Sexualisierte Gewalt - macht der Bundesrat genug?

ShortId
21.7143
Id
20217143
Updated
28.07.2023 01:01
Language
de
Title
Sexualisierte Gewalt - macht der Bundesrat genug?
AdditionalIndexing
28;09
1
Texts
  • <p>In seiner Stellungnahme zur Interpellation Reynard 20.4422, "Gibt es bald konkrete Massnahmen für den Kampf gegen sexistische und sexuelle Übergriffe?", vom 17. Februar 2021 legt der Bundesrat dar, dass das geltende Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht genügend Möglichkeiten bietet, um vor Verletzungen der Menschenwürde sexistischer Art zu schützen. Insbesondere kann sexuelle Gewalt aufgrund der geltenden Tatbestände strafrechtlich verfolgt werden. Zurzeit werden die strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität im Rahmen der Vorlage 18.043, "Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht", im Parlament einer vertieften Prüfung unterzogen. Die Anzahl der Beratungsangebote erachtet der Bundesrat als genügend. Opfern von Straftaten gegen die sexuelle Integrität stehen in allen Kantonen kostenlose Beratungsangebote zur Verfügung. In verschiedenen Kantonen bieten ausserdem Gleichstellungsbüros Beratungen bei sexueller Belästigung an. Heute sind die Angebote von Aus- und Weiterbildungen zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Schweiz genügend breit und differenziert, wie eine im Rahmen der Beantwortung des Staatenberichtes zur Istanbul-Konvention im Auftrag des EBG verfasste Bestandesaufnahme zeigt. Am 1. Januar 2020 hat der Bundesrat die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (SR 311.039.7) in Kraft gesetzt, um Projekte unter anderem im Bereich der Prävention von sexistischer und sexueller Gewalt finanziell zu unterstützen. </p>
  • <p>Eine Studie von Amnesty International zeigt, das sexualisierte Gewalt weit verbreitet sind. 59 Prozent der Frauen haben Erfahrungen mit Belästigung gemacht, 22 Prozent haben ungewollte sexuelle Handlungen erlebt. Davon haben sich aber nur 11 Prozent an eine Beratungsstelle und nur 10 Prozent an die Polizei gewandt.</p><p>- Sind die gesetzliche Grundlagen genügend?</p><p>- Gibt es genügend Beratungsangebote?</p><p>- Sind die Behörden entsprechend geschult?</p><p>- Macht der Bundesrat genug gegen diese Form von Gewalt?</p>
  • Sexualisierte Gewalt - macht der Bundesrat genug?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Stellungnahme zur Interpellation Reynard 20.4422, "Gibt es bald konkrete Massnahmen für den Kampf gegen sexistische und sexuelle Übergriffe?", vom 17. Februar 2021 legt der Bundesrat dar, dass das geltende Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht genügend Möglichkeiten bietet, um vor Verletzungen der Menschenwürde sexistischer Art zu schützen. Insbesondere kann sexuelle Gewalt aufgrund der geltenden Tatbestände strafrechtlich verfolgt werden. Zurzeit werden die strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität im Rahmen der Vorlage 18.043, "Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht", im Parlament einer vertieften Prüfung unterzogen. Die Anzahl der Beratungsangebote erachtet der Bundesrat als genügend. Opfern von Straftaten gegen die sexuelle Integrität stehen in allen Kantonen kostenlose Beratungsangebote zur Verfügung. In verschiedenen Kantonen bieten ausserdem Gleichstellungsbüros Beratungen bei sexueller Belästigung an. Heute sind die Angebote von Aus- und Weiterbildungen zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Schweiz genügend breit und differenziert, wie eine im Rahmen der Beantwortung des Staatenberichtes zur Istanbul-Konvention im Auftrag des EBG verfasste Bestandesaufnahme zeigt. Am 1. Januar 2020 hat der Bundesrat die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (SR 311.039.7) in Kraft gesetzt, um Projekte unter anderem im Bereich der Prävention von sexistischer und sexueller Gewalt finanziell zu unterstützen. </p>
    • <p>Eine Studie von Amnesty International zeigt, das sexualisierte Gewalt weit verbreitet sind. 59 Prozent der Frauen haben Erfahrungen mit Belästigung gemacht, 22 Prozent haben ungewollte sexuelle Handlungen erlebt. Davon haben sich aber nur 11 Prozent an eine Beratungsstelle und nur 10 Prozent an die Polizei gewandt.</p><p>- Sind die gesetzliche Grundlagen genügend?</p><p>- Gibt es genügend Beratungsangebote?</p><p>- Sind die Behörden entsprechend geschult?</p><p>- Macht der Bundesrat genug gegen diese Form von Gewalt?</p>
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