Rechtsprechung des Bundesgerichtes in Bezug auf das Gleichstellungsgesetz

ShortId
21.4171
Id
20214171
Updated
08.05.2024 14:24
Language
de
Title
Rechtsprechung des Bundesgerichtes in Bezug auf das Gleichstellungsgesetz
AdditionalIndexing
1221;28;44;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die von der Interpellantin zitierte Analyse der bundesrechtlichen Rechtsprechung nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (<a href="https://www.ebg.admin.ch/dam/ebg/de/dokumente/recht/gleichstellungsgesetz/analyse-jurisp-leg.pdf.download.pdf/Analyse_Jurisp_LEg_DE_Gesamtdokument.pdf">https://www.ebg.admin.ch/dam/ebg/de/dokumente/recht/gleichstellungsgesetz/analyse-jurisp-leg.pdf.download.pdf/Analyse_Jurisp_LEg_DE_Gesamtdokument.pdf</a>, nachfolgend: Analyse 2021) umfasst die Jahre 2004 bis 2019. Diese Analyse schliesst an eine Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes an (<a href="https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/staat/gesetzgebung/archiv/lohngleichheit/berichte/syntheseber-gleichstellung-d.pdf.download.pdf/syntheseber-gleichstellung-d.pdf">https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/staat/gesetzgebung/archiv/lohngleichheit/berichte/syntheseber-gleichstellung-d.pdf.download.pdf/syntheseber-gleichstellung-d.pdf</a>, nachfolgend: Evaluation 2005), die die Jahre 1996 bis 2004 umfasste.</p><p>Aus diesen beiden Analysen geht hervor, dass das Bundesgericht in den letzten 25 Jahren 136 Entscheide im Rahmen des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG; SR 151.1) gefällt hat, was durchschnittlich rund 5 Entscheiden pro Jahr entspricht.</p><p>2.-3. Da die Evaluation 2005 für den Zeitraum von 1996 bis 2004 keine genauen Daten ausweist, können diese Fragen nicht abschliessend beantwortet werden. Aufgrund der Analyse 2021 ist hingegen zumindest eine Teilantwort möglich. Demnach wurden die auf der Grundlage des GlG beim Bundesgericht erhobenen Beschwerden in 33 Prozent der Fälle, d.h. in 27 von 81 Fällen gutgeheissen. 64 Beschwerden wurden von der arbeitnehmenenden Partei eingereicht und in 17 Fällen gutgeheissen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die arbeitnehmende Partei den Fall gewonnen hat. Denn gemäss Artikel 107 Absatz 2 des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) kann das Bundesgericht in einer Sache selbst entscheiden oder diese an die Vorinstanz zu neuer Beurteilung zurückweisen. So hat das Bundesgericht von insgesamt 27 gutgeheissenen Fällen 14 an die kantonale Instanz zurückgewiesen. Deren definitiver Ausgang ist nicht immer bekannt, da die Identifikation der kantonalen Entscheide nicht einfach ist und nicht Gegenstand der Analyse 2021 war. Diese erwähnt jedoch, dass die Parteien in zwei Fällen eine aussergerichtliche Vereinbarung getroffen haben. In einem Fall konnte die arbeitnehmende Partei den Fall endgültig zu ihren Gunsten entscheiden und in einem anderen musste die kantonale Instanz nur noch die Höhe der Lohnnachzahlungen bestimmen. In vier Fällen wurde die Beschwerde der arbeitnehmenden Partei endgültig abgewiesen. Der Ausgang der restlichen sechs Verfahren ist nicht bekannt.</p><p>Von den 81 in der Analyse 2021 untersuchten Entscheiden ging es in 55 Fällen um Lohndiskriminierung. In 40 Prozent dieser Fälle (22 Fälle) fiel der Entscheid (vollumfänglich oder grösstenteils) zugunsten der arbeitnehmenden Partei aus. Bei 14 Fällen, die sexuelle Belästigung betrafen, lag die Quote bei 29 Prozent und bei 15 Fällen im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Kündigung lag sie bei 7 Prozent. Für diese drei Formen der Diskriminierung liegt die Gesamtzahl der Fälle bei über 81, da ein Fall mehrere Diskriminierungsgründe betreffen kann.</p><p>4. Die Bundesgerichtsentscheide nach dem GlG werden nicht regelmässig kommuniziert, jedoch auf der Website des Bundesgerichts publiziert (<a href="https://www.bger.ch/fr/index.htm">https://www.bger.ch/de/index.htm</a>). Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) berichtet darüber in seinem vierteljährlich erscheinenden Newsletter über gleichstellungspolitische Geschäfte (<a href="https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dokumentation/publikationen-allgemein/publikationen-recht.html">https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dokumentation/publikationen-allgemein/publikationen-recht.html</a>). Die Zusammenfassungen dieser Entscheide sind unter <a href="http://www.gleichstellungsgesetz.ch">http://www.gleichstellungsgesetz.ch</a> (auf Deutsch), unter <a href="http://www.leg.ch/">http://www.leg.ch/</a> (auf Französisch) und unter <a href="https://sentenzeparita.ch/">https://sentenzeparita.ch/</a> (auf Italienisch) verfügbar.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Einführung des Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) vor 25 Jahren bedeutet eine grosse Errungenschaft zur Durchsetzung der Gleichstellung. Um die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes beurteilen zu können, muss die Rechtsprechung analysiert werden. Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung (EBG) publizierte deshalb einen Forschungsbericht, welcher eine Analyse der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nach dem GlG für die Jahre 2004-2019 vornahm. Dieser kam u.a. zum Schluss, dass Beschwerden ans Bundesgericht basierend auf dem GlG in mehr als der Hälfte Berufe im Gesundheits- und Bildungswesen betreffen. Eine Beschwerde der arbeitnehmenden Partei wurde in lediglich 27 Prozent der Fälle gutgeheissen, was jedoch nicht immer bedeutet, dass sie auch den Prozess gewonnen hat.</p><p>Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben ist gemäss Bundesrat ein Schwerpunkt der nationalen Gleichstellungsstrategie. In Bezug auf die Durchsetzung der Rechte gemäss GlG besteht Handlungsbedarf. Deshalb bitten die Unterzeichnenden um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele Urteile hat das Bundesgericht in den vergangenen 25 Jahren auf Basis des GlG gefällt?</p><p>2. In wie vielen dieser Urteile wurde eine Beschwerde der arbeitnehmenden Partei teilweise oder ganz gutgeheissen oder abgewiesen? Wie viele dieser Urteile wurden zu erneuter Beurteilung vom Bundesgericht an die Vorinstanz zurückgewiesen? In wie vielen Urteilen wurde der Prozess effektiv von der arbeitnehmenden Partei gewonnen?</p><p>3. Wie viele Urteile betrafen jeweils Lohndiskriminierung, sexuelle Belästigung oder Kündigung? Wie viele davon wurden gutgeheissen und letztendlich gewonnen?</p><p>4. In welcher Form wird jährlich über die Urteile des Bundesgerichts basierend auf dem Gleichstellungsgesetz Bericht erstattet?</p>
  • Rechtsprechung des Bundesgerichtes in Bezug auf das Gleichstellungsgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die von der Interpellantin zitierte Analyse der bundesrechtlichen Rechtsprechung nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (<a href="https://www.ebg.admin.ch/dam/ebg/de/dokumente/recht/gleichstellungsgesetz/analyse-jurisp-leg.pdf.download.pdf/Analyse_Jurisp_LEg_DE_Gesamtdokument.pdf">https://www.ebg.admin.ch/dam/ebg/de/dokumente/recht/gleichstellungsgesetz/analyse-jurisp-leg.pdf.download.pdf/Analyse_Jurisp_LEg_DE_Gesamtdokument.pdf</a>, nachfolgend: Analyse 2021) umfasst die Jahre 2004 bis 2019. Diese Analyse schliesst an eine Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes an (<a href="https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/staat/gesetzgebung/archiv/lohngleichheit/berichte/syntheseber-gleichstellung-d.pdf.download.pdf/syntheseber-gleichstellung-d.pdf">https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/staat/gesetzgebung/archiv/lohngleichheit/berichte/syntheseber-gleichstellung-d.pdf.download.pdf/syntheseber-gleichstellung-d.pdf</a>, nachfolgend: Evaluation 2005), die die Jahre 1996 bis 2004 umfasste.</p><p>Aus diesen beiden Analysen geht hervor, dass das Bundesgericht in den letzten 25 Jahren 136 Entscheide im Rahmen des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG; SR 151.1) gefällt hat, was durchschnittlich rund 5 Entscheiden pro Jahr entspricht.</p><p>2.-3. Da die Evaluation 2005 für den Zeitraum von 1996 bis 2004 keine genauen Daten ausweist, können diese Fragen nicht abschliessend beantwortet werden. Aufgrund der Analyse 2021 ist hingegen zumindest eine Teilantwort möglich. Demnach wurden die auf der Grundlage des GlG beim Bundesgericht erhobenen Beschwerden in 33 Prozent der Fälle, d.h. in 27 von 81 Fällen gutgeheissen. 64 Beschwerden wurden von der arbeitnehmenenden Partei eingereicht und in 17 Fällen gutgeheissen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die arbeitnehmende Partei den Fall gewonnen hat. Denn gemäss Artikel 107 Absatz 2 des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) kann das Bundesgericht in einer Sache selbst entscheiden oder diese an die Vorinstanz zu neuer Beurteilung zurückweisen. So hat das Bundesgericht von insgesamt 27 gutgeheissenen Fällen 14 an die kantonale Instanz zurückgewiesen. Deren definitiver Ausgang ist nicht immer bekannt, da die Identifikation der kantonalen Entscheide nicht einfach ist und nicht Gegenstand der Analyse 2021 war. Diese erwähnt jedoch, dass die Parteien in zwei Fällen eine aussergerichtliche Vereinbarung getroffen haben. In einem Fall konnte die arbeitnehmende Partei den Fall endgültig zu ihren Gunsten entscheiden und in einem anderen musste die kantonale Instanz nur noch die Höhe der Lohnnachzahlungen bestimmen. In vier Fällen wurde die Beschwerde der arbeitnehmenden Partei endgültig abgewiesen. Der Ausgang der restlichen sechs Verfahren ist nicht bekannt.</p><p>Von den 81 in der Analyse 2021 untersuchten Entscheiden ging es in 55 Fällen um Lohndiskriminierung. In 40 Prozent dieser Fälle (22 Fälle) fiel der Entscheid (vollumfänglich oder grösstenteils) zugunsten der arbeitnehmenden Partei aus. Bei 14 Fällen, die sexuelle Belästigung betrafen, lag die Quote bei 29 Prozent und bei 15 Fällen im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Kündigung lag sie bei 7 Prozent. Für diese drei Formen der Diskriminierung liegt die Gesamtzahl der Fälle bei über 81, da ein Fall mehrere Diskriminierungsgründe betreffen kann.</p><p>4. Die Bundesgerichtsentscheide nach dem GlG werden nicht regelmässig kommuniziert, jedoch auf der Website des Bundesgerichts publiziert (<a href="https://www.bger.ch/fr/index.htm">https://www.bger.ch/de/index.htm</a>). Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) berichtet darüber in seinem vierteljährlich erscheinenden Newsletter über gleichstellungspolitische Geschäfte (<a href="https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dokumentation/publikationen-allgemein/publikationen-recht.html">https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dokumentation/publikationen-allgemein/publikationen-recht.html</a>). Die Zusammenfassungen dieser Entscheide sind unter <a href="http://www.gleichstellungsgesetz.ch">http://www.gleichstellungsgesetz.ch</a> (auf Deutsch), unter <a href="http://www.leg.ch/">http://www.leg.ch/</a> (auf Französisch) und unter <a href="https://sentenzeparita.ch/">https://sentenzeparita.ch/</a> (auf Italienisch) verfügbar.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Einführung des Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) vor 25 Jahren bedeutet eine grosse Errungenschaft zur Durchsetzung der Gleichstellung. Um die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes beurteilen zu können, muss die Rechtsprechung analysiert werden. Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung (EBG) publizierte deshalb einen Forschungsbericht, welcher eine Analyse der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nach dem GlG für die Jahre 2004-2019 vornahm. Dieser kam u.a. zum Schluss, dass Beschwerden ans Bundesgericht basierend auf dem GlG in mehr als der Hälfte Berufe im Gesundheits- und Bildungswesen betreffen. Eine Beschwerde der arbeitnehmenden Partei wurde in lediglich 27 Prozent der Fälle gutgeheissen, was jedoch nicht immer bedeutet, dass sie auch den Prozess gewonnen hat.</p><p>Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben ist gemäss Bundesrat ein Schwerpunkt der nationalen Gleichstellungsstrategie. In Bezug auf die Durchsetzung der Rechte gemäss GlG besteht Handlungsbedarf. Deshalb bitten die Unterzeichnenden um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele Urteile hat das Bundesgericht in den vergangenen 25 Jahren auf Basis des GlG gefällt?</p><p>2. In wie vielen dieser Urteile wurde eine Beschwerde der arbeitnehmenden Partei teilweise oder ganz gutgeheissen oder abgewiesen? Wie viele dieser Urteile wurden zu erneuter Beurteilung vom Bundesgericht an die Vorinstanz zurückgewiesen? In wie vielen Urteilen wurde der Prozess effektiv von der arbeitnehmenden Partei gewonnen?</p><p>3. Wie viele Urteile betrafen jeweils Lohndiskriminierung, sexuelle Belästigung oder Kündigung? Wie viele davon wurden gutgeheissen und letztendlich gewonnen?</p><p>4. In welcher Form wird jährlich über die Urteile des Bundesgerichts basierend auf dem Gleichstellungsgesetz Bericht erstattet?</p>
    • Rechtsprechung des Bundesgerichtes in Bezug auf das Gleichstellungsgesetz

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