Schaffung einer dauerhaften Plattform zur genomischen Überwachung

ShortId
21.4175
Id
20214175
Updated
26.03.2024 22:21
Language
de
Title
Schaffung einer dauerhaften Plattform zur genomischen Überwachung
AdditionalIndexing
36;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Genomveränderungen eines Erregers und seiner Eigenschaften zu erkennen und verfolgen. Durch Sequenzierung sind diese Mutationen früh erkennbar; das gilt für Viren und Bakterien. Daraus lässt sich etwa auf neue Immunantworten oder Resistenzen schliessen. Erst im März 2021 wurde eine Sars-Cov-2 Surveillance Plattform gestartet welche voraussichtlich im März 2022 ausläuft. Zwischen März 2020 und Februar 2021 - das heisst auch in der Zeit als Alpha dominant wurde - war die genomische Überwachung von wenigen Forschungsprojekten im "bottom up" Ansatz abhängig welche auf einer ad hoc IT Infrastruktur beruhten.</p><p>Die Schweiz hat bislang kein systematisches Überwachungssystem für genomische Veränderungen, sondern bestenfalls Einzelstudien. Es gibt jedoch sehr viele Viren und Bakterien, über die wir wenig wissen. Deshalb sind wir unvorbereitet und insbesondere bezüglich der zeitnahen und gezielten Entwicklung von Impfstoffen ausgeliefert. Für die permanente Überwachung von Viren und Bakterien sollen die laufenden Bestrebungen in Zusammenhang mit Sars-Cov-2 deshalb in eine allgemeine und dauerhafte genomische Überwachungsplattform (Genomic Surveillance Platform) überführt werden.Eine nationale "Top Down" Plattform würde die Schweiz in eine gute Situation bringen, müsste jedoch über nachhaltige Strukturen, einer interdisziplinären Governance aus Forschung und Akademie sowie einer ausreichenden Finanzierung verfügen und vom ad hoc Modus wegkommen.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt den Bedarf, Genomdaten zu erheben, um den Auftrag der frühzeitigen Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wahrnehmen zu können. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie konnte die genomische Überwachung auf Basis der bestehenden gesetzlichen Grundlage in kurzer Zeit markant erhöht werden, um die Verbreitung neuer Virus-Mutationen in der Schweiz zu detektieren.</p><p>Bereits vor der Covid-Pandemie wurde eine genomische Überwachung ausgewählter Erreger durch einige nationale Referenzzentren in der Schweiz durchgeführt. Diese Überwachung zielt auf Erreger, für welche Informationen zum Erbgut zur Überwachung und zum Ergreifen gezielter Massnahmen im Bereich Öffentlicher Gesundheit bedeutsam sind. So sind zum Beispiel genaue Kenntnisse des Erbgutes in der Überwachung von Antibiotikaresistenzen, neuer Varianten von Krankheitserregern oder bei Ausbruchsabklärungen wesentlich.</p><p>Im Jahr 2017 wurde die Swiss Pathogen Surveillance Platform (SPSP) durch verschiedene Schweizer Universitäten und Universitätsspitäler gegründet und vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt, um als sichere Online-Plattform Informationen zu Genomdaten zusammenzutragen. Diese wurde initial in einem Projekt zu antimikrobiellen Resistenzen eingeführt und nun im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie auch für Genomdaten von Sars-CoV-2 genutzt, die auch in das europäische Covid-19 Datenportal einfliessen</p><p>Auch in Normalzeiten kann daher die genomische Überwachung ausgewählter Erreger mit Ausbruchpotenzial durch einige nationale Referenzzentren grundsätzlich sichergestellt werden.</p><p>Es wird jedoch im Rahmen der Evaluation zu Covid-19 und der anstehenden Revision des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) zu prüfen sein, wie weit die bestehenden Strukturen ausgebaut, entsprechende Institutionen gestärkt oder neue dauerhafte Überwachungsplattformen geschaffen werden sollen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es aus Sicht der Öffentlichen Gesundheit nicht verhältnismässig ist, eine Überwachung in der Intensität und dem Umfang, wie aktuell in der Pandemie durchgeführt, aufrechtzuerhalten.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher die Annahme der Motion als verfrüht, er wird das Anliegen jedoch im Rahmen der Revision des EpG vertieft prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzung für die Errichtung einer dauerhaften genomischen Überwachungsplattform für Infektionskrankheiten zu schaffen.</p>
  • Schaffung einer dauerhaften Plattform zur genomischen Überwachung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Genomveränderungen eines Erregers und seiner Eigenschaften zu erkennen und verfolgen. Durch Sequenzierung sind diese Mutationen früh erkennbar; das gilt für Viren und Bakterien. Daraus lässt sich etwa auf neue Immunantworten oder Resistenzen schliessen. Erst im März 2021 wurde eine Sars-Cov-2 Surveillance Plattform gestartet welche voraussichtlich im März 2022 ausläuft. Zwischen März 2020 und Februar 2021 - das heisst auch in der Zeit als Alpha dominant wurde - war die genomische Überwachung von wenigen Forschungsprojekten im "bottom up" Ansatz abhängig welche auf einer ad hoc IT Infrastruktur beruhten.</p><p>Die Schweiz hat bislang kein systematisches Überwachungssystem für genomische Veränderungen, sondern bestenfalls Einzelstudien. Es gibt jedoch sehr viele Viren und Bakterien, über die wir wenig wissen. Deshalb sind wir unvorbereitet und insbesondere bezüglich der zeitnahen und gezielten Entwicklung von Impfstoffen ausgeliefert. Für die permanente Überwachung von Viren und Bakterien sollen die laufenden Bestrebungen in Zusammenhang mit Sars-Cov-2 deshalb in eine allgemeine und dauerhafte genomische Überwachungsplattform (Genomic Surveillance Platform) überführt werden.Eine nationale "Top Down" Plattform würde die Schweiz in eine gute Situation bringen, müsste jedoch über nachhaltige Strukturen, einer interdisziplinären Governance aus Forschung und Akademie sowie einer ausreichenden Finanzierung verfügen und vom ad hoc Modus wegkommen.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt den Bedarf, Genomdaten zu erheben, um den Auftrag der frühzeitigen Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wahrnehmen zu können. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie konnte die genomische Überwachung auf Basis der bestehenden gesetzlichen Grundlage in kurzer Zeit markant erhöht werden, um die Verbreitung neuer Virus-Mutationen in der Schweiz zu detektieren.</p><p>Bereits vor der Covid-Pandemie wurde eine genomische Überwachung ausgewählter Erreger durch einige nationale Referenzzentren in der Schweiz durchgeführt. Diese Überwachung zielt auf Erreger, für welche Informationen zum Erbgut zur Überwachung und zum Ergreifen gezielter Massnahmen im Bereich Öffentlicher Gesundheit bedeutsam sind. So sind zum Beispiel genaue Kenntnisse des Erbgutes in der Überwachung von Antibiotikaresistenzen, neuer Varianten von Krankheitserregern oder bei Ausbruchsabklärungen wesentlich.</p><p>Im Jahr 2017 wurde die Swiss Pathogen Surveillance Platform (SPSP) durch verschiedene Schweizer Universitäten und Universitätsspitäler gegründet und vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt, um als sichere Online-Plattform Informationen zu Genomdaten zusammenzutragen. Diese wurde initial in einem Projekt zu antimikrobiellen Resistenzen eingeführt und nun im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie auch für Genomdaten von Sars-CoV-2 genutzt, die auch in das europäische Covid-19 Datenportal einfliessen</p><p>Auch in Normalzeiten kann daher die genomische Überwachung ausgewählter Erreger mit Ausbruchpotenzial durch einige nationale Referenzzentren grundsätzlich sichergestellt werden.</p><p>Es wird jedoch im Rahmen der Evaluation zu Covid-19 und der anstehenden Revision des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) zu prüfen sein, wie weit die bestehenden Strukturen ausgebaut, entsprechende Institutionen gestärkt oder neue dauerhafte Überwachungsplattformen geschaffen werden sollen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es aus Sicht der Öffentlichen Gesundheit nicht verhältnismässig ist, eine Überwachung in der Intensität und dem Umfang, wie aktuell in der Pandemie durchgeführt, aufrechtzuerhalten.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher die Annahme der Motion als verfrüht, er wird das Anliegen jedoch im Rahmen der Revision des EpG vertieft prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzung für die Errichtung einer dauerhaften genomischen Überwachungsplattform für Infektionskrankheiten zu schaffen.</p>
    • Schaffung einer dauerhaften Plattform zur genomischen Überwachung

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