Homeoffice für italienische Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Was sind die Risiken für die kantonalen Finanzen?

ShortId
21.7037
Id
20217037
Updated
28.07.2023 00:46
Language
de
Title
Homeoffice für italienische Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Was sind die Risiken für die kantonalen Finanzen?
AdditionalIndexing
44;08;2811;2841;2446
1
Texts
  • <p>Die Frage der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die während der Covid-19-Pandemie Telearbeit geleistet haben, wurde im Juni 2020 durch eine Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden geregelt. Die Vereinbarung sieht vor, dass Personen, die von ihrem Wohnsitz aus telearbeiten, steuerpflichtig bleiben, wie wenn sie physisch im Staat ihres Arbeitgebers gearbeitet hätten. Die Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden tritt mit dem Ende der Covid-19-Pandemie ausser Kraft, und es gelten anschliessend wieder die üblichen Regeln des innerstaatlichen Rechts und des bestehenden Grenzgängerabkommens von 1974. Demnach wird das Einkommen, das ein Grenzgänger durch Arbeit zu Hause erziehlt (Telearbeit), im Wohnsitzstaat besteuert werden, d. h. in Italien. Dies bedeutet jedoch im Prinzip auch, dass der betreffende Arbeitnehmer nach den derzeitigen Vorschriften nicht mehr als Grenzgänger im Sinne des Grenzgängerabkommens von 1974 qualifiziert. Dazu gehört unter anderem, dass das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers in Italien der Besteuerung unterliegt und Italien in der Folge die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der in der Schweiz gezahlten Steuern beseitigen muss.</p>
  • <p>Die Pandemie hat dazu geführt, dass das Homeoffice stark zugenommen hat und wahrscheinlich zu einem grossen Teil auch beibehalten wird. Auch wenn dieser Umstand durchaus seine guten Seiten hat, stellt sich doch das Problem der Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger.</p><p>Was sind die Risiken, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die künftig überwiegend von ihrem Wohnsitz in Italien aus arbeiten werden, nicht mehr im Tessin steuerpflichtig sind, da sie ihre Arbeitsleistung eben in Italien erbringen und nicht mehr im Tessin? </p>
  • Homeoffice für italienische Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Was sind die Risiken für die kantonalen Finanzen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Frage der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die während der Covid-19-Pandemie Telearbeit geleistet haben, wurde im Juni 2020 durch eine Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden geregelt. Die Vereinbarung sieht vor, dass Personen, die von ihrem Wohnsitz aus telearbeiten, steuerpflichtig bleiben, wie wenn sie physisch im Staat ihres Arbeitgebers gearbeitet hätten. Die Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden tritt mit dem Ende der Covid-19-Pandemie ausser Kraft, und es gelten anschliessend wieder die üblichen Regeln des innerstaatlichen Rechts und des bestehenden Grenzgängerabkommens von 1974. Demnach wird das Einkommen, das ein Grenzgänger durch Arbeit zu Hause erziehlt (Telearbeit), im Wohnsitzstaat besteuert werden, d. h. in Italien. Dies bedeutet jedoch im Prinzip auch, dass der betreffende Arbeitnehmer nach den derzeitigen Vorschriften nicht mehr als Grenzgänger im Sinne des Grenzgängerabkommens von 1974 qualifiziert. Dazu gehört unter anderem, dass das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers in Italien der Besteuerung unterliegt und Italien in der Folge die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der in der Schweiz gezahlten Steuern beseitigen muss.</p>
    • <p>Die Pandemie hat dazu geführt, dass das Homeoffice stark zugenommen hat und wahrscheinlich zu einem grossen Teil auch beibehalten wird. Auch wenn dieser Umstand durchaus seine guten Seiten hat, stellt sich doch das Problem der Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger.</p><p>Was sind die Risiken, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die künftig überwiegend von ihrem Wohnsitz in Italien aus arbeiten werden, nicht mehr im Tessin steuerpflichtig sind, da sie ihre Arbeitsleistung eben in Italien erbringen und nicht mehr im Tessin? </p>
    • Homeoffice für italienische Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Was sind die Risiken für die kantonalen Finanzen?

Back to List