Anpassung der Zollrichtlinie 16-07-20 "Marktverkehr" zu den Grenzabkommen mit D und F per 1. Januar 2022 weil die bisherige Auslegung falsch und nicht rechtskonform sei
- ShortId
-
21.7014
- Id
-
20217014
- Updated
-
17.09.2025 11:18
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung der Zollrichtlinie 16-07-20 "Marktverkehr" zu den Grenzabkommen mit D und F per 1. Januar 2022 weil die bisherige Auslegung falsch und nicht rechtskonform sei
- AdditionalIndexing
-
24;08;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Gegensatz zum Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sieht die Übereinkunft mit Frankreich Lieferungen auch auf Bestellung vor. Die Zollrichtlinie ist in Prüfung und wird präzisiert.</p>
- <p>Neu sollen gewisse Waren vom Marktverkehr ausgeschlossen werden.</p><p>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die CH auch ab 2021 die allg. Begriffsbestimmungen im Schlussprotokoll zu Artikel 4 der Übereinkunft CH-F betreffend "die grenznachbarlichen Verhältnisse und die Beaufsichtigung der Grenzwaldungen" einhält?</p><p>Diese erlaubt klar, dass die Waren im genannten, sehr engen Rayon nach Hause geliefert und auch Bestellungen aufgenommen werden dürfen.</p>
- Anpassung der Zollrichtlinie 16-07-20 "Marktverkehr" zu den Grenzabkommen mit D und F per 1. Januar 2022 weil die bisherige Auslegung falsch und nicht rechtskonform sei
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Gegensatz zum Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sieht die Übereinkunft mit Frankreich Lieferungen auch auf Bestellung vor. Die Zollrichtlinie ist in Prüfung und wird präzisiert.</p>
- <p>Neu sollen gewisse Waren vom Marktverkehr ausgeschlossen werden.</p><p>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die CH auch ab 2021 die allg. Begriffsbestimmungen im Schlussprotokoll zu Artikel 4 der Übereinkunft CH-F betreffend "die grenznachbarlichen Verhältnisse und die Beaufsichtigung der Grenzwaldungen" einhält?</p><p>Diese erlaubt klar, dass die Waren im genannten, sehr engen Rayon nach Hause geliefert und auch Bestellungen aufgenommen werden dürfen.</p>
- Anpassung der Zollrichtlinie 16-07-20 "Marktverkehr" zu den Grenzabkommen mit D und F per 1. Januar 2022 weil die bisherige Auslegung falsch und nicht rechtskonform sei
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