Klimapolitik des Bundesrates. Was ist mit dem Volkswillen?

ShortId
21.4196
Id
20214196
Updated
27.07.2023 23:47
Language
de
Title
Klimapolitik des Bundesrates. Was ist mit dem Volkswillen?
AdditionalIndexing
52;66;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1 und 2) Nach geltendem Recht wird die CO2-Abgabe auf Brennstoffe automatisch angehoben, wenn im Voraus definierte Zwischenziele nicht erreicht werden. Die einzelnen Erhöhungsschritte sind in Artikel 94 der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung, SR 641.711) festgelegt. Demgemäss steigt die CO2-Abgabe auf das Jahr 2022 von 96 auf 120 Franken pro Tonne CO2, wenn der CO2-Ausstoss aus Brennstoffen im Jahr 2020 um weniger als 33 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegt. Dieser Erhöhungsschritt ist daher losgelöst von der Revision des CO2-Gesetzes, die in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 abgelehnt wurde. Diese hätte vorgesehen, den Maximalsatz für die CO2-Abgabe von 120 auf 210 Franken zu erhöhen.</p><p>3) Am 21. Mai 2017 hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit der Annahme des totalrevidierten Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) nebst der Stärkung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz ein Neubauverbot von Kernkraftwerken beschlossen. Damit entschied sich die Stimmbevölkerung für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Die bestehenden Kernkraftwerke verfügen über eine unbefristete Betriebsbewilligung. Sie sollen betrieben werden können, so lange sie sicher sind. Die Einhaltung der Sicherheit wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überwacht. Der Bundesrat entscheidet somit nicht über die Betriebsdauer der Kernkraftwerke.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Vorsteherin des UVEK hat in den letzten Tagen angekündigt, der Entwurf des neuen CO2-Gesetzes werde bis Ende Jahr vorliegen. Dieser Entwurf soll die Gesetzesversion ersetzen, die am 13. Juni an der Urne abgelehnt wurde.</p><p>Das künftige CO2-Gesetz soll gemäss Ankündigung keine neuen Abgaben enthalten. Die bestehenden Abgaben hingegen werden darin erhöht. Im Übrigen hat der Bundesrat Anfang Juli, das heisst kaum mehr als drei Wochen nach der Ablehnung des (damals noch) neuen CO2-Gesetzes durch das Volk, eine Erhöhung der CO2-Abgabe um 25 Prozent angekündigt; die Abgabe steigt ab dem 1. Januar 2022 von 96 auf 120 Franken pro Tonne. Mitten in der Wirtschaftskrise wird so die Abgabelast erhöht. Dieser Entscheid widerspricht dem Willen der Mehrheit der Stimmbevölkerung, die sich am 13. Juni dagegen aussprach, die finanzielle Bestrafung der Bürgerinnen und Bürger als Instrument einzusetzen, um eine Verringerung der CO2-Emissionen der Schweiz zu erreichen. Bekanntlich machen diese Emissionen gerade mal 0,1 Prozent der weltweiten Emissionen aus und sind aus globaler Sicht entsprechend irrelevant. Die Vorsteherin des UVEK bekräftigte ausserdem, dass der Bundesrat beim Individualverkehr wie beim öffentlichen Verkehr auf die Elektromobilität setzen will. Diese setzt logischerweise die Verfügbarkeit von Elektrizität voraus. Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Ist er nicht der Ansicht, dass nicht nur auf die Einführung neuer Abgaben zu verzichten ist - was selbstverständlich ist -, sondern dass auch auf die Erhöhung der bestehenden Abgaben verzichtet werden muss, wenn man den Volkswillen respektieren will, der sich am 13. Juni manifestiert hat?</p><p>- Ist er nicht der Ansicht, dass der Volkswille missachtet wird, wenn drei Wochen nach der Ablehnung des neuen CO2-Gesetzes eine Erhöhung der CO2-Abgaben um 25 Prozent angekündigt wird, selbst wenn diese Erhöhung dem geltenden Gesetz entspricht?</p><p>- Da der Bundesrat auf eine Elektrifizierung der Mobilität setzt: Ist es seine Absicht, die Abschaltung der bestehenden Atomkraftwerke aufzuschieben und den Bau eines neuen Atomkraftwerks vorzusehen, damit genügend elektrische Energie verfügbar ist?</p>
  • Klimapolitik des Bundesrates. Was ist mit dem Volkswillen?
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20234191
  • 20234192
  • 20234193
  • 20234194
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1 und 2) Nach geltendem Recht wird die CO2-Abgabe auf Brennstoffe automatisch angehoben, wenn im Voraus definierte Zwischenziele nicht erreicht werden. Die einzelnen Erhöhungsschritte sind in Artikel 94 der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung, SR 641.711) festgelegt. Demgemäss steigt die CO2-Abgabe auf das Jahr 2022 von 96 auf 120 Franken pro Tonne CO2, wenn der CO2-Ausstoss aus Brennstoffen im Jahr 2020 um weniger als 33 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegt. Dieser Erhöhungsschritt ist daher losgelöst von der Revision des CO2-Gesetzes, die in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 abgelehnt wurde. Diese hätte vorgesehen, den Maximalsatz für die CO2-Abgabe von 120 auf 210 Franken zu erhöhen.</p><p>3) Am 21. Mai 2017 hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit der Annahme des totalrevidierten Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) nebst der Stärkung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz ein Neubauverbot von Kernkraftwerken beschlossen. Damit entschied sich die Stimmbevölkerung für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Die bestehenden Kernkraftwerke verfügen über eine unbefristete Betriebsbewilligung. Sie sollen betrieben werden können, so lange sie sicher sind. Die Einhaltung der Sicherheit wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überwacht. Der Bundesrat entscheidet somit nicht über die Betriebsdauer der Kernkraftwerke.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Vorsteherin des UVEK hat in den letzten Tagen angekündigt, der Entwurf des neuen CO2-Gesetzes werde bis Ende Jahr vorliegen. Dieser Entwurf soll die Gesetzesversion ersetzen, die am 13. Juni an der Urne abgelehnt wurde.</p><p>Das künftige CO2-Gesetz soll gemäss Ankündigung keine neuen Abgaben enthalten. Die bestehenden Abgaben hingegen werden darin erhöht. Im Übrigen hat der Bundesrat Anfang Juli, das heisst kaum mehr als drei Wochen nach der Ablehnung des (damals noch) neuen CO2-Gesetzes durch das Volk, eine Erhöhung der CO2-Abgabe um 25 Prozent angekündigt; die Abgabe steigt ab dem 1. Januar 2022 von 96 auf 120 Franken pro Tonne. Mitten in der Wirtschaftskrise wird so die Abgabelast erhöht. Dieser Entscheid widerspricht dem Willen der Mehrheit der Stimmbevölkerung, die sich am 13. Juni dagegen aussprach, die finanzielle Bestrafung der Bürgerinnen und Bürger als Instrument einzusetzen, um eine Verringerung der CO2-Emissionen der Schweiz zu erreichen. Bekanntlich machen diese Emissionen gerade mal 0,1 Prozent der weltweiten Emissionen aus und sind aus globaler Sicht entsprechend irrelevant. Die Vorsteherin des UVEK bekräftigte ausserdem, dass der Bundesrat beim Individualverkehr wie beim öffentlichen Verkehr auf die Elektromobilität setzen will. Diese setzt logischerweise die Verfügbarkeit von Elektrizität voraus. Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Ist er nicht der Ansicht, dass nicht nur auf die Einführung neuer Abgaben zu verzichten ist - was selbstverständlich ist -, sondern dass auch auf die Erhöhung der bestehenden Abgaben verzichtet werden muss, wenn man den Volkswillen respektieren will, der sich am 13. Juni manifestiert hat?</p><p>- Ist er nicht der Ansicht, dass der Volkswille missachtet wird, wenn drei Wochen nach der Ablehnung des neuen CO2-Gesetzes eine Erhöhung der CO2-Abgaben um 25 Prozent angekündigt wird, selbst wenn diese Erhöhung dem geltenden Gesetz entspricht?</p><p>- Da der Bundesrat auf eine Elektrifizierung der Mobilität setzt: Ist es seine Absicht, die Abschaltung der bestehenden Atomkraftwerke aufzuschieben und den Bau eines neuen Atomkraftwerks vorzusehen, damit genügend elektrische Energie verfügbar ist?</p>
    • Klimapolitik des Bundesrates. Was ist mit dem Volkswillen?

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