Wieso wurde der Systemwechsel bei den PsychologInnen trotz angespannter Versorgungslage mehrfach verschoben?

ShortId
21.7118
Id
20217118
Updated
28.07.2023 00:50
Language
de
Title
Wieso wurde der Systemwechsel bei den PsychologInnen trotz angespannter Versorgungslage mehrfach verschoben?
AdditionalIndexing
2841
1
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf die Frage Roth Franziska 20.5856 hat der Bundesrat die Faktoren dargelegt, die dazu geführt haben, dass sein Beschluss erst im 1. Quartal 2021 möglich sein wird. Die sind: der hohe Bearbeitungsbedarf aufgrund der vielfältigen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, die Abstimmung mit den Verordnungen zur KVG-Teilrevision Zulassung Leistungserbringer, welche am 4. November 2020 in die Vernehmlassung gegeben wurde, die Fragen der Koordination des Inkrafttretens dieser Vorlage mit der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie sowie die Belastung der Verwaltung durch die Covid-19-Pandemie. Der Beschluss des Bundesrates ist im März'2021 vorgesehen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird Teil des Beschlusses des Bundesrates sein und kann derzeit noch nicht festgehalten werden. Zu berücksichtigen ist aber, dass basierend auf der vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderung seitens der Tarifpartner ein Tarifvertrag ausgearbeitet und durch den Bundesrat genehmigt werden muss. Weiter benötigen die Kantone Zeit, um die Gesuche der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu prüfen und die Zulassung zu erteilen. Durch die Covid-19-Pandemie wird das Gesundheitswesen in verschiedenen Bereichen besonders belastet. Bezüglich der Psychotherapie wurden angesichts der Covid-19-Pandemie für eine befristete Zeit erweiterte Möglichkeiten in der Kostenübernahme von Leistungen auf räumliche Distanz geschaffen, wobei auch psychologische Psychotherapeuten im Rahmen der delegierten Psychotherapie berücksichtigt sind. Die diesbezüglichen Empfehlungen des BAG für die obligatorische Krankenpflegeversicherung wurden im Faktenblatt zur "Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der Covid-19-Pandemie" publiziert. Über eine allfällige Weiterführung wird in Abhängigkeit von der Entwicklung der epidemiologischen Lage und in Abstimmung mit den Versicherern entschieden. </p>
  • <p>Die geplante Umstellung vom Delegations- zum Anordnungsmodell soll die psychiatrische und psychologische Versorgung in der Schweiz verbessern. Bereits mehrere Male wurde die Verordnungs-Revision verschoben, obwohl die Versorgungslage coronabedingt sehr angespannt ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aus welchen Gründen kam es zur mehrmaligen Verschiebung?</p><p>2. Ist es möglich, bei akuten Versorgungsengpässen temporäre Übergangslösungen zu schaffen?</p>
  • Wieso wurde der Systemwechsel bei den PsychologInnen trotz angespannter Versorgungslage mehrfach verschoben?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf die Frage Roth Franziska 20.5856 hat der Bundesrat die Faktoren dargelegt, die dazu geführt haben, dass sein Beschluss erst im 1. Quartal 2021 möglich sein wird. Die sind: der hohe Bearbeitungsbedarf aufgrund der vielfältigen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, die Abstimmung mit den Verordnungen zur KVG-Teilrevision Zulassung Leistungserbringer, welche am 4. November 2020 in die Vernehmlassung gegeben wurde, die Fragen der Koordination des Inkrafttretens dieser Vorlage mit der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie sowie die Belastung der Verwaltung durch die Covid-19-Pandemie. Der Beschluss des Bundesrates ist im März'2021 vorgesehen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird Teil des Beschlusses des Bundesrates sein und kann derzeit noch nicht festgehalten werden. Zu berücksichtigen ist aber, dass basierend auf der vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderung seitens der Tarifpartner ein Tarifvertrag ausgearbeitet und durch den Bundesrat genehmigt werden muss. Weiter benötigen die Kantone Zeit, um die Gesuche der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu prüfen und die Zulassung zu erteilen. Durch die Covid-19-Pandemie wird das Gesundheitswesen in verschiedenen Bereichen besonders belastet. Bezüglich der Psychotherapie wurden angesichts der Covid-19-Pandemie für eine befristete Zeit erweiterte Möglichkeiten in der Kostenübernahme von Leistungen auf räumliche Distanz geschaffen, wobei auch psychologische Psychotherapeuten im Rahmen der delegierten Psychotherapie berücksichtigt sind. Die diesbezüglichen Empfehlungen des BAG für die obligatorische Krankenpflegeversicherung wurden im Faktenblatt zur "Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der Covid-19-Pandemie" publiziert. Über eine allfällige Weiterführung wird in Abhängigkeit von der Entwicklung der epidemiologischen Lage und in Abstimmung mit den Versicherern entschieden. </p>
    • <p>Die geplante Umstellung vom Delegations- zum Anordnungsmodell soll die psychiatrische und psychologische Versorgung in der Schweiz verbessern. Bereits mehrere Male wurde die Verordnungs-Revision verschoben, obwohl die Versorgungslage coronabedingt sehr angespannt ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aus welchen Gründen kam es zur mehrmaligen Verschiebung?</p><p>2. Ist es möglich, bei akuten Versorgungsengpässen temporäre Übergangslösungen zu schaffen?</p>
    • Wieso wurde der Systemwechsel bei den PsychologInnen trotz angespannter Versorgungslage mehrfach verschoben?

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