Vergleich der Sanktionen mit den umliegenden Ländern bezüglich Kindsmissbrauch

ShortId
21.4166
Id
20214166
Updated
26.03.2024 21:56
Language
de
Title
Vergleich der Sanktionen mit den umliegenden Ländern bezüglich Kindsmissbrauch
AdditionalIndexing
1211;1216;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1a) Zwischen 1984 und 2006 wurden insgesamt 7961 Verurteilungen aufgrund von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen (Art. 187 Strafgesetzbuch (StGB), SR 311.0) ausgesprochen. In 71 Prozent der Verurteilungen wurde eine bedingte Freiheitsstrafe verhängt, in 28 Prozent der Verurteilungen eine unbedingte Freiheitsstrafe und in 1 Prozent der Urteile eine Busse. Die bedingten Freiheitsstrafen wurden in 50 Prozent der Fälle mit einer Busse kombiniert.</p><p>1b) Im Zeitraum von 2007-2020 wurden insgesamt 4466 Verurteilungen aufgrund von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen (Art. 187 StGB) ausgesprochen. Die Sanktionen verteilen sich auf Freiheitsstrafe, Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit. In 25 Prozent der Verurteilungen wurde eine bedingte, in 7 Prozent eine teilbedingte und in 18 Prozent eine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt. Zudem wurden in 44 Prozent der Urteile eine bedingte, in 1 Prozent eine teilbedingte und in knapp 3 Prozent eine unbedingte Geldstrafe ausgesprochen. Gemeinnützige Arbeit wurden in 2 Prozent aller Urteile aufgrund von Artikel 187 StGB verhängt.</p><p>Die bedingten Geldstrafen wurden in 65 Prozent der Fälle mit einer (d.h. unbedingten) Busse kombiniert.</p><p>2) Auf internationaler Ebene gibt es Bemühungen, ländervergleichende Statistiken im Bereich der Kriminalität und ihrer Bekämpfung zu erstellen. In diesem Zusammenhang sendet das Bundesamt für Statistik (BFS) aggregierte Auswertungen zu schweizerischen Daten unter anderem an EUROSTAT (statistisches Amt der Europäischen Union), an den Europarat (European Sourcebook of crime and criminal justice statistics) und an die UNO. Diese internationalen Organisationen vergleichen Bereiche wie polizeilich registrierte Kriminalität, Verurteilungen und Anzahl inhaftierte Personen.</p><p>Das BFS erstellt selber keine ländervergleichenden Statistiken, da dies in den Aufgabenbereich der oben genannten internationalen Gremien fällt. Auch hat das BFS keine Kenntnis davon, dass es gesondert für den Artikel 187 StGB eine solche länderübergreifende Statistik gibt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Sexueller Missbrauch von Minderjährigen ist eines der abscheulichsten Verbrechen. Immer wieder vernimmt man von sehr milden Strafen. </p><p>1. Im Sinne einer pauschalen, vereinfachenden Schweizer Sanktionenpraxis stelle ich die folgenden Fragen: </p><p>a. Wie verteilen sich die gefällten Sanktionen in der Zeitspanne zwischen 1984 bis 2007 bezüglich bedingte Geldstrafen, unbedingte Geldstrafen, bedingte Freiheitsstrafen und unbedingte Freiheitsstrafen und Kombinationen?</p><p>b. Wie verteilen sich die gefällten Sanktionen ab 2007 bezüglich bedingte Geldstrafen, unbedingte Geldstrafen, bedingte Freiheitsstrafen und unbedingte Freiheitsstrafen und Kombinationen?</p><p>2. Im internationalen Vergleich gilt die Schweizer Strafenpraxis als mild. Im Sinne eines Fünfländervergleiches ersuche ich um vergleichende Sanktionen-Rechtsprechung der letzten Jahre: </p><p>Wie sind die gefällten Strafen für die Urteile betreffend sexuellem Missbrauch von Minderjährigen im Vergleich mit unseren vier Nachbarstaaten?</p>
  • Vergleich der Sanktionen mit den umliegenden Ländern bezüglich Kindsmissbrauch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1a) Zwischen 1984 und 2006 wurden insgesamt 7961 Verurteilungen aufgrund von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen (Art. 187 Strafgesetzbuch (StGB), SR 311.0) ausgesprochen. In 71 Prozent der Verurteilungen wurde eine bedingte Freiheitsstrafe verhängt, in 28 Prozent der Verurteilungen eine unbedingte Freiheitsstrafe und in 1 Prozent der Urteile eine Busse. Die bedingten Freiheitsstrafen wurden in 50 Prozent der Fälle mit einer Busse kombiniert.</p><p>1b) Im Zeitraum von 2007-2020 wurden insgesamt 4466 Verurteilungen aufgrund von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen (Art. 187 StGB) ausgesprochen. Die Sanktionen verteilen sich auf Freiheitsstrafe, Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit. In 25 Prozent der Verurteilungen wurde eine bedingte, in 7 Prozent eine teilbedingte und in 18 Prozent eine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt. Zudem wurden in 44 Prozent der Urteile eine bedingte, in 1 Prozent eine teilbedingte und in knapp 3 Prozent eine unbedingte Geldstrafe ausgesprochen. Gemeinnützige Arbeit wurden in 2 Prozent aller Urteile aufgrund von Artikel 187 StGB verhängt.</p><p>Die bedingten Geldstrafen wurden in 65 Prozent der Fälle mit einer (d.h. unbedingten) Busse kombiniert.</p><p>2) Auf internationaler Ebene gibt es Bemühungen, ländervergleichende Statistiken im Bereich der Kriminalität und ihrer Bekämpfung zu erstellen. In diesem Zusammenhang sendet das Bundesamt für Statistik (BFS) aggregierte Auswertungen zu schweizerischen Daten unter anderem an EUROSTAT (statistisches Amt der Europäischen Union), an den Europarat (European Sourcebook of crime and criminal justice statistics) und an die UNO. Diese internationalen Organisationen vergleichen Bereiche wie polizeilich registrierte Kriminalität, Verurteilungen und Anzahl inhaftierte Personen.</p><p>Das BFS erstellt selber keine ländervergleichenden Statistiken, da dies in den Aufgabenbereich der oben genannten internationalen Gremien fällt. Auch hat das BFS keine Kenntnis davon, dass es gesondert für den Artikel 187 StGB eine solche länderübergreifende Statistik gibt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Sexueller Missbrauch von Minderjährigen ist eines der abscheulichsten Verbrechen. Immer wieder vernimmt man von sehr milden Strafen. </p><p>1. Im Sinne einer pauschalen, vereinfachenden Schweizer Sanktionenpraxis stelle ich die folgenden Fragen: </p><p>a. Wie verteilen sich die gefällten Sanktionen in der Zeitspanne zwischen 1984 bis 2007 bezüglich bedingte Geldstrafen, unbedingte Geldstrafen, bedingte Freiheitsstrafen und unbedingte Freiheitsstrafen und Kombinationen?</p><p>b. Wie verteilen sich die gefällten Sanktionen ab 2007 bezüglich bedingte Geldstrafen, unbedingte Geldstrafen, bedingte Freiheitsstrafen und unbedingte Freiheitsstrafen und Kombinationen?</p><p>2. Im internationalen Vergleich gilt die Schweizer Strafenpraxis als mild. Im Sinne eines Fünfländervergleiches ersuche ich um vergleichende Sanktionen-Rechtsprechung der letzten Jahre: </p><p>Wie sind die gefällten Strafen für die Urteile betreffend sexuellem Missbrauch von Minderjährigen im Vergleich mit unseren vier Nachbarstaaten?</p>
    • Vergleich der Sanktionen mit den umliegenden Ländern bezüglich Kindsmissbrauch

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