Rückstufung des Wolfsschutzes in der Berner Konvention

ShortId
21.4179
Id
20214179
Updated
26.03.2024 21:51
Language
de
Title
Rückstufung des Wolfsschutzes in der Berner Konvention
AdditionalIndexing
08;52;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Beim Zeitpunkt der Ratifizierung der Berner Konvention durch die Schweiz im Jahr 1979 gab es noch keine Wölfe in der Schweiz. Wölfe wurden erst ab 1995 nachgewiesen. Mit der Bildung des ersten Rudels 2012 wuchs die Wolfspopulation sprunghaft auf heute (2021) geschätzte 150 Wolfs-Individuen und 11 Rudel. </p><p>Die prognostizierte, rasche Entwicklung der Wolfspopulation und die damit verbundenen massiven Schäden an Nutztieren, Wild-Huftieren, vorzeitigen Abalpungen, Betriebsaufgaben und gefährliche Annäherungen an den Menschen sowie eine rasche Abnahme der Biodiversität sind die direkten Folge einer ungenügenden Regulierung des Wolfs.</p><p>Es herrscht dringender Handlungsbedarf. </p><p>Der Wolf gehört heute weltweit nicht mehr zu den gefährdeten Tierarten. Bei einer Rückstufung auf "geschützte Tierart" würde der Wolf den gleichen Status haben wie der Luchs, was sachlich gerechtfertigt wäre.</p><p>Auch Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland leidet ebenfalls unter der übermässigen Wolfspräsenz, weshalb es angezeigt ist, dass die Schweiz in dieser Frage eine Zusammenarbeit anstrebt. Der Wolf kennt keine Landesgrenzen.</p><p>Der Bundesrat hat bereits 2004, vor 17 Jahren (!) und 2018 den Antrag zur Rückstufung des Wolfs vom Anhang II der streng geschützten Tierarten in Anhang III der geschützten Tierarten der Berner Konvention beim Europarat in Strassburg eingereicht. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat anlässlich seiner Sitzung im November 2018 entschieden, die Beratung über den Antrag der Schweiz zu sistieren, bis eine neue europäische Bestandserhebung des Wolfs vorliegt. Der Bericht der Europäischen Kommission zum "Zustand der Natur in der EU 2020" liegt seit Oktober 2020 vor. Damit liegen die Grundlagen für die Beratung des Antrags der Schweiz an einer der nächsten Sitzungen des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vor.</p><p>Bereits 2010 in Mo.10.3098 Viola Amherd und 2009 in Mo.09.3813 von Roberto Schmidt (CVP) wurde die selbe Forderung gestellt. In deren Beantwortung schreibt der Bundesrat:</p><p>"(..) Die Schweiz hat beim ständigen Ausschuss der Berner Konvention bereits im Jahr 2004 die Rückstufung des Wolfes vom Anhang II in den Anhang III beantragt. (..) Der Bundesrat ist aber nach wie vor der Überzeugung, dass eine Rückstufung des Wolfes in der Sache richtig wäre, und unterstützt die Forderung nach einer gemeinsamen Vorgehensweise mit den Nachbarländern.</p>
  • <p>1) Für die Antwort auf Frage 1 verweist der Bundesrat auf Punkt 4 seiner Antwort auf die Interpellation Bregy (21.3178) "Berner Konvention. Eine Auslegeordnung". Die Grundlagen für die Beratung des Antrags an einer der nächsten Sitzungen des Ständigen Ausschusses liegen vor.</p><p>2) Die Nachbarländer Frankreich, Österreich, Italien und Deutschland sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). In der EU wird die Berner Konvention im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH; 92/43/EWG) umgesetzt. Die Europäische Kommission hat 2016 einen mehrjährigen Prozess zur Überprüfung des Reformbedarfs der FFH finalisiert und beschlossen, die FFH nicht zu revidieren. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die genannten EU-Mitgliedsstaaten im Widerspruch zum Entscheid der EU-Kommission zur FFH handeln und sich für eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs engagieren werden. Die Diskussion über einen solchen gemeinsamen Antrag hat deshalb wenig Aussicht auf Erfolg.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Warum erfüllt der Bundesrat nicht den schon längst erteilten Auftrag des Parlaments, dass der Wolf vom Anhang II der Berner Konvention vom 19. September 1979 von einer "streng geschützten" Art zu einer "geschützten Art" (Anhang III) zurückgestuft wird? </p><p>Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat erstmals den Antrag der Schweiz 2004 erhalten, letztmals 2018. Dieser von 2018 wurde sistiert mit der Begründung, die neu geforderte europäische Bestandserhebung des Wolfs abzuwarten. Dieser Bericht der Europäischen Kommission zum "Zustand der Natur in der EU 2020" liegt seit Oktober 2020 vor. Seither hat es der Bundesrat unterlassen, den Antrag auf die Rückstufung des Schutzstatus des Wolfes erneut an den Europarat zu richten. </p><p>Ist der Bundesrat gewillt den längst erteilten Auftrag des Parlaments zu erfüllen mit:</p><p>1. Angesichts der Dringlichkeit und der nur jährlichen Sitzung des ständigen Ausschusses, den Antrag um Rückstufung bereits für die kommende 41. Sitzung vom 29. November bis 3. Dezember 2021 zur Beratung zu beantragen, spätestens jedoch auf das kommende Jahr?</p><p>2. Zur wirkungsvollen Regulierung des Wolfs eine Zusammenarbeit mit den Nachbarländern anzustreben? Eine gemeinsame Änderung des Schutzstatus auf "geschützte Art" soll mit den angrenzenden Ländern Frankreich, Österreich, Italien und Deutschland angestrebt werden.</p>
  • Rückstufung des Wolfsschutzes in der Berner Konvention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim Zeitpunkt der Ratifizierung der Berner Konvention durch die Schweiz im Jahr 1979 gab es noch keine Wölfe in der Schweiz. Wölfe wurden erst ab 1995 nachgewiesen. Mit der Bildung des ersten Rudels 2012 wuchs die Wolfspopulation sprunghaft auf heute (2021) geschätzte 150 Wolfs-Individuen und 11 Rudel. </p><p>Die prognostizierte, rasche Entwicklung der Wolfspopulation und die damit verbundenen massiven Schäden an Nutztieren, Wild-Huftieren, vorzeitigen Abalpungen, Betriebsaufgaben und gefährliche Annäherungen an den Menschen sowie eine rasche Abnahme der Biodiversität sind die direkten Folge einer ungenügenden Regulierung des Wolfs.</p><p>Es herrscht dringender Handlungsbedarf. </p><p>Der Wolf gehört heute weltweit nicht mehr zu den gefährdeten Tierarten. Bei einer Rückstufung auf "geschützte Tierart" würde der Wolf den gleichen Status haben wie der Luchs, was sachlich gerechtfertigt wäre.</p><p>Auch Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland leidet ebenfalls unter der übermässigen Wolfspräsenz, weshalb es angezeigt ist, dass die Schweiz in dieser Frage eine Zusammenarbeit anstrebt. Der Wolf kennt keine Landesgrenzen.</p><p>Der Bundesrat hat bereits 2004, vor 17 Jahren (!) und 2018 den Antrag zur Rückstufung des Wolfs vom Anhang II der streng geschützten Tierarten in Anhang III der geschützten Tierarten der Berner Konvention beim Europarat in Strassburg eingereicht. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat anlässlich seiner Sitzung im November 2018 entschieden, die Beratung über den Antrag der Schweiz zu sistieren, bis eine neue europäische Bestandserhebung des Wolfs vorliegt. Der Bericht der Europäischen Kommission zum "Zustand der Natur in der EU 2020" liegt seit Oktober 2020 vor. Damit liegen die Grundlagen für die Beratung des Antrags der Schweiz an einer der nächsten Sitzungen des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vor.</p><p>Bereits 2010 in Mo.10.3098 Viola Amherd und 2009 in Mo.09.3813 von Roberto Schmidt (CVP) wurde die selbe Forderung gestellt. In deren Beantwortung schreibt der Bundesrat:</p><p>"(..) Die Schweiz hat beim ständigen Ausschuss der Berner Konvention bereits im Jahr 2004 die Rückstufung des Wolfes vom Anhang II in den Anhang III beantragt. (..) Der Bundesrat ist aber nach wie vor der Überzeugung, dass eine Rückstufung des Wolfes in der Sache richtig wäre, und unterstützt die Forderung nach einer gemeinsamen Vorgehensweise mit den Nachbarländern.</p>
    • <p>1) Für die Antwort auf Frage 1 verweist der Bundesrat auf Punkt 4 seiner Antwort auf die Interpellation Bregy (21.3178) "Berner Konvention. Eine Auslegeordnung". Die Grundlagen für die Beratung des Antrags an einer der nächsten Sitzungen des Ständigen Ausschusses liegen vor.</p><p>2) Die Nachbarländer Frankreich, Österreich, Italien und Deutschland sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). In der EU wird die Berner Konvention im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH; 92/43/EWG) umgesetzt. Die Europäische Kommission hat 2016 einen mehrjährigen Prozess zur Überprüfung des Reformbedarfs der FFH finalisiert und beschlossen, die FFH nicht zu revidieren. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die genannten EU-Mitgliedsstaaten im Widerspruch zum Entscheid der EU-Kommission zur FFH handeln und sich für eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs engagieren werden. Die Diskussion über einen solchen gemeinsamen Antrag hat deshalb wenig Aussicht auf Erfolg.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Warum erfüllt der Bundesrat nicht den schon längst erteilten Auftrag des Parlaments, dass der Wolf vom Anhang II der Berner Konvention vom 19. September 1979 von einer "streng geschützten" Art zu einer "geschützten Art" (Anhang III) zurückgestuft wird? </p><p>Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat erstmals den Antrag der Schweiz 2004 erhalten, letztmals 2018. Dieser von 2018 wurde sistiert mit der Begründung, die neu geforderte europäische Bestandserhebung des Wolfs abzuwarten. Dieser Bericht der Europäischen Kommission zum "Zustand der Natur in der EU 2020" liegt seit Oktober 2020 vor. Seither hat es der Bundesrat unterlassen, den Antrag auf die Rückstufung des Schutzstatus des Wolfes erneut an den Europarat zu richten. </p><p>Ist der Bundesrat gewillt den längst erteilten Auftrag des Parlaments zu erfüllen mit:</p><p>1. Angesichts der Dringlichkeit und der nur jährlichen Sitzung des ständigen Ausschusses, den Antrag um Rückstufung bereits für die kommende 41. Sitzung vom 29. November bis 3. Dezember 2021 zur Beratung zu beantragen, spätestens jedoch auf das kommende Jahr?</p><p>2. Zur wirkungsvollen Regulierung des Wolfs eine Zusammenarbeit mit den Nachbarländern anzustreben? Eine gemeinsame Änderung des Schutzstatus auf "geschützte Art" soll mit den angrenzenden Ländern Frankreich, Österreich, Italien und Deutschland angestrebt werden.</p>
    • Rückstufung des Wolfsschutzes in der Berner Konvention

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