Jetzt Lohndiskriminierung wirksam bekämpfen

ShortId
21.7142
Id
20217142
Updated
28.07.2023 01:01
Language
de
Title
Jetzt Lohndiskriminierung wirksam bekämpfen
AdditionalIndexing
44;28
1
Texts
  • <p>Der Bund bekämpft die Lohndiskriminierung mittels verschiedener Massnahmen: Am 1. Juli 2020 trat das revidierte Gleichstellungsgesetz (GIG) in Kraft, welches für Arbeitgebenden mit mindestens 100 Arbeitnehmenden die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse vorsieht. Der Bund stellt allen Arbeitgebenden ein kostenloses Standard-Analyse-Tool zur Verfügung (Art. 13c Abs. 2 GIG). Dieses wird bis Sommer 2021 mit einem Modul ergänzt, mit welchem auch kleinere Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit überprüfen können. Zudem engagiert sich der Bund im Rahmen der von Bundesrat Alain Berset 2016 zusammen mit Kantonen, Städten und Gemeinden lancierten Charta der Lohngleichheit für die Umsetzung der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor. Darüber hinaus führt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) im Beschaffungswesen des Bundes im Auftrag der Beschaffungsstellen jährlich mindestens 30 Lohngleichheitskontrollen durch. Schliesslich liefert das EBG mit seiner "Plattform Lohngleichheit" Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden die wichtigsten Fakten und Informationen zur Verwirklichung der Lohngleichheit und bietet hierzu auch Workshops an. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, um die Wirksamkeit der neuen Bestimmungen des GIG beurteilen zu können.</p>
  • <p>Laut Bundesamt für Statistik haben zwischen 2014 und 2018 die Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern leicht zugenommen (privater und öffentlicher Sektor: von 18,1 Prozent im Jahr 2014 auf 19 Prozent im Jahr 2018). Davon sind 45,4 Prozent dieser Lohnunterschiede unerklärt.</p><p>- Was unternimmt der Bund, um diese Lohndiskriminierung zu bekämpfen?</p><p>- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Gleichstellungsgesetz ohne Sanktionsmöglichkeit tauglich ist, gegen die Lohnungleichheit wirksam vorzugehen?</p>
  • Jetzt Lohndiskriminierung wirksam bekämpfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund bekämpft die Lohndiskriminierung mittels verschiedener Massnahmen: Am 1. Juli 2020 trat das revidierte Gleichstellungsgesetz (GIG) in Kraft, welches für Arbeitgebenden mit mindestens 100 Arbeitnehmenden die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse vorsieht. Der Bund stellt allen Arbeitgebenden ein kostenloses Standard-Analyse-Tool zur Verfügung (Art. 13c Abs. 2 GIG). Dieses wird bis Sommer 2021 mit einem Modul ergänzt, mit welchem auch kleinere Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit überprüfen können. Zudem engagiert sich der Bund im Rahmen der von Bundesrat Alain Berset 2016 zusammen mit Kantonen, Städten und Gemeinden lancierten Charta der Lohngleichheit für die Umsetzung der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor. Darüber hinaus führt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) im Beschaffungswesen des Bundes im Auftrag der Beschaffungsstellen jährlich mindestens 30 Lohngleichheitskontrollen durch. Schliesslich liefert das EBG mit seiner "Plattform Lohngleichheit" Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden die wichtigsten Fakten und Informationen zur Verwirklichung der Lohngleichheit und bietet hierzu auch Workshops an. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, um die Wirksamkeit der neuen Bestimmungen des GIG beurteilen zu können.</p>
    • <p>Laut Bundesamt für Statistik haben zwischen 2014 und 2018 die Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern leicht zugenommen (privater und öffentlicher Sektor: von 18,1 Prozent im Jahr 2014 auf 19 Prozent im Jahr 2018). Davon sind 45,4 Prozent dieser Lohnunterschiede unerklärt.</p><p>- Was unternimmt der Bund, um diese Lohndiskriminierung zu bekämpfen?</p><p>- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Gleichstellungsgesetz ohne Sanktionsmöglichkeit tauglich ist, gegen die Lohnungleichheit wirksam vorzugehen?</p>
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