EO-Quarantäne-Anspruch: Kitas werden bei den Finanzhilfen fallen gelassen!

ShortId
21.7129
Id
20217129
Updated
28.07.2023 00:43
Language
de
Title
EO-Quarantäne-Anspruch: Kitas werden bei den Finanzhilfen fallen gelassen!
AdditionalIndexing
28;2836;2841
1
Texts
  • <p>Muss eine versicherte Person im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne wegen eines Kontakts mit einer positiv getesteten Person die Erwerbstätigkeit unterbrechen, besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Bis zum 7. Februar 2021 wurden maximal 10 Taggelder ausgerichtet, seit dem 8. Februar 2021 besteht ein Anspruch auf maximal sieben Taggelder. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, damit die versicherter) Personen sich testen lassen und bei negativem Testergebnis die Quarantäne beenden können. Kann die versicherte Person nach einem negativen Testergebnis die Quarantäne beenden, jedoch aufgrund der vorgeschriebenen Schutzmassnahmen die Erwerbstätigkeit nicht unmittelbar wieder aufnehmen, muss der Arbeitgeber weiterhin den Lohn zahlen. Durch die Lohnfortzahlungspflicht erleiden solche Arbeitnehmende keine Erwerbseinbusse. </p>
  • <p>Der EO-Quarantäne-Anspruch endet neu spätestens nach 7 Tagen. Bei einem negativen Testergebnis kann bereits ab dem 7. Tag unter Auflagen (bis zum 10. Tag jederzeit Maske und 1.5 m Abstand) wieder gearbeitet werden. Diese Auflagen sind in der Kinderbetreuung schlicht nicht umsetzbar.</p><p>Damit fallen gerade und erneut systemrelevante familienergänzende Bildungs- und Betreuungsangebote, wie z.B. Kitas, durch das Raster der Finanzhilfen.</p><p>Wie kann dieses Fehlkonstrukt möglichst rasch behoben werden?</p>
  • EO-Quarantäne-Anspruch: Kitas werden bei den Finanzhilfen fallen gelassen!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Muss eine versicherte Person im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne wegen eines Kontakts mit einer positiv getesteten Person die Erwerbstätigkeit unterbrechen, besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Bis zum 7. Februar 2021 wurden maximal 10 Taggelder ausgerichtet, seit dem 8. Februar 2021 besteht ein Anspruch auf maximal sieben Taggelder. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, damit die versicherter) Personen sich testen lassen und bei negativem Testergebnis die Quarantäne beenden können. Kann die versicherte Person nach einem negativen Testergebnis die Quarantäne beenden, jedoch aufgrund der vorgeschriebenen Schutzmassnahmen die Erwerbstätigkeit nicht unmittelbar wieder aufnehmen, muss der Arbeitgeber weiterhin den Lohn zahlen. Durch die Lohnfortzahlungspflicht erleiden solche Arbeitnehmende keine Erwerbseinbusse. </p>
    • <p>Der EO-Quarantäne-Anspruch endet neu spätestens nach 7 Tagen. Bei einem negativen Testergebnis kann bereits ab dem 7. Tag unter Auflagen (bis zum 10. Tag jederzeit Maske und 1.5 m Abstand) wieder gearbeitet werden. Diese Auflagen sind in der Kinderbetreuung schlicht nicht umsetzbar.</p><p>Damit fallen gerade und erneut systemrelevante familienergänzende Bildungs- und Betreuungsangebote, wie z.B. Kitas, durch das Raster der Finanzhilfen.</p><p>Wie kann dieses Fehlkonstrukt möglichst rasch behoben werden?</p>
    • EO-Quarantäne-Anspruch: Kitas werden bei den Finanzhilfen fallen gelassen!

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