Richtlinien der DEZA

ShortId
21.7097
Id
20217097
Updated
28.07.2023 00:56
Language
de
Title
Richtlinien der DEZA
AdditionalIndexing
04;08
1
Texts
  • <p>Bundesmittel durften noch nie für politische Kampagnen eingesetzt werden. Eine klare Abgrenzung zwischen politischer und Informationsarbeit in der Schweiz ist nicht immer einfach. Deshalb ist die Verwendung von DEZA-Programmbeiträgen für beides nun vertraglich ausgeschlossen. Die Praxisänderung hat keine Kürzung der Programmbeiträge zur Folge, sondern führt dazu, dass mehr DEZA-Mittel für Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern investiert, anstatt in der Schweiz ausgegeben werden. Die Richtlinien heben Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit als wichtigen komparativen Vorteil von Schweizer NGO hervor. Daraus lässt sich jedoch kein Anspruch auf Unterstützung durch den Bund ableiten. Namhafte Hilfswerke finanzieren diese Arbeit schon seit jeher aus eigenen Mitteln. Die Schweizer Öffentlichkeit soll über globale Herausforderungen und die enge Verknüpfung von Frieden, Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung und Wohlstand informiert werden. Der Bund unterstütz daher mit gezielten Beiträgen beispielsweise das nationale Kompetenz- und Dienstleistungszentrum éducation21.</p>
  • <p>"Die kürzlich verabschiedeten Richtlinien der DEZA zur Zusammenarbeit mit den NGOs definiert die "Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit in der Schweiz" als einen der Mehrwerte der Schweizer NGOs in der Zusammenarbeit mit der DEZA.</p><p>Wieso streicht dann die DEZA im Dezember ohne Vorankündigung diese wichtige Arbeit von einem Tag auf den anderen aus den Programmbeiträgen der NGOs?"</p>
  • Richtlinien der DEZA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bundesmittel durften noch nie für politische Kampagnen eingesetzt werden. Eine klare Abgrenzung zwischen politischer und Informationsarbeit in der Schweiz ist nicht immer einfach. Deshalb ist die Verwendung von DEZA-Programmbeiträgen für beides nun vertraglich ausgeschlossen. Die Praxisänderung hat keine Kürzung der Programmbeiträge zur Folge, sondern führt dazu, dass mehr DEZA-Mittel für Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern investiert, anstatt in der Schweiz ausgegeben werden. Die Richtlinien heben Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit als wichtigen komparativen Vorteil von Schweizer NGO hervor. Daraus lässt sich jedoch kein Anspruch auf Unterstützung durch den Bund ableiten. Namhafte Hilfswerke finanzieren diese Arbeit schon seit jeher aus eigenen Mitteln. Die Schweizer Öffentlichkeit soll über globale Herausforderungen und die enge Verknüpfung von Frieden, Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung und Wohlstand informiert werden. Der Bund unterstütz daher mit gezielten Beiträgen beispielsweise das nationale Kompetenz- und Dienstleistungszentrum éducation21.</p>
    • <p>"Die kürzlich verabschiedeten Richtlinien der DEZA zur Zusammenarbeit mit den NGOs definiert die "Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit in der Schweiz" als einen der Mehrwerte der Schweizer NGOs in der Zusammenarbeit mit der DEZA.</p><p>Wieso streicht dann die DEZA im Dezember ohne Vorankündigung diese wichtige Arbeit von einem Tag auf den anderen aus den Programmbeiträgen der NGOs?"</p>
    • Richtlinien der DEZA

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