Freigabe von Bildern des Bundes auf dem Portal für Open Government Data

ShortId
21.4195
Id
20214195
Updated
10.04.2024 15:24
Language
de
Title
Freigabe von Bildern des Bundes auf dem Portal für Open Government Data
AdditionalIndexing
12;04;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach den Vorbildern der USA und der Niederlande sollen auch in der Schweiz im Auftrag des Staates gemachte Fotografien für die Allgemeinheit freigegeben werden. Die USA stellen so z.B. Aufnahmen aus dem Weltall der Menschheit frei zur Verfügung.</p><p>In der Schweiz gibt es bisher die seltsame Situation, dass z.B. Fotos von Schweizer Persönlichkeiten nur dank deren Kontakten mit US-Behörden frei zugänglich werden. Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Interpellation Weibel (19.3247) ist der Bundesrat grundsätzlich zur Freigabe von Bilder des Bundes bereit. Ausserdem ist gemäss Bundesratsantwort auf Anfrage Glättli (19.1053) vorgesehen, die Bilder im Open Government Verzeichnis opendata.swiss zu veröffentlichen.</p><p>Nach der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips für Akten der Bundesverwaltung und der Freigabe von Open Government Data sollen nun auch im Bereich der Bilder Schritte zu mehr Offenheit und Bürgerfreundlichkeit gemacht werden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in eigener Kompetenz Massnahmen zu ergreifen oder bei Bedarf eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit Bilder des Bundes der Allgemeinheit besser zugänglich werden. Dies umfasst insbesondere:</p><p>1. Fotografien im Besitz des Bundes, bei denen der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist oder nie gegolten hat, werden digitalisiert und der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern der Aufwand dafür nicht unverhältnismässig ist.</p><p>2. In Arbeitszeit entstandene Fotografien von Angestellten des Bundes werden der Allgemeinheit kostenlos und gemeinfrei (Public Domain) zur Verfügung gestellt, sofern der Aufwand dafür nicht unverhältnismässig ist. Alternativ kann eine freie Lizenz verwendet werden, die eine Quellenangabe verlangt, jedoch keine Einschränkung auf nichtkommerzielle Nutzung vorsieht.</p><p>3. Es wird eine gesetzliche Grundlage vorbereitet, die Fotografien im Auftrag des Bundes im Regelfall zur freien Nachnutzung ohne Einschränkungen freigibt.</p><p>4. Fotografien im Besitz des Bundes sind im Open Government Data Protal opendata.swiss aufzuführen.</p>
  • Freigabe von Bildern des Bundes auf dem Portal für Open Government Data
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach den Vorbildern der USA und der Niederlande sollen auch in der Schweiz im Auftrag des Staates gemachte Fotografien für die Allgemeinheit freigegeben werden. Die USA stellen so z.B. Aufnahmen aus dem Weltall der Menschheit frei zur Verfügung.</p><p>In der Schweiz gibt es bisher die seltsame Situation, dass z.B. Fotos von Schweizer Persönlichkeiten nur dank deren Kontakten mit US-Behörden frei zugänglich werden. Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Interpellation Weibel (19.3247) ist der Bundesrat grundsätzlich zur Freigabe von Bilder des Bundes bereit. Ausserdem ist gemäss Bundesratsantwort auf Anfrage Glättli (19.1053) vorgesehen, die Bilder im Open Government Verzeichnis opendata.swiss zu veröffentlichen.</p><p>Nach der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips für Akten der Bundesverwaltung und der Freigabe von Open Government Data sollen nun auch im Bereich der Bilder Schritte zu mehr Offenheit und Bürgerfreundlichkeit gemacht werden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in eigener Kompetenz Massnahmen zu ergreifen oder bei Bedarf eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit Bilder des Bundes der Allgemeinheit besser zugänglich werden. Dies umfasst insbesondere:</p><p>1. Fotografien im Besitz des Bundes, bei denen der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist oder nie gegolten hat, werden digitalisiert und der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern der Aufwand dafür nicht unverhältnismässig ist.</p><p>2. In Arbeitszeit entstandene Fotografien von Angestellten des Bundes werden der Allgemeinheit kostenlos und gemeinfrei (Public Domain) zur Verfügung gestellt, sofern der Aufwand dafür nicht unverhältnismässig ist. Alternativ kann eine freie Lizenz verwendet werden, die eine Quellenangabe verlangt, jedoch keine Einschränkung auf nichtkommerzielle Nutzung vorsieht.</p><p>3. Es wird eine gesetzliche Grundlage vorbereitet, die Fotografien im Auftrag des Bundes im Regelfall zur freien Nachnutzung ohne Einschränkungen freigibt.</p><p>4. Fotografien im Besitz des Bundes sind im Open Government Data Protal opendata.swiss aufzuführen.</p>
    • Freigabe von Bildern des Bundes auf dem Portal für Open Government Data

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