Auslegeordnung Terrorismus- und Extremismusbekämpfung

ShortId
21.4598
Id
20214598
Updated
23.09.2025 09:43
Language
de
Title
Auslegeordnung Terrorismus- und Extremismusbekämpfung
AdditionalIndexing
09;1216;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigen Extremismus sind in den letzten Jahren zusätzliche Befugnisse und Aufgaben für Bundespolizei, kantonale Polizeien, sowie für den Nachrichtendienst und die Strafjustiz geschaffen worden. Insbesondere wurde der Spielraum im Vorfeld einer Straftat erweitert. Zusätzlich wird je nach Gesetz mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Definitionen operiert. Teilweise ergibt sich daraus der Eindruck, dass die Zuständigkeiten und Abgrenzungen nicht immer klar sind. Dies kann sowohl aus rechtlichen wie auch aus sicherheitspolitischen Überlegungen Probleme geben. Eine Auslegeordnung könnte helfen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, sowie allfällige Rechtslücken zu erkennen. </p>
  • <p>In die Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus sind verschiedene Behörden von Bund und Kantonen mit unterschiedlichen Aufgaben involviert. Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen, dass diese Zuständigkeiten in einem Bericht näher erläutert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Ebenen und Organe für welche Formen von Terrorismus- und Extremismusbekämpfung zuständig sind und welche gesetzlichen Grundlagen dafür jeweils gegeben sind. Dabei geht es um die Abgrenzung von Zuständigkeiten und Kompetenzen beispielsweise von Bundespolizei und kantonalen Polizeien, Bundespolizei und Nachrichtendienst, sowie zur Strafjustiz.</p>
  • Auslegeordnung Terrorismus- und Extremismusbekämpfung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigen Extremismus sind in den letzten Jahren zusätzliche Befugnisse und Aufgaben für Bundespolizei, kantonale Polizeien, sowie für den Nachrichtendienst und die Strafjustiz geschaffen worden. Insbesondere wurde der Spielraum im Vorfeld einer Straftat erweitert. Zusätzlich wird je nach Gesetz mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Definitionen operiert. Teilweise ergibt sich daraus der Eindruck, dass die Zuständigkeiten und Abgrenzungen nicht immer klar sind. Dies kann sowohl aus rechtlichen wie auch aus sicherheitspolitischen Überlegungen Probleme geben. Eine Auslegeordnung könnte helfen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, sowie allfällige Rechtslücken zu erkennen. </p>
    • <p>In die Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus sind verschiedene Behörden von Bund und Kantonen mit unterschiedlichen Aufgaben involviert. Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen, dass diese Zuständigkeiten in einem Bericht näher erläutert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Ebenen und Organe für welche Formen von Terrorismus- und Extremismusbekämpfung zuständig sind und welche gesetzlichen Grundlagen dafür jeweils gegeben sind. Dabei geht es um die Abgrenzung von Zuständigkeiten und Kompetenzen beispielsweise von Bundespolizei und kantonalen Polizeien, Bundespolizei und Nachrichtendienst, sowie zur Strafjustiz.</p>
    • Auslegeordnung Terrorismus- und Extremismusbekämpfung

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