Verminderung der Corona-Schulden: Proaktiver Beitrag der Bundesverwaltung?

ShortId
21.7062
Id
20217062
Updated
28.07.2023 00:48
Language
de
Title
Verminderung der Corona-Schulden: Proaktiver Beitrag der Bundesverwaltung?
AdditionalIndexing
04;2841;44
1
Texts
  • <p>1. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Personalbereich resp. die Personalausgaben fielen unterschiedlich aus. Einerseits verzeichneten einige Verwaltungseinheiten deutliche Mehraufwände in Bezug auf die Bewältigung der Covid- Pandemie. Allen voran das Bundesamt für Gesundheit, das für den zusätzlichen krisenbedingten Personalbedarf einen Nachtragskredit von 4,3 Millionen beantragen musste. Andere, direkt involvierte Verwaltungseinheiten konnten die höheren personellen Aufwände dank entsprechender Priorisierung und pandemiebedingter Minderaufwände in ihren Globalbudgets kompensieren. Andererseits wurden angesichts der Covid-19-Pandemie die für die Personalrekrutierung sowie die Aus- und Weiterbildung vorgesehenen Mittel nicht vollständig beansprucht, was zu einem Minderaufwand im Bereich des übrigen Personalaufwands von rund 17 Millionen führte. Zudem kam es in zahlreichen Fällen zu Verzögerungen bei der Rekrutierung von Personal, weshalb vakante Stellen erst mit Verspätung besetzt werden konnten, was ebenfalls zu tieferen Personalausgaben führte.</p><p>2./3. Generell gilt, dass Ferien in dem Kalenderjahr bezogen werden, in welchem der Anspruch entsteht und Mehrarbeit durch Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen ist. Der Bundesrat ist besorgt, dass diesen Grundsätzen nachgelebt wird. Mit dieser Politik konnten die Ferien- und Zeitguthaben in den vergangenen Jahren stetig reduziert und auf rund zwei Wochen je Mitarbeitenden stabilisiert werden. Im Rechnungsjahr 2020 haben die Ferien- und Zeitguthaben insgesamt um knapp 10 Prozent zugenommen und liegen Ende 2020 auf 11 Arbeitstagen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Teile der Verwaltung, wie beispielsweise das BAG, die Armeeapotheke, die EZV, das Seco oder die EFV, stark gefordert waren und zahlreiche Mehrstünden leisten mussten.</p>
  • <p>1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um die Kosten in jenen Bereichen der Bundesverwaltung zu senken, die durch die Pandemie und die dagegen ergriffenen Massnahmen eine geringere Auslastung aufwiesen?</p><p>2. Wie entwickelte sich der Bestand von Überstunden und Ferienansprüchen in der Bundesverwaltung?</p><p>Kam es in Perioden von home office zu anderen Entwicklungen als üblich?</p><p>Inwiefern?</p><p>3. Wurde die Chance genutzt, um Überstunden und Ferienansprüche abzubauen?</p>
  • Verminderung der Corona-Schulden: Proaktiver Beitrag der Bundesverwaltung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Personalbereich resp. die Personalausgaben fielen unterschiedlich aus. Einerseits verzeichneten einige Verwaltungseinheiten deutliche Mehraufwände in Bezug auf die Bewältigung der Covid- Pandemie. Allen voran das Bundesamt für Gesundheit, das für den zusätzlichen krisenbedingten Personalbedarf einen Nachtragskredit von 4,3 Millionen beantragen musste. Andere, direkt involvierte Verwaltungseinheiten konnten die höheren personellen Aufwände dank entsprechender Priorisierung und pandemiebedingter Minderaufwände in ihren Globalbudgets kompensieren. Andererseits wurden angesichts der Covid-19-Pandemie die für die Personalrekrutierung sowie die Aus- und Weiterbildung vorgesehenen Mittel nicht vollständig beansprucht, was zu einem Minderaufwand im Bereich des übrigen Personalaufwands von rund 17 Millionen führte. Zudem kam es in zahlreichen Fällen zu Verzögerungen bei der Rekrutierung von Personal, weshalb vakante Stellen erst mit Verspätung besetzt werden konnten, was ebenfalls zu tieferen Personalausgaben führte.</p><p>2./3. Generell gilt, dass Ferien in dem Kalenderjahr bezogen werden, in welchem der Anspruch entsteht und Mehrarbeit durch Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen ist. Der Bundesrat ist besorgt, dass diesen Grundsätzen nachgelebt wird. Mit dieser Politik konnten die Ferien- und Zeitguthaben in den vergangenen Jahren stetig reduziert und auf rund zwei Wochen je Mitarbeitenden stabilisiert werden. Im Rechnungsjahr 2020 haben die Ferien- und Zeitguthaben insgesamt um knapp 10 Prozent zugenommen und liegen Ende 2020 auf 11 Arbeitstagen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Teile der Verwaltung, wie beispielsweise das BAG, die Armeeapotheke, die EZV, das Seco oder die EFV, stark gefordert waren und zahlreiche Mehrstünden leisten mussten.</p>
    • <p>1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um die Kosten in jenen Bereichen der Bundesverwaltung zu senken, die durch die Pandemie und die dagegen ergriffenen Massnahmen eine geringere Auslastung aufwiesen?</p><p>2. Wie entwickelte sich der Bestand von Überstunden und Ferienansprüchen in der Bundesverwaltung?</p><p>Kam es in Perioden von home office zu anderen Entwicklungen als üblich?</p><p>Inwiefern?</p><p>3. Wurde die Chance genutzt, um Überstunden und Ferienansprüche abzubauen?</p>
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