Corona-Entschädigungen. Was ist der Stand?

ShortId
21.7047
Id
20217047
Updated
28.07.2023 00:44
Language
de
Title
Corona-Entschädigungen. Was ist der Stand?
AdditionalIndexing
2841;15;2846
1
Texts
  • <p>Die KBOB wahrt als Koordinationskonferenz die Interessen der öffentlichen Bauherren sowie Liegenschaftsbewirtschafter und -betreiber von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten. Vertragspartnerin von Unternehmen im Baubereich ist indes die jeweilige öffentliche Bauherrin. Im Zusammenhang mit der Thematik "Covid-19" hat die KBOB Empfehlungen und Praxishinweise abgegeben, um die öffentlichen Bauherrinnen bei möglichen Fragen im Beschaffungs- und Vertragswesen zu unterstützen. Insbesondere hat sie die Empfehlungen "Covid-19: Bauausführung in ausserordentlicher Lage [...]" vom 25. September 2020 herausgegeben. Diese enthalten im Kontext zur SIA-Norm 118 (2013) Hinweise für die Ausrichtung einer zusätzlichen Vergütung aufgrund pandemiebedingt geänderter Verhältnisse. Die Mitglieder der KBOB, namentlich diejenigen des Bundes, haben verschiedene Nachtragsforderungen erhalten. Diese werden spezifisch pro Baustelle gestellt und fallweise geprüft. Die einfacheren Fälle konnten bereits mit entsprechenden Zahlungen erledigt werden, während es für komplexere Fälle etwas mehr Zeit braucht. Je nach Baustelle ist deshalb der Stand der Auszahlungen unterschiedlich.</p>
  • <p>Wegen der pandemiebedingten Gesundheitsvorschriften musste über die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren eine Einigung über die Anpassung der bestehenden Verträge gefunden werden, da in diesen die entsprechenden Kosten nicht berücksichtigt waren. </p><p>Der Bund ist ein sehr wichtiger Auftraggeber, sowohl direkt, beispielsweise über das Bundesamt für Strassen, als auch indirekt, beispielsweise über die SBB.</p><p>Daher stellt sich die Frage, wie weit die Auszahlung der Corona-Entschädigungen an die Unternehmen fortgeschritten ist, die diese Kosten tragen müssen.</p>
  • Corona-Entschädigungen. Was ist der Stand?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die KBOB wahrt als Koordinationskonferenz die Interessen der öffentlichen Bauherren sowie Liegenschaftsbewirtschafter und -betreiber von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten. Vertragspartnerin von Unternehmen im Baubereich ist indes die jeweilige öffentliche Bauherrin. Im Zusammenhang mit der Thematik "Covid-19" hat die KBOB Empfehlungen und Praxishinweise abgegeben, um die öffentlichen Bauherrinnen bei möglichen Fragen im Beschaffungs- und Vertragswesen zu unterstützen. Insbesondere hat sie die Empfehlungen "Covid-19: Bauausführung in ausserordentlicher Lage [...]" vom 25. September 2020 herausgegeben. Diese enthalten im Kontext zur SIA-Norm 118 (2013) Hinweise für die Ausrichtung einer zusätzlichen Vergütung aufgrund pandemiebedingt geänderter Verhältnisse. Die Mitglieder der KBOB, namentlich diejenigen des Bundes, haben verschiedene Nachtragsforderungen erhalten. Diese werden spezifisch pro Baustelle gestellt und fallweise geprüft. Die einfacheren Fälle konnten bereits mit entsprechenden Zahlungen erledigt werden, während es für komplexere Fälle etwas mehr Zeit braucht. Je nach Baustelle ist deshalb der Stand der Auszahlungen unterschiedlich.</p>
    • <p>Wegen der pandemiebedingten Gesundheitsvorschriften musste über die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren eine Einigung über die Anpassung der bestehenden Verträge gefunden werden, da in diesen die entsprechenden Kosten nicht berücksichtigt waren. </p><p>Der Bund ist ein sehr wichtiger Auftraggeber, sowohl direkt, beispielsweise über das Bundesamt für Strassen, als auch indirekt, beispielsweise über die SBB.</p><p>Daher stellt sich die Frage, wie weit die Auszahlung der Corona-Entschädigungen an die Unternehmen fortgeschritten ist, die diese Kosten tragen müssen.</p>
    • Corona-Entschädigungen. Was ist der Stand?

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