennung des Generalabonnements (GA) und anderer Abonnemente wie das Halbtax, Gleis7 usw. auf der Hochrheinstrecke wäre deshalb mehr als gerechtfertigt. Das scheint bisher noch nicht geklärt zu sein. </p><p>Die Anerkennung der Abonnemente sollte für weitere Strecken in Grenzregionen geprüft werden, so auf der Strecke der S-Bahn von Basel SBB nach Zell im Wiesental.</p>
  • <p>Im öffentlichen Verkehr der Schweiz liegt die Tarifhoheit bei den Transportunternehmen. Der Bundesrat kann daher keine tarifarischen Vorgaben machen. Dies gilt erst recht für grenzüberschreitende Linien des öffentlichen Verkehrs, bei denen eine Abstimmung mit den Unternehmen und Behörden der Nachbarländer gefunden werden muss. Für die Anerkennung der Abonnemente in Grenzregionen ist deshalb das Einverständnis der betroffenen Transportunternehmen notwendig. Die Anerkennung von Schweizer öV-Abonnementen konnte auf einzelnen grenzüberschreitenden Linien realisiert werden, beispielsweise auf der Bahnlinien Brig - Domodossola und Domodossola - Locarno.</p><p>Im Fall der Hochrheinstrecke liegt aufgrund der finanziellen Beteiligung der Schweiz am Ausbau ein spezifischer Fall vor: Eine Tarifintegration von Schweizer Fahrausweisen auf der deutschen Hochrheinstrecke Basel - Schaffhausen - Konstanz und ein attraktives Angebot sind eine wesentliche Forderung für die finanzielle Beteiligung der Schweiz an der Elektrifizierung und dem Ausbau der Hochrheinstrecke zwischen Basel und Erzingen, welche in der Finanzierungsvereinbarung verankert werden soll.</p><p>Der Bundesrat kann deshalb das Anliegen des Motionärs für diese Strecke unterstützen, für weitere Strecken in Grenzregionen liegt die Verantwortung hingegen bei den Transportunternehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich bei den deutschen Partnern dafür einzusetzen, dass im Gegenzug zu seiner finanziellen Beteiligung am Ausbauprojekt der Elektrifizierung in Zukunft das GA und andere Schweizer Bahn-Abonnemente auf der Hochrheinstrecke zwischen Basel und Schaffhausen und weiteren entsprechenden Strecken in den Grenzregionen anerkannt werden.</p>
  • Anerkennung des Generalabonnements auf der Hochrheinstrecke Basel-Schaffhausen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Schon heute führt die mit Abstand schnellste Verbindung zwischen Basel und Schaffhausen über deutsches Territorium. Über die Hochrheinstrecke gelangt man in 1:06 vom Basler Badischen Bahnhof nach Schaffhausen (und vis versa). Demgegenüber dauert die Fahrt via Zürich HB minimal 1:57. Auf der mit Abstand schnellsten Verbindung von Schaffhausen zur zweitgrössten Agglomeration des Landes ist das GA heute leider nicht gültig. </p><p>Deswegen und weil der Diesellok-Zug der Hochrheinstrecke nicht nur wenig lärmig und unbequem, sondern auch oft überfüllt und pannenanfällig sind, bevorzugen es viele Bahnpassagiere heute dennoch, eine viel längere Fahrzeit in Kauf zu nehmen und via Zürich zu fahren. Immerhin hat sich Deutsche Bahn dazu entschliessen können, ab Dezember dieses Jahres auf dieser Strecke Doppelstockzüge einzusetzen.</p><p>Nun ist erfreulicherweise die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke so gut wie beschlossene Sache. An dieser beteiligt sich der Bund finanziell. Auch der Kanton Basel-Stadt trägt zu den Planungskosten bei. Die Strecke wird dadurch massiv aufgewertet: die Fahrtzeit nach Schaffhausen reduziert sich noch einmal um zehn Minuten, die Züge werden länger, behindertengerechte und ein Halbstundentakt soll eingeführt werden. Die Bedeutung der binationalen Strecke für den Personenverkehr innerhalb der Schweiz soll gestärkt werden, denn ein Zug pro Stunde soll von Schaffhausen in die Ostschweiz weiterfahren.</p><p>Angesichts der Schweizer Beiträge wäre die Anerkennung des Generalabonnements (GA) und anderer Abonnemente wie das Halbtax, Gleis7 usw. auf der Hochrheinstrecke wäre deshalb mehr als gerechtfertigt. Das scheint bisher noch nicht geklärt zu sein. </p><p>Die Anerkennung der Abonnemente sollte für weitere Strecken in Grenzregionen geprüft werden, so auf der Strecke der S-Bahn von Basel SBB nach Zell im Wiesental.</p>
    • <p>Im öffentlichen Verkehr der Schweiz liegt die Tarifhoheit bei den Transportunternehmen. Der Bundesrat kann daher keine tarifarischen Vorgaben machen. Dies gilt erst recht für grenzüberschreitende Linien des öffentlichen Verkehrs, bei denen eine Abstimmung mit den Unternehmen und Behörden der Nachbarländer gefunden werden muss. Für die Anerkennung der Abonnemente in Grenzregionen ist deshalb das Einverständnis der betroffenen Transportunternehmen notwendig. Die Anerkennung von Schweizer öV-Abonnementen konnte auf einzelnen grenzüberschreitenden Linien realisiert werden, beispielsweise auf der Bahnlinien Brig - Domodossola und Domodossola - Locarno.</p><p>Im Fall der Hochrheinstrecke liegt aufgrund der finanziellen Beteiligung der Schweiz am Ausbau ein spezifischer Fall vor: Eine Tarifintegration von Schweizer Fahrausweisen auf der deutschen Hochrheinstrecke Basel - Schaffhausen - Konstanz und ein attraktives Angebot sind eine wesentliche Forderung für die finanzielle Beteiligung der Schweiz an der Elektrifizierung und dem Ausbau der Hochrheinstrecke zwischen Basel und Erzingen, welche in der Finanzierungsvereinbarung verankert werden soll.</p><p>Der Bundesrat kann deshalb das Anliegen des Motionärs für diese Strecke unterstützen, für weitere Strecken in Grenzregionen liegt die Verantwortung hingegen bei den Transportunternehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich bei den deutschen Partnern dafür einzusetzen, dass im Gegenzug zu seiner finanziellen Beteiligung am Ausbauprojekt der Elektrifizierung in Zukunft das GA und andere Schweizer Bahn-Abonnemente auf der Hochrheinstrecke zwischen Basel und Schaffhausen und weiteren entsprechenden Strecken in den Grenzregionen anerkannt werden.</p>
    • Anerkennung des Generalabonnements auf der Hochrheinstrecke Basel-Schaffhausen

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