"Zürcher Modell" für Kulturschaffende?

ShortId
21.7095
Id
20217095
Updated
28.07.2023 00:57
Language
de
Title
"Zürcher Modell" für Kulturschaffende?
AdditionalIndexing
15;44;2831
1
Texts
  • <p>Mitte Januar 2021 stellte der Kanton Zürich ein von ihm entwickeltes Modell zur Ausfallentschädigung an Kulturschaffende öffentlich vor. Das "Zürcher Modell" basiert auf einem fiktiven Einkommen respektive pauschalen Schaden von 4800 Franken für sämtliche Kulturschaffend, was der Vorgabe des Bundes widerspricht, die das Vorliegen eines individuellen und konkreten Schadens verlangt. Das Bundesamt für Kultur informierte deshalb den Kanton Zürich, dass sich der Bund nicht an den Kosten beteiligen kann, es dem Kanton Zürich aber freistehe, das Modell auf eigene Kosten umzusetzen. Wie Rechtsabklärungen sowohl durch den Kanton Zürich wie auch durch den Bund ergeben haben, liesse das Covid-19-Gesetz pauschalisierte Lösungen zwar grundsätzlich zu. Um das Modell des Kantons Zürich umzusetzen, müsste jedoch die Covid-19-Kulturverordnung angepasst werden. Der Bundesrat beabsichtigt keine neue Schadensdefinition in der Covid-19-Kulturverordnung: auch von Seiten des Parlaments liegen keine entsprechenden Anträge vor. In den letzten Wochen wurden verschiedene Massnahmen getroffen, um die Ausfallentschädigungen an Kulturschaffende rascher auszahlen zu können und den Bearbeitungsaufwand zu senken. Kulturschaffende, welche ihren unmittelbaren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, haben neben dem Corona-Erwerbsersatz und der Ausfallentschädigung auch Anspruch auf eine Nothilfe gemäss Covid-19-Kulturverordnung. </p>
  • <p>Die Medien berichteten Ende Februar, dass das sogenannte "Zürcher Modell" für Ersatzeinkommen für Kulturschaffende nicht gesetzwidrig ist und durch eine Verordnungsanpassung umgesetzt werden kann.</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Frage bzw. plant er das geforderte Modell demnächst in der Verordnung umzusetzen?</p><p>- Falls ja, welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus?</p>
  • "Zürcher Modell" für Kulturschaffende?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mitte Januar 2021 stellte der Kanton Zürich ein von ihm entwickeltes Modell zur Ausfallentschädigung an Kulturschaffende öffentlich vor. Das "Zürcher Modell" basiert auf einem fiktiven Einkommen respektive pauschalen Schaden von 4800 Franken für sämtliche Kulturschaffend, was der Vorgabe des Bundes widerspricht, die das Vorliegen eines individuellen und konkreten Schadens verlangt. Das Bundesamt für Kultur informierte deshalb den Kanton Zürich, dass sich der Bund nicht an den Kosten beteiligen kann, es dem Kanton Zürich aber freistehe, das Modell auf eigene Kosten umzusetzen. Wie Rechtsabklärungen sowohl durch den Kanton Zürich wie auch durch den Bund ergeben haben, liesse das Covid-19-Gesetz pauschalisierte Lösungen zwar grundsätzlich zu. Um das Modell des Kantons Zürich umzusetzen, müsste jedoch die Covid-19-Kulturverordnung angepasst werden. Der Bundesrat beabsichtigt keine neue Schadensdefinition in der Covid-19-Kulturverordnung: auch von Seiten des Parlaments liegen keine entsprechenden Anträge vor. In den letzten Wochen wurden verschiedene Massnahmen getroffen, um die Ausfallentschädigungen an Kulturschaffende rascher auszahlen zu können und den Bearbeitungsaufwand zu senken. Kulturschaffende, welche ihren unmittelbaren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, haben neben dem Corona-Erwerbsersatz und der Ausfallentschädigung auch Anspruch auf eine Nothilfe gemäss Covid-19-Kulturverordnung. </p>
    • <p>Die Medien berichteten Ende Februar, dass das sogenannte "Zürcher Modell" für Ersatzeinkommen für Kulturschaffende nicht gesetzwidrig ist und durch eine Verordnungsanpassung umgesetzt werden kann.</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Frage bzw. plant er das geforderte Modell demnächst in der Verordnung umzusetzen?</p><p>- Falls ja, welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus?</p>
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