Afrikanische Schweinepest ernst nehmen

ShortId
21.4167
Id
20214167
Updated
26.03.2024 21:53
Language
de
Title
Afrikanische Schweinepest ernst nehmen
AdditionalIndexing
2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 4. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in der Schweiz ein epidemiologisches Thema mit hoher Priorität. Seit ihrem erstmaligen Auftreten in der Europäischen Union 2014 wurden diverse Massnahmen getroffen: Systematische Untersuchung von erkrankten, verunfallten oder tot aufgefundenen Haus- und Wildschweinen, Entwicklung einer Internetseite zu präventiven Biosicherheitsmassnahmen (Aufstellen von doppelten Sicherheitszäunen zur Vermeidung von Kontakten, Zutrittsverbote für betriebsexterne Personen etc.), Anpassung von Gesetzesgrundlagen und Bekämpfungsmassnahmen basierend auf den Erfahrungen anderer Länder.</p><p>Der Veterinärdienst Schweiz führt regelmässige Übungen zur Tierseuchenbekämpfung durch. Im November 2021 findet schweizweit eine grosse Übung (NOSOS 2021) statt, um die Funktionsfähigkeit der Präventions- und Bekämpfungssysteme zu prüfen. Gleichzeitig setzt der Bund die Digitalisierung der Vorbereitung von Interventions- und Bekämpfungsmassnahmen fort, indem er neue digitale Plattformen integriert.</p><p>2. Die verantwortlichen Dienste verfolgen die Situation in Deutschland aufmerksam. Die Massnahmen des Bundes zielen jedoch auf die in der Schweiz vorherrschenden Bedingungen ab.</p><p>3. Die Koordination zwischen Bund und Kantonen spielt eine entscheidende Rolle im Umgang mit jeder Art von Krise in der Schweiz. Es wurden klare Prozesse definiert, die von den kantonalen Veterinärämtern der Schweiz befolgt werden.</p><p>5. Wildschweine sind für das Ökosystem in unseren Wäldern von zentraler Bedeutung und eine Ausrottungskampagne ist nicht vorgesehen. Die Überwachung der Wildschweine erfolgt seit langem restriktiv und konzentriert sich insbesondere auf die Bekämpfung von Ernteschäden. Um die Übertragung der ASP von Wildschweinen auf Hausschweine zu verhindern ist es wichtig, darüber hinaus Massnahmen zur Biosicherheit in den Schweinebetrieben umzusetzen.</p><p>6. Die gesetzliche Grundlage, um die breite Öffentlichkeit im Falle einer hoch ansteckenden Seuche zu informieren, ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten: Der neue Artikel 295a der Tierseuchenverordnung (SR 916.401) definiert die Zusammenarbeit von Personenbeförderungsunternehmen, Betreibern von Bahnhöfen, Flughäfen, Häfen, Raststätten und Reiseveranstaltern. Auf dieser Grundlage wurden schon im September 2021 Aushänge an Rastplätzen und Autobahnraststätten angebracht. Gleichzeitig werden laufende Informationskampagnen weitergeführt und betroffenen Kreisen regelmässig Informationsmaterial zur Verfügung gestellt (vgl. <a href="http://www.blv.admin.ch">www.blv.admin.ch</a>&gt; Tiere&gt; Tierseuchen&gt;Übersicht Tierseuchen&gt; Afrikanische Schweinepest [ASP]).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine hochansteckende, virusbedingte Tierseuche, die zum Tod der infizierten Tiere führt. Betroffen sind die Tiere der Schweinegattung. Für die Menschen ist die ASP ungefährlich und unproblematisch. </p><p>In Deutschland schreitet die ASP weiter Richtung Westen. Es besteht grosse Gefahr, dass die ASP in die Schweiz eingeschleppt wird. Bei der Verschleppung nimmt der Schwer- und Fernverkehr eine besondere Bedeutung ein, weil auf Rast- und Parkplätzen Personen Lebensmittelreste unkontrolliert wegwerfen, die dann von den Wildtieren gefressen werden. Diese - insbesondere die Wildschweine - übertragen danach die ASP auf die Hausschweinebestände. Ist in einem Hausschweinebestand ein Tier infiziert, ist der ganze Bestand zu keulen (töten), zu entsorgen und der betroffene Betrieb zu desinfizieren und zu sanieren. Deshalb besteht eine grosse Gefahr, dass die Schweinehaltung in der Schweiz grossen Schaden nehmen könnte. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist die Schweiz genügend gerüstet, um diese "Tierpandemie" ASP wirksam bekämpfen zu können?</p><p>2. Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus den Fehlern, die in Deutschland bei der Prävention und bei der Bekämpfung der ASP begangen wurden?</p><p>3. Welche Lehren aus der Bewältigung der COVID-19-Pandemie können analog für die Vorbereitung eines allfälligen ASP-Ausbruchs genutzt werden?</p><p>4. Ist die Schweiz genügend gut darauf vorbereitet für den Fall, dass die ASP die Schweizer Wildschweinepopulation erreichen sollte?</p><p>5. Hat der Bundesrat vor, vorsorglich die Wildschweinepopulation zu dezimieren, damit im Falle eines Eintrags der ASP in die Wildschweinepopulation das Risiko einer Übertragung in die Hausschweinepopulation verringert werden kann?</p><p>6. Warum ist der Bundesrat, resp. die zuständige Stelle des Bundes nicht bereit, flächendeckend die notwendigen Warntafeln und Aufklärungsinformationen bei Rast- und Ausstellplätzen an Autobahnen aufstellen zu lassen, damit die Nutzerinnen und Nutzer auf die ASP-Problematik sensibilisiert werden können und auf den korrekten Umgang mit bzw. die korrekte Entsorgung von Abfall und Speiseresten hingewiesen werden können?</p>
  • Afrikanische Schweinepest ernst nehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 4. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in der Schweiz ein epidemiologisches Thema mit hoher Priorität. Seit ihrem erstmaligen Auftreten in der Europäischen Union 2014 wurden diverse Massnahmen getroffen: Systematische Untersuchung von erkrankten, verunfallten oder tot aufgefundenen Haus- und Wildschweinen, Entwicklung einer Internetseite zu präventiven Biosicherheitsmassnahmen (Aufstellen von doppelten Sicherheitszäunen zur Vermeidung von Kontakten, Zutrittsverbote für betriebsexterne Personen etc.), Anpassung von Gesetzesgrundlagen und Bekämpfungsmassnahmen basierend auf den Erfahrungen anderer Länder.</p><p>Der Veterinärdienst Schweiz führt regelmässige Übungen zur Tierseuchenbekämpfung durch. Im November 2021 findet schweizweit eine grosse Übung (NOSOS 2021) statt, um die Funktionsfähigkeit der Präventions- und Bekämpfungssysteme zu prüfen. Gleichzeitig setzt der Bund die Digitalisierung der Vorbereitung von Interventions- und Bekämpfungsmassnahmen fort, indem er neue digitale Plattformen integriert.</p><p>2. Die verantwortlichen Dienste verfolgen die Situation in Deutschland aufmerksam. Die Massnahmen des Bundes zielen jedoch auf die in der Schweiz vorherrschenden Bedingungen ab.</p><p>3. Die Koordination zwischen Bund und Kantonen spielt eine entscheidende Rolle im Umgang mit jeder Art von Krise in der Schweiz. Es wurden klare Prozesse definiert, die von den kantonalen Veterinärämtern der Schweiz befolgt werden.</p><p>5. Wildschweine sind für das Ökosystem in unseren Wäldern von zentraler Bedeutung und eine Ausrottungskampagne ist nicht vorgesehen. Die Überwachung der Wildschweine erfolgt seit langem restriktiv und konzentriert sich insbesondere auf die Bekämpfung von Ernteschäden. Um die Übertragung der ASP von Wildschweinen auf Hausschweine zu verhindern ist es wichtig, darüber hinaus Massnahmen zur Biosicherheit in den Schweinebetrieben umzusetzen.</p><p>6. Die gesetzliche Grundlage, um die breite Öffentlichkeit im Falle einer hoch ansteckenden Seuche zu informieren, ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten: Der neue Artikel 295a der Tierseuchenverordnung (SR 916.401) definiert die Zusammenarbeit von Personenbeförderungsunternehmen, Betreibern von Bahnhöfen, Flughäfen, Häfen, Raststätten und Reiseveranstaltern. Auf dieser Grundlage wurden schon im September 2021 Aushänge an Rastplätzen und Autobahnraststätten angebracht. Gleichzeitig werden laufende Informationskampagnen weitergeführt und betroffenen Kreisen regelmässig Informationsmaterial zur Verfügung gestellt (vgl. <a href="http://www.blv.admin.ch">www.blv.admin.ch</a>&gt; Tiere&gt; Tierseuchen&gt;Übersicht Tierseuchen&gt; Afrikanische Schweinepest [ASP]).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine hochansteckende, virusbedingte Tierseuche, die zum Tod der infizierten Tiere führt. Betroffen sind die Tiere der Schweinegattung. Für die Menschen ist die ASP ungefährlich und unproblematisch. </p><p>In Deutschland schreitet die ASP weiter Richtung Westen. Es besteht grosse Gefahr, dass die ASP in die Schweiz eingeschleppt wird. Bei der Verschleppung nimmt der Schwer- und Fernverkehr eine besondere Bedeutung ein, weil auf Rast- und Parkplätzen Personen Lebensmittelreste unkontrolliert wegwerfen, die dann von den Wildtieren gefressen werden. Diese - insbesondere die Wildschweine - übertragen danach die ASP auf die Hausschweinebestände. Ist in einem Hausschweinebestand ein Tier infiziert, ist der ganze Bestand zu keulen (töten), zu entsorgen und der betroffene Betrieb zu desinfizieren und zu sanieren. Deshalb besteht eine grosse Gefahr, dass die Schweinehaltung in der Schweiz grossen Schaden nehmen könnte. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist die Schweiz genügend gerüstet, um diese "Tierpandemie" ASP wirksam bekämpfen zu können?</p><p>2. Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus den Fehlern, die in Deutschland bei der Prävention und bei der Bekämpfung der ASP begangen wurden?</p><p>3. Welche Lehren aus der Bewältigung der COVID-19-Pandemie können analog für die Vorbereitung eines allfälligen ASP-Ausbruchs genutzt werden?</p><p>4. Ist die Schweiz genügend gut darauf vorbereitet für den Fall, dass die ASP die Schweizer Wildschweinepopulation erreichen sollte?</p><p>5. Hat der Bundesrat vor, vorsorglich die Wildschweinepopulation zu dezimieren, damit im Falle eines Eintrags der ASP in die Wildschweinepopulation das Risiko einer Übertragung in die Hausschweinepopulation verringert werden kann?</p><p>6. Warum ist der Bundesrat, resp. die zuständige Stelle des Bundes nicht bereit, flächendeckend die notwendigen Warntafeln und Aufklärungsinformationen bei Rast- und Ausstellplätzen an Autobahnen aufstellen zu lassen, damit die Nutzerinnen und Nutzer auf die ASP-Problematik sensibilisiert werden können und auf den korrekten Umgang mit bzw. die korrekte Entsorgung von Abfall und Speiseresten hingewiesen werden können?</p>
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