Sicherstellung der Governance, der Transparenz, der Kohärenz und der Beaufsichtigung der Tätigkeiten des Bundes im Bereich der AHV/IV/EO

ShortId
21.4340
Id
20214340
Updated
20.05.2026 21:00
Language
de
Title
Sicherstellung der Governance, der Transparenz, der Kohärenz und der Beaufsichtigung der Tätigkeiten des Bundes im Bereich der AHV/IV/EO
AdditionalIndexing
04;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist aus den in der Botschaft zur Modernisierung der Aufsicht dargelegten Gründen der Ansicht, dass eine umfassende Anpassung der Organisationsstruktur der ZAS nicht gerechtfertigt ist. Dennoch hat er sich im Rahmen der Fragestunde der Sommersession 2021 bereit erklärt, den neuen Vorschlag der Eidgenössischen Finanzkontrolle in deren Nachprüfbericht vom 10. Mai 2021, die ZAS als Ganzes mit compenswiss zusammenzulegen, in seine weiteren Überlegungen zur Entwicklung der AHV einfliessen zu lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob es im Sinne des Mitberichts der Finanzkommission des Nationalrates vom 4. Oktober 2021 zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule (19.080) sinnvoll ist, die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) mit Compenswiss zusammenzulegen und diese neue Struktur in eine Sozialversicherungsanstalt des Bundes zu übertragen.</p>
  • Sicherstellung der Governance, der Transparenz, der Kohärenz und der Beaufsichtigung der Tätigkeiten des Bundes im Bereich der AHV/IV/EO
State
Abschreibungsantrag liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist aus den in der Botschaft zur Modernisierung der Aufsicht dargelegten Gründen der Ansicht, dass eine umfassende Anpassung der Organisationsstruktur der ZAS nicht gerechtfertigt ist. Dennoch hat er sich im Rahmen der Fragestunde der Sommersession 2021 bereit erklärt, den neuen Vorschlag der Eidgenössischen Finanzkontrolle in deren Nachprüfbericht vom 10. Mai 2021, die ZAS als Ganzes mit compenswiss zusammenzulegen, in seine weiteren Überlegungen zur Entwicklung der AHV einfliessen zu lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob es im Sinne des Mitberichts der Finanzkommission des Nationalrates vom 4. Oktober 2021 zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule (19.080) sinnvoll ist, die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) mit Compenswiss zusammenzulegen und diese neue Struktur in eine Sozialversicherungsanstalt des Bundes zu übertragen.</p>
    • Sicherstellung der Governance, der Transparenz, der Kohärenz und der Beaufsichtigung der Tätigkeiten des Bundes im Bereich der AHV/IV/EO

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