Psychologische und psychiatrische Versorgung verbessern durch rasche Ă„nderung zum Anordnungsmodell

ShortId
21.7117
Id
20217117
Updated
28.07.2023 00:52
Language
de
Title
Psychologische und psychiatrische Versorgung verbessern durch rasche Änderung zum Anordnungsmodell
AdditionalIndexing
2841
1
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf die Frage Roth Franziska 20.5856 hat der Bundesrat die Faktoren dargelegt, die dazu geführt haben, dass sein Beschluss erst im 1. Quartal 2021 möglich sein wird. Die sind: der hohe Bearbeitungsbedarf aufgrund der vielfältigen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, die Abstimmung mit den Verordnungen zur KVG-Teilrevision Zulassung Leistungserbringer, welche am 4. November 2020 in die Vernehmlassung gegeben wurde, die Fragen der Koordination des Inkrafttretens dieser Vorlage mit der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie sowie die Belastung der Verwaltung durch die Covid-19-Pandemie. Der Beschluss des Bundesrates ist im März'2021 vorgesehen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird Teil des Beschlusses des Bundesrates sein und kann derzeit noch nicht festgehalten werden. Zu berücksichtigen ist aber, dass basierend auf der vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderung seitens der Tarifpartner ein Tarifvertrag ausgearbeitet und durch den Bundesrat genehmigt werden muss. Weiter benötigen die Kantone Zeit, um die Gesuche der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu prüfen und die Zulassung zu erteilen. Durch die Covid-19-Pandemie wird das Gesundheitswesen in verschiedenen Bereichen besonders belastet. Bezüglich der Psychotherapie wurden angesichts der Covid-19-Pandemie für eine befristete Zeit erweiterte Möglichkeiten in der Kostenübernahme von Leistungen auf räumliche Distanz geschaffen, wobei auch psychologische Psychotherapeuten im Rahmen der delegierten Psychotherapie berücksichtigt sind. Die diesbezüglichen Empfehlungen des BAG für die obligatorische Krankenpflegeversicherung wurden im Faktenblatt zur "Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der Covid-19-Pandemie" publiziert. Über eine allfällige Weiterführung wird in Abhängigkeit von der Entwicklung der epidemiologischen Lage und in Abstimmung mit den Versicherern entschieden. </p>
  • <p>Der Bundesrat kommunizierte 2019, dass er den "Zugang zur Psychotherapie verbessern will, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene in Krisensituationen". Corona hat den Bedarf nach Psychotherapie erhöht, Versorgungsengpässe nehmen zu.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann ist die Inkraftsetzung der revidierten Verordnungen geplant?</p><p>2. Braucht es bis zur Inkraftsetzung eine niederschwellige Übergangslösung?</p><p>3. Falls ja, wie könnte diese aussehen?</p>
  • Psychologische und psychiatrische Versorgung verbessern durch rasche Änderung zum Anordnungsmodell
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf die Frage Roth Franziska 20.5856 hat der Bundesrat die Faktoren dargelegt, die dazu geführt haben, dass sein Beschluss erst im 1. Quartal 2021 möglich sein wird. Die sind: der hohe Bearbeitungsbedarf aufgrund der vielfältigen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, die Abstimmung mit den Verordnungen zur KVG-Teilrevision Zulassung Leistungserbringer, welche am 4. November 2020 in die Vernehmlassung gegeben wurde, die Fragen der Koordination des Inkrafttretens dieser Vorlage mit der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie sowie die Belastung der Verwaltung durch die Covid-19-Pandemie. Der Beschluss des Bundesrates ist im März'2021 vorgesehen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird Teil des Beschlusses des Bundesrates sein und kann derzeit noch nicht festgehalten werden. Zu berücksichtigen ist aber, dass basierend auf der vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderung seitens der Tarifpartner ein Tarifvertrag ausgearbeitet und durch den Bundesrat genehmigt werden muss. Weiter benötigen die Kantone Zeit, um die Gesuche der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu prüfen und die Zulassung zu erteilen. Durch die Covid-19-Pandemie wird das Gesundheitswesen in verschiedenen Bereichen besonders belastet. Bezüglich der Psychotherapie wurden angesichts der Covid-19-Pandemie für eine befristete Zeit erweiterte Möglichkeiten in der Kostenübernahme von Leistungen auf räumliche Distanz geschaffen, wobei auch psychologische Psychotherapeuten im Rahmen der delegierten Psychotherapie berücksichtigt sind. Die diesbezüglichen Empfehlungen des BAG für die obligatorische Krankenpflegeversicherung wurden im Faktenblatt zur "Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der Covid-19-Pandemie" publiziert. Über eine allfällige Weiterführung wird in Abhängigkeit von der Entwicklung der epidemiologischen Lage und in Abstimmung mit den Versicherern entschieden. </p>
    • <p>Der Bundesrat kommunizierte 2019, dass er den "Zugang zur Psychotherapie verbessern will, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene in Krisensituationen". Corona hat den Bedarf nach Psychotherapie erhöht, Versorgungsengpässe nehmen zu.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann ist die Inkraftsetzung der revidierten Verordnungen geplant?</p><p>2. Braucht es bis zur Inkraftsetzung eine niederschwellige Übergangslösung?</p><p>3. Falls ja, wie könnte diese aussehen?</p>
    • Psychologische und psychiatrische Versorgung verbessern durch rasche Änderung zum Anordnungsmodell

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