Verwirrung um die Wiedererlangung der Reisefreiheit

ShortId
21.7032
Id
20217032
Updated
28.07.2023 00:47
Language
de
Title
Verwirrung um die Wiedererlangung der Reisefreiheit
AdditionalIndexing
2841;15
1
Texts
  • <p>Beim Flugverkehr kann die Einreise aus einem Risikogebiet aufgrund der Umsteigeflughäfen nur bedingt überprüft werden. Aufgrund dieser Unsicherheit betrachtet der Bundesrat das Vorlegen eines negativen Testresultates bei Einreise mit dem Flugzeug als angemessen. Zudem verlangen die meisten europäischen Länder bei der Einreise mit dem Flugzeug den Nachweis eines negativen Testresultates. Die Notwendigkeit der Testung vor dem Flug - unabhängig vom Herkunftsland - ist auch in der Public Health Corridor (PHC)-Strategie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO begründet. Sie ist ein mehrschichtiger Ansatz zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 durch Flugreisen und baut auf den Einsatz von "sauberer" Besatzung, "sauberen" Flugzeugen, "sauberen" Flughafeneinrichtungen und "sauberer" Fracht. Es besteht bereits die Möglichkeit, beim Einstieg in ein Flugzeug einen negativen Antigen-Schnelltest vorzuweisen. Da die Qualität solcher Antigen-Schnelltests nicht immer sichergestellt ist, muss nach der Einreise in die Schweiz ein weiterer Antigen- Schnelltest erfolgen. </p>
  • <p>Das BAG hat mit einem Hin und Her über die Zulassung von Antigen-Schnelltests zusätzlich für Verwirrung gesorgt und behindert damit die Wiedererlangung der Reisefreiheit.</p><p>- Anerkennt der Bundesrat die Diskriminierung des Luftverkehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern?</p><p>- Ist er bereit, diese zu korrigieren und wenn ja, wie?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, die Testpflicht auch im Luftverkehr auf die Einreise aus Risikogebieten zu beschränken und als Nachweis auch Antigen-Schnelltests zuzulassen?</p>
  • Verwirrung um die Wiedererlangung der Reisefreiheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim Flugverkehr kann die Einreise aus einem Risikogebiet aufgrund der Umsteigeflughäfen nur bedingt überprüft werden. Aufgrund dieser Unsicherheit betrachtet der Bundesrat das Vorlegen eines negativen Testresultates bei Einreise mit dem Flugzeug als angemessen. Zudem verlangen die meisten europäischen Länder bei der Einreise mit dem Flugzeug den Nachweis eines negativen Testresultates. Die Notwendigkeit der Testung vor dem Flug - unabhängig vom Herkunftsland - ist auch in der Public Health Corridor (PHC)-Strategie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO begründet. Sie ist ein mehrschichtiger Ansatz zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 durch Flugreisen und baut auf den Einsatz von "sauberer" Besatzung, "sauberen" Flugzeugen, "sauberen" Flughafeneinrichtungen und "sauberer" Fracht. Es besteht bereits die Möglichkeit, beim Einstieg in ein Flugzeug einen negativen Antigen-Schnelltest vorzuweisen. Da die Qualität solcher Antigen-Schnelltests nicht immer sichergestellt ist, muss nach der Einreise in die Schweiz ein weiterer Antigen- Schnelltest erfolgen. </p>
    • <p>Das BAG hat mit einem Hin und Her über die Zulassung von Antigen-Schnelltests zusätzlich für Verwirrung gesorgt und behindert damit die Wiedererlangung der Reisefreiheit.</p><p>- Anerkennt der Bundesrat die Diskriminierung des Luftverkehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern?</p><p>- Ist er bereit, diese zu korrigieren und wenn ja, wie?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, die Testpflicht auch im Luftverkehr auf die Einreise aus Risikogebieten zu beschränken und als Nachweis auch Antigen-Schnelltests zuzulassen?</p>
    • Verwirrung um die Wiedererlangung der Reisefreiheit

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