Strafen für den Tatbestand der Vergewaltigung. Vergleich mit umliegenden Ländern

ShortId
21.4165
Id
20214165
Updated
26.03.2024 21:56
Language
de
Title
Strafen für den Tatbestand der Vergewaltigung. Vergleich mit umliegenden Ländern
AdditionalIndexing
1216;1221
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf internationaler Ebene gibt es Bemühungen, ländervergleichende Statistiken im Bereich der Kriminalität und ihrer Bekämpfung zu erstellen. In diesem Zusammenhang sendet das Bundesamt für Statistik (BFS) aggregierte Auswertungen zu schweizerischen Daten unter anderem an EUROSTAT (statistisches Amt der Europäischen Union), an den Europarat (European Sourcebook of crime and criminal justice statistics) und an die UNO. Diese internationalen Organisationen vergleichen Bereiche wie polizeilich registrierte Kriminalität, Verurteilungen und Anzahl inhaftierter Personen.</p><p>Die oben genannten Gremien publizieren die Daten auf Ihren jeweiligen Internetseiten und weisen dabei ausdrücklich auf die Schwierigkeiten und Grenzen bei länderübergreifenden Vergleichen hin. Das BFS erstellt selber keine ländervergleichenden Statistiken.</p><p>Im Jahr 2018 hat das BFS zuletzt in diesem Zusammenhang Zahlen zu den Sanktionen bei Verurteilungen aufgrund Vergewaltigung für das Jahr 2015 an die Verantwortlichen des European Sourcebook geschickt.</p><p>Für 2015 weist die Schweiz 73 Prozent unbedingte und teilbedingte Freiheitsstrafen aus. Für Frankreich beläuft sich dieser Anteil auf 82 Prozent, für Deutschland auf 58 Prozent und für Österreich auf 75 Prozent, wobei im Fall von Österreich bei dieser Zahl stationäre Massnahmen mitberücksichtigt werden (11%). Für Italien liegen dem Bundesrat keine Zahlen vor.</p><p>Bedingte Freiheitsstrafen wurden im Jahr 2015 in der Schweiz in 27 Prozent der Verurteilungen aufgrund von Vergewaltigung ausgesprochen. In Frankreich waren es 15 Prozent, in Deutschland 38 Prozent und in Österreich 13 Prozent. Für Italien liegen dem Bundesrat keine Zahlen vor (Quelle der ausländischen Daten: European Sourcebook of crime and criminal justice statistics, 2021).</p><p>Zur effektiven Dauer des Aufenthaltes in einer Strafvollzugsanstalt aufgrund einer Verurteilung wegen Vergewaltigung wurden keine Daten für einen Ländervergleich erhoben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wer eine Vergewaltigung begeht, "wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft", heisst es im Gesetz. Weil die Richter in stossender Weise im unteren Drittel dieses Strafmasses verbleiben, wurde vor mehr als zehn Jahren eine Revision des Strafrechts angestossen, die momentan mit der Strafrahmenharmonisierung vom Parlament beraten wird. </p><p>"Die Schweiz hat im internationalen Vergleich ein sehr ungewöhnliches Sanktionenrecht, und zwar vor allem in der täglich gelebten Strafzumessungspraxis der Gerichte", sagte 2013 der Schweizer Kriminologe und Strafrechtler Martin Killias in einem Tages-Anzeiger Interview. Leider gibt es keine aktuellen ländervergleichenden Urteilsstatistiken, weder für Vergewaltigung noch für andere Tatbestände. Klar ist aber, dass die Schweizer Behörden tendenziell milde Urteile sprechen. Statistiken zeigen zudem, dass es nur wenige Länder gibt, in denen so wenige Verurteilte tatsächlich ins Gefängnis müssen, wie in der Schweiz: Eine Urteilsanalyse des Bundesamtes für Statistik hatte einst zu Tage befördert, dass mit den zwischen 2006 und 2016 gefällten Strafurteilen wegen Vergewaltigung jeder dritte verurteilte Vergewaltiger keinen einzigen Tag ins Gefängnis musste. </p><p>Im Sinne eines Fünfländervergleiches ersuche ich um folgende Informationen: </p><p>Wie sind die gefällten Strafen für den Tatbestand der Vergewaltigung im Vergleich mit unseren vier Nachbarstaaten? </p><p>Wie sind die effektiv zu verbüssenden Strafen für Vergewaltigung ausgefallen? Und wie die effektiv verbüssten, also abgesessenen Strafen?</p>
  • Strafen für den Tatbestand der Vergewaltigung. Vergleich mit umliegenden Ländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf internationaler Ebene gibt es Bemühungen, ländervergleichende Statistiken im Bereich der Kriminalität und ihrer Bekämpfung zu erstellen. In diesem Zusammenhang sendet das Bundesamt für Statistik (BFS) aggregierte Auswertungen zu schweizerischen Daten unter anderem an EUROSTAT (statistisches Amt der Europäischen Union), an den Europarat (European Sourcebook of crime and criminal justice statistics) und an die UNO. Diese internationalen Organisationen vergleichen Bereiche wie polizeilich registrierte Kriminalität, Verurteilungen und Anzahl inhaftierter Personen.</p><p>Die oben genannten Gremien publizieren die Daten auf Ihren jeweiligen Internetseiten und weisen dabei ausdrücklich auf die Schwierigkeiten und Grenzen bei länderübergreifenden Vergleichen hin. Das BFS erstellt selber keine ländervergleichenden Statistiken.</p><p>Im Jahr 2018 hat das BFS zuletzt in diesem Zusammenhang Zahlen zu den Sanktionen bei Verurteilungen aufgrund Vergewaltigung für das Jahr 2015 an die Verantwortlichen des European Sourcebook geschickt.</p><p>Für 2015 weist die Schweiz 73 Prozent unbedingte und teilbedingte Freiheitsstrafen aus. Für Frankreich beläuft sich dieser Anteil auf 82 Prozent, für Deutschland auf 58 Prozent und für Österreich auf 75 Prozent, wobei im Fall von Österreich bei dieser Zahl stationäre Massnahmen mitberücksichtigt werden (11%). Für Italien liegen dem Bundesrat keine Zahlen vor.</p><p>Bedingte Freiheitsstrafen wurden im Jahr 2015 in der Schweiz in 27 Prozent der Verurteilungen aufgrund von Vergewaltigung ausgesprochen. In Frankreich waren es 15 Prozent, in Deutschland 38 Prozent und in Österreich 13 Prozent. Für Italien liegen dem Bundesrat keine Zahlen vor (Quelle der ausländischen Daten: European Sourcebook of crime and criminal justice statistics, 2021).</p><p>Zur effektiven Dauer des Aufenthaltes in einer Strafvollzugsanstalt aufgrund einer Verurteilung wegen Vergewaltigung wurden keine Daten für einen Ländervergleich erhoben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wer eine Vergewaltigung begeht, "wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft", heisst es im Gesetz. Weil die Richter in stossender Weise im unteren Drittel dieses Strafmasses verbleiben, wurde vor mehr als zehn Jahren eine Revision des Strafrechts angestossen, die momentan mit der Strafrahmenharmonisierung vom Parlament beraten wird. </p><p>"Die Schweiz hat im internationalen Vergleich ein sehr ungewöhnliches Sanktionenrecht, und zwar vor allem in der täglich gelebten Strafzumessungspraxis der Gerichte", sagte 2013 der Schweizer Kriminologe und Strafrechtler Martin Killias in einem Tages-Anzeiger Interview. Leider gibt es keine aktuellen ländervergleichenden Urteilsstatistiken, weder für Vergewaltigung noch für andere Tatbestände. Klar ist aber, dass die Schweizer Behörden tendenziell milde Urteile sprechen. Statistiken zeigen zudem, dass es nur wenige Länder gibt, in denen so wenige Verurteilte tatsächlich ins Gefängnis müssen, wie in der Schweiz: Eine Urteilsanalyse des Bundesamtes für Statistik hatte einst zu Tage befördert, dass mit den zwischen 2006 und 2016 gefällten Strafurteilen wegen Vergewaltigung jeder dritte verurteilte Vergewaltiger keinen einzigen Tag ins Gefängnis musste. </p><p>Im Sinne eines Fünfländervergleiches ersuche ich um folgende Informationen: </p><p>Wie sind die gefällten Strafen für den Tatbestand der Vergewaltigung im Vergleich mit unseren vier Nachbarstaaten? </p><p>Wie sind die effektiv zu verbüssenden Strafen für Vergewaltigung ausgefallen? Und wie die effektiv verbüssten, also abgesessenen Strafen?</p>
    • Strafen für den Tatbestand der Vergewaltigung. Vergleich mit umliegenden Ländern

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