Erarbeitung einer neuen Regelung des Abzugs von Berufskosten

ShortId
21.7041
Id
20217041
Updated
28.07.2023 00:45
Language
de
Title
Erarbeitung einer neuen Regelung des Abzugs von Berufskosten
AdditionalIndexing
44;2446;04
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion 20.3844 eine Überprüfung des geltenden Rechts zu den Berufskosten in Aussicht gestellt. Eine allfällige neue Regelung mit einer Verlagerung in Richtung Pauschalabzüge sollte sich gegenüber verschiedenen Arbeitsformen möglichst neutral verhalten, eine Vereinfachung erzielen und möglichst aufkommensneutral ausfallen. Der Bundesrat hat das EFD (ESTV) beauftragt, unter Einbezug der Kantone das geltende Recht zum steuerlichen Abzug der Berufskosten zu überprüfen. Die ESTV hat zur Erfüllung dieses Auftrages eine Arbeitsgruppe mit Kantonsvertretern einberufen. Diese Arbeitsgruppe wird dem Bundesrat bis Ende November 2021 Bericht erstatten. Gestützt darauf wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden und gegebenenfalls ein Rechtsetzungsprojekt einleiten.</p>
  • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion 20.3844 "Steuerliche Gleichstellung von Telearbeit" hat der Bundesrat eröffnet, dass er das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt hat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine neue Regelung des Abzugs von Berufskosten zu prüfen.</p><p>- Wie wird das EFD vorgehen?</p><p>- Beabsichtigt es, eine Arbeitsgruppe einzusetzen?</p><p>- Falls ja, wie soll sich diese zusammensetzen?</p><p>- Wie sieht der Zeitplan für die Einführung der neuen Regelung aus?</p>
  • Erarbeitung einer neuen Regelung des Abzugs von Berufskosten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion 20.3844 eine Überprüfung des geltenden Rechts zu den Berufskosten in Aussicht gestellt. Eine allfällige neue Regelung mit einer Verlagerung in Richtung Pauschalabzüge sollte sich gegenüber verschiedenen Arbeitsformen möglichst neutral verhalten, eine Vereinfachung erzielen und möglichst aufkommensneutral ausfallen. Der Bundesrat hat das EFD (ESTV) beauftragt, unter Einbezug der Kantone das geltende Recht zum steuerlichen Abzug der Berufskosten zu überprüfen. Die ESTV hat zur Erfüllung dieses Auftrages eine Arbeitsgruppe mit Kantonsvertretern einberufen. Diese Arbeitsgruppe wird dem Bundesrat bis Ende November 2021 Bericht erstatten. Gestützt darauf wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden und gegebenenfalls ein Rechtsetzungsprojekt einleiten.</p>
    • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion 20.3844 "Steuerliche Gleichstellung von Telearbeit" hat der Bundesrat eröffnet, dass er das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt hat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine neue Regelung des Abzugs von Berufskosten zu prüfen.</p><p>- Wie wird das EFD vorgehen?</p><p>- Beabsichtigt es, eine Arbeitsgruppe einzusetzen?</p><p>- Falls ja, wie soll sich diese zusammensetzen?</p><p>- Wie sieht der Zeitplan für die Einführung der neuen Regelung aus?</p>
    • Erarbeitung einer neuen Regelung des Abzugs von Berufskosten

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