Interessenkonflikte bei den Akteuren der Covid-Politik

ShortId
21.4169
Id
20214169
Updated
26.03.2024 21:54
Language
de
Title
Interessenkonflikte bei den Akteuren der Covid-Politik
AdditionalIndexing
2841;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2. Bei den in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen von Pfizer, Moderna und Johnson &amp; Johnson handelt sich entgegen der Aussage des Interpellanten nicht um eine experimentelle Therapie. Wie bereits in der Antwort auf die Frage 21.7753 Addor "Notzulassung von Totimpfstoffen" eingebracht, durchlaufen alle Impfstoffe bei Swissmedic auch während der Pandemie ein strenges und geregeltes Zulassungsverfahren, in welchem die Daten zur Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit aus den klinischen Studien genau analysiert werden. Die Beurteilung der wissenschaftlichen Daten erfolgt trotz der hohen Dringlichkeit gemäss den international anerkannten, hohen Standards. Unerwünschte Nebenwirkungen müssen Swissmedic - wie auch bei allen Arzneimitteln und Impfstoffen - laufend gemeldet werden. Die Sicherheit wird also auch nach Zulassung engmaschig überwacht.</p><p>Im Gegensatz zur Impfung sind Arzneimittel eine Therapie für an Covid-19 erkrankte Patientinnen und Patienten. Sie sind kein Ersatz für eine Impfung, welche das effektivste Mittel darstellt, sich vor einer Infektion zu schützen. Sollten wirksame Behandlungen gegen Covid-19 eine Zulassung von Swissmedic erhalten und auf den Markt kommen, hat dies daher keinen Einfluss auf die Zulassung der Impfstoffe.</p><p>Der Bund gibt keine Behandlungsempfehlungen für Arzneimittel heraus. Es werden laufend Therapien gegen Covid-19 durch die medizinischen Fachgesellschaften und die Swiss National Covid-19 Science Task Force evaluiert, so auch die angesprochenen Wirkstoffe. Diese haben die Behandlungen mit Hydroxychloroquin, Azithromycin und Ivermerctin gegen Covid-19 als unwirksam oder gar schädlich eingestuft. Im Policy Brief der Swiss National COVID-19 Science Task Force "Wirksamkeit von Medikamenten gegen COVID-19" sind die Beurteilungen zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zusammengefasst. Zu keiner Zeit hat der Bund den Einsatz der Wirkstoffe Hydroxychloroquin, Azythromycin, Ivermerctin verboten.</p><p>3. Es besteht weder ein Interessenskonflikt noch die Gefahr eines Interessenskonflikts. Das Interesse des Bundes liegt gemäss seiner Kompetenz nach dem Epidemiengesetz (SR 818.101) darin, die Verfügbarkeit von sicheren und wirksamen Impfstoffen für die Schweizer Wohnbevölkerung zu gewährleisten, um Infektionen und deren möglicherweise schweren oder gar tödlichen Folgen zu verhindern. Vor dem Abschluss von Beschaffungsverträgen wurden zahlreiche Impfstoffkandidaten nach vorgegebenen Kriterien bewertet.</p><p>Die von den Impfstoffherstellern bei Swissmedic eingereichten Zulassungsgesuche werden dort unabhängig geprüft. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 20.4537 Addor "Ist Swissmedic genügend unabhängig von Bill Gates, um einen Impfstoff gegen Covid-19 zu prüfen? " dargelegt, werden die Unabhängigkeit von Swissmedic und die Erfüllung der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben durch das gemeinsame Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit nicht tangiert.</p><p>Weder der Bund noch Swissmedic ziehen einen finanziellen Nutzen aus der Lieferung von Impfstoffen und deren Marktzulassung in der Schweiz. Die Impfempfehlungen werden von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen unabhängig erarbeitet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat am 23. Juni 2009 ein Sitzabkommen mit der Globalen Allianz für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI) abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Stiftung, deren Direktor bis vor Kurzem Bill Gates war.</p><p>Bill Gates ist nach den USA der zweitgrösste Beitragszahler der WHO. Er unterstützt auch die Swissmedic, die Behörde, die in der Schweiz Arzneimittel und Behandlungen prüft und bewilligt, mit namhaften Beträgen.</p><p>Seit Beginn der Pandemie hat der Bundesrat nur auf die Impfung gesetzt, obwohl die Impfstoffe, die in der Schweiz verimpft werden, lediglich provisorisch und bedingt zugelassen sind, da es sich um eine experimentelle Impfung in einer Versuchsphase handelt.</p><p>Die verschiedenen Substanzen, die in Hausarztpraxen und bestimmten Spitälern angewendet werden, haben zwar ihre Wirksamkeit gezeigt, sie wurden aber systematisch entweder vom Markt genommen oder verboten: Hydroxychloroquin, Azythromycin, Ivermerctin usw.</p><p>1. Zielt diese Vorgehensweise nicht auf den Schutz von Versuchs-Impfstoffen, und damit auf den Schutz eines für einige Pharmafirmen lukrativen Markts?</p><p>2. Wenn wirksame Behandlungen validiert und anerkannt würden, fielen dann die provisorischen Zulassungen der Impfstoffe von Pfizer, Moderna und Johnson-Johnson dahin?</p><p>3. Gibt es nicht einen Interessenkonflikt (oder mindestens die Gefahr, eines solchen Konflikts) zwischen diesen Akteuren und der Einbahngesundheitspolitik des Bundesrates?</p>
  • Interessenkonflikte bei den Akteuren der Covid-Politik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Bei den in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen von Pfizer, Moderna und Johnson &amp; Johnson handelt sich entgegen der Aussage des Interpellanten nicht um eine experimentelle Therapie. Wie bereits in der Antwort auf die Frage 21.7753 Addor "Notzulassung von Totimpfstoffen" eingebracht, durchlaufen alle Impfstoffe bei Swissmedic auch während der Pandemie ein strenges und geregeltes Zulassungsverfahren, in welchem die Daten zur Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit aus den klinischen Studien genau analysiert werden. Die Beurteilung der wissenschaftlichen Daten erfolgt trotz der hohen Dringlichkeit gemäss den international anerkannten, hohen Standards. Unerwünschte Nebenwirkungen müssen Swissmedic - wie auch bei allen Arzneimitteln und Impfstoffen - laufend gemeldet werden. Die Sicherheit wird also auch nach Zulassung engmaschig überwacht.</p><p>Im Gegensatz zur Impfung sind Arzneimittel eine Therapie für an Covid-19 erkrankte Patientinnen und Patienten. Sie sind kein Ersatz für eine Impfung, welche das effektivste Mittel darstellt, sich vor einer Infektion zu schützen. Sollten wirksame Behandlungen gegen Covid-19 eine Zulassung von Swissmedic erhalten und auf den Markt kommen, hat dies daher keinen Einfluss auf die Zulassung der Impfstoffe.</p><p>Der Bund gibt keine Behandlungsempfehlungen für Arzneimittel heraus. Es werden laufend Therapien gegen Covid-19 durch die medizinischen Fachgesellschaften und die Swiss National Covid-19 Science Task Force evaluiert, so auch die angesprochenen Wirkstoffe. Diese haben die Behandlungen mit Hydroxychloroquin, Azithromycin und Ivermerctin gegen Covid-19 als unwirksam oder gar schädlich eingestuft. Im Policy Brief der Swiss National COVID-19 Science Task Force "Wirksamkeit von Medikamenten gegen COVID-19" sind die Beurteilungen zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zusammengefasst. Zu keiner Zeit hat der Bund den Einsatz der Wirkstoffe Hydroxychloroquin, Azythromycin, Ivermerctin verboten.</p><p>3. Es besteht weder ein Interessenskonflikt noch die Gefahr eines Interessenskonflikts. Das Interesse des Bundes liegt gemäss seiner Kompetenz nach dem Epidemiengesetz (SR 818.101) darin, die Verfügbarkeit von sicheren und wirksamen Impfstoffen für die Schweizer Wohnbevölkerung zu gewährleisten, um Infektionen und deren möglicherweise schweren oder gar tödlichen Folgen zu verhindern. Vor dem Abschluss von Beschaffungsverträgen wurden zahlreiche Impfstoffkandidaten nach vorgegebenen Kriterien bewertet.</p><p>Die von den Impfstoffherstellern bei Swissmedic eingereichten Zulassungsgesuche werden dort unabhängig geprüft. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 20.4537 Addor "Ist Swissmedic genügend unabhängig von Bill Gates, um einen Impfstoff gegen Covid-19 zu prüfen? " dargelegt, werden die Unabhängigkeit von Swissmedic und die Erfüllung der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben durch das gemeinsame Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit nicht tangiert.</p><p>Weder der Bund noch Swissmedic ziehen einen finanziellen Nutzen aus der Lieferung von Impfstoffen und deren Marktzulassung in der Schweiz. Die Impfempfehlungen werden von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen unabhängig erarbeitet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat am 23. Juni 2009 ein Sitzabkommen mit der Globalen Allianz für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI) abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Stiftung, deren Direktor bis vor Kurzem Bill Gates war.</p><p>Bill Gates ist nach den USA der zweitgrösste Beitragszahler der WHO. Er unterstützt auch die Swissmedic, die Behörde, die in der Schweiz Arzneimittel und Behandlungen prüft und bewilligt, mit namhaften Beträgen.</p><p>Seit Beginn der Pandemie hat der Bundesrat nur auf die Impfung gesetzt, obwohl die Impfstoffe, die in der Schweiz verimpft werden, lediglich provisorisch und bedingt zugelassen sind, da es sich um eine experimentelle Impfung in einer Versuchsphase handelt.</p><p>Die verschiedenen Substanzen, die in Hausarztpraxen und bestimmten Spitälern angewendet werden, haben zwar ihre Wirksamkeit gezeigt, sie wurden aber systematisch entweder vom Markt genommen oder verboten: Hydroxychloroquin, Azythromycin, Ivermerctin usw.</p><p>1. Zielt diese Vorgehensweise nicht auf den Schutz von Versuchs-Impfstoffen, und damit auf den Schutz eines für einige Pharmafirmen lukrativen Markts?</p><p>2. Wenn wirksame Behandlungen validiert und anerkannt würden, fielen dann die provisorischen Zulassungen der Impfstoffe von Pfizer, Moderna und Johnson-Johnson dahin?</p><p>3. Gibt es nicht einen Interessenkonflikt (oder mindestens die Gefahr, eines solchen Konflikts) zwischen diesen Akteuren und der Einbahngesundheitspolitik des Bundesrates?</p>
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