Verbindliche Beteiligung der Kantone an der aussenpolitischen Entscheidungsfindung des Bundesrates

ShortId
21.4192
Id
20214192
Updated
28.07.2023 00:08
Language
de
Title
Verbindliche Beteiligung der Kantone an der aussenpolitischen Entscheidungsfindung des Bundesrates
AdditionalIndexing
04;08;15;36
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit diesem Postulat soll der Bundesrat aufzeigen, welche Optionen es für die verbindliche Beteiligung der Kantone, insbesondere der Grenzkantone bei aussenpolitischen Entscheidungen gibt, die direkte und weitreichende Auswirkungen auf Exportbranchen, essenzielle Wirtschaftszweige sowie auf den Bildungs-und Forschungsstandort und den Grenzaustausch haben.</p><p>Forschung, Wissenschaft und Bildung sowie Verkehr, Schutz der Ressourcen, Klimaschutz, Energiepolitik bis zu Gesundheitskrisen lassen sich nur grenzüberschreitend regeln und entwickeln. Unsere Nachbarstaaten in der EU sind unser natürlicher Partner in der Aussenpolitik. Die Bedeutung dieser Partnerschaft steigt anhand der politischen Themenfelder, die man früher hoheitlich nationalstaatlich regelte und heute aufgrund der hochgradigen Vernetzung grenzüberschreitend regeln muss.</p><p>Gleichzeitig haben das internationale Umfeld und neue Themen in der Aussenpolitik den Rahmen für die Umsetzung der Aussenpolitik verändert. Das erklärt den Druck hin zu einer dynamischen Rechtsentwicklung für mehr Kohärenz, erfordert in der Schweiz aber auch eine entsprechend breite innenpolitische Legitimation. Wie Bundesrat Cassis regelmässig betont, ist Aussenpolitik auch Innenpolitik und umgekehrt. Folglich muss gerade mit Blick auf die Beziehungen zur EU die Rolle der Kantone gestärkt werden.</p><p>Die Verhandlungen über das Rahmenabkommen betreffen die Entwicklungsperspektiven der Kantone (Steuersubstrat), ihre kantonalen Kompetenzen (Ordnungspolitischer Rahmen für die Wirtschaft) und Handlungsaufträge (Sozialziele, Energiepolitik). Die Kantone können also einen Teil ihrer verfassungsmässigen Kompetenzen und Aufträge nur dann wahren, wenn sie diese auch aussenpolitisch vertreten können. Deshalb wird der Bundesrat gebeten, in einem Bericht regulatorisch auszulegen, wie die Kantone verbindlich in die aussenpolitische Entscheidfindung einbezogen werden können.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV) sind die auswärtigen Angelegenheiten Sache des Bundes. Der Bund nimmt Rücksicht auf die Kantone, die Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik haben. Gemäss Artikel 55 Absatz 1 BV sind die Kantone in die Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide, die ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen berühren, einzubeziehen. Dies geschieht insbesondere durch deren Anhörung. Diese Verpflichtung wird im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK; SR 138.1) präzisiert und konkretisiert. Der Bundesrat muss die Stellungnahmen der Kantone berücksichtigen. Allerdings sind ihre Stellungnahmen nicht verbindlich. Der Bundesrat kann davon abweichen, hat die Kantone jedoch über die Gründe für seinen Entscheid zu informieren. Die Kantone müssen also bereits heute bei der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide einbezogen werden, wenn ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen betroffen sind. Der Bundesrat hatte übrigens für den Fall des Abschlusses des institutionellen Abkommens mit der EU bereits die Annahme der Motion 19.3167 beantragt, welche die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Gewährleistung des Mitsprachrechts der Kantone im Falle einer dynamischen Übernahme von EU-Recht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftagt, aufzuzeigen, welche Optionen es für die verbindliche Beteiligung der Kantone bei aussenpolitischen Entscheidungen gibt, die direkte Auswirkungen auf deren Exportbranchen, essenzielle Wirtschaftszweige der Schweiz sowie auf den Bildungs- und Forschungsstandort und den täglichen grenzüberschreitenden Austausch haben.</p>
  • Verbindliche Beteiligung der Kantone an der aussenpolitischen Entscheidungsfindung des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit diesem Postulat soll der Bundesrat aufzeigen, welche Optionen es für die verbindliche Beteiligung der Kantone, insbesondere der Grenzkantone bei aussenpolitischen Entscheidungen gibt, die direkte und weitreichende Auswirkungen auf Exportbranchen, essenzielle Wirtschaftszweige sowie auf den Bildungs-und Forschungsstandort und den Grenzaustausch haben.</p><p>Forschung, Wissenschaft und Bildung sowie Verkehr, Schutz der Ressourcen, Klimaschutz, Energiepolitik bis zu Gesundheitskrisen lassen sich nur grenzüberschreitend regeln und entwickeln. Unsere Nachbarstaaten in der EU sind unser natürlicher Partner in der Aussenpolitik. Die Bedeutung dieser Partnerschaft steigt anhand der politischen Themenfelder, die man früher hoheitlich nationalstaatlich regelte und heute aufgrund der hochgradigen Vernetzung grenzüberschreitend regeln muss.</p><p>Gleichzeitig haben das internationale Umfeld und neue Themen in der Aussenpolitik den Rahmen für die Umsetzung der Aussenpolitik verändert. Das erklärt den Druck hin zu einer dynamischen Rechtsentwicklung für mehr Kohärenz, erfordert in der Schweiz aber auch eine entsprechend breite innenpolitische Legitimation. Wie Bundesrat Cassis regelmässig betont, ist Aussenpolitik auch Innenpolitik und umgekehrt. Folglich muss gerade mit Blick auf die Beziehungen zur EU die Rolle der Kantone gestärkt werden.</p><p>Die Verhandlungen über das Rahmenabkommen betreffen die Entwicklungsperspektiven der Kantone (Steuersubstrat), ihre kantonalen Kompetenzen (Ordnungspolitischer Rahmen für die Wirtschaft) und Handlungsaufträge (Sozialziele, Energiepolitik). Die Kantone können also einen Teil ihrer verfassungsmässigen Kompetenzen und Aufträge nur dann wahren, wenn sie diese auch aussenpolitisch vertreten können. Deshalb wird der Bundesrat gebeten, in einem Bericht regulatorisch auszulegen, wie die Kantone verbindlich in die aussenpolitische Entscheidfindung einbezogen werden können.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV) sind die auswärtigen Angelegenheiten Sache des Bundes. Der Bund nimmt Rücksicht auf die Kantone, die Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik haben. Gemäss Artikel 55 Absatz 1 BV sind die Kantone in die Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide, die ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen berühren, einzubeziehen. Dies geschieht insbesondere durch deren Anhörung. Diese Verpflichtung wird im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK; SR 138.1) präzisiert und konkretisiert. Der Bundesrat muss die Stellungnahmen der Kantone berücksichtigen. Allerdings sind ihre Stellungnahmen nicht verbindlich. Der Bundesrat kann davon abweichen, hat die Kantone jedoch über die Gründe für seinen Entscheid zu informieren. Die Kantone müssen also bereits heute bei der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide einbezogen werden, wenn ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen betroffen sind. Der Bundesrat hatte übrigens für den Fall des Abschlusses des institutionellen Abkommens mit der EU bereits die Annahme der Motion 19.3167 beantragt, welche die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Gewährleistung des Mitsprachrechts der Kantone im Falle einer dynamischen Übernahme von EU-Recht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftagt, aufzuzeigen, welche Optionen es für die verbindliche Beteiligung der Kantone bei aussenpolitischen Entscheidungen gibt, die direkte Auswirkungen auf deren Exportbranchen, essenzielle Wirtschaftszweige der Schweiz sowie auf den Bildungs- und Forschungsstandort und den täglichen grenzüberschreitenden Austausch haben.</p>
    • Verbindliche Beteiligung der Kantone an der aussenpolitischen Entscheidungsfindung des Bundesrates

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