10 Jahre Fukushima – wo steht der Schweizer Atomausstieg? Evakuierung Grossraum Zürich

ShortId
21.7166
Id
20217166
Updated
28.07.2023 00:52
Language
de
Title
10 Jahre Fukushima – wo steht der Schweizer Atomausstieg? Evakuierung Grossraum Zürich
AdditionalIndexing
66;52;09
1
Texts
  • <p>Nach der Nuklearkatastrophe in Fukushima setzte der Bundesrat die interdepartementale Arbeitsgruppe IDA NOMEX unter der Leitung des Bundesamtes für Energie (UVEK) ein. Basierend auf deren Arbeiten wurden unter anderem das Referenzszenario angepasst und die Vorbereitungen für eine grossräumige Evakuierung neu geregelt. Zur grossräumigen Evakuierung wurde seitens Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) mit den Kantonen ein Konzept ausgearbeitet. Für die Umsetzung der Evakuierung sind die Kantone verantwortlich. Die Vorgaben für die Evakuierung sind in der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen festgelegt. Im Umkreis von rund 5 Kilometer ist in der Notfallschutzzone 1 die Evakuierung so zu planen, dass die gefährdete Bevölkerung innerhalb von 6 Stunden das Gebiet verlassen kann. Im Umkreis von 20 Kilometer ist die Evakuierung in der Notfallschutzzone 2 innerhalb von 12 Stunden zu planen. Für Heime, Spitäler und andere besondere Einrichtungen gelten besondere Regelungen. Im Kanton Zürich wären 13 Gemeinden mit rund 30 000 Personen betroffen, der grössere Teil des Kantons liegt ausserhalb der Notfallschutzzone 2 um Beznau. Die grossräumige Evakuierung ist eine der möglichen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Sie würde nur dann angeordnet, wenn sie im Vergleich zu anderen Massnahmen den besten Schutz für die betroffene Bevölkerung bietet.</p>
  • <p>Vor 10 Jahren beim Super-GAU in Fukushima ist die Mega-City von Tokyo nur knapp einer starken radioaktiven Wolke entkommen. Die Evakuierung der Stadt wäre unmöglich gewesen.</p><p>Wie stellt der Bund die rasche und vollständige Evakuierung des Metropolitanraums Zürich bei einem Super-GAU im AKW Beznau sicher?</p>
  • 10 Jahre Fukushima – wo steht der Schweizer Atomausstieg? Evakuierung Grossraum Zürich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der Nuklearkatastrophe in Fukushima setzte der Bundesrat die interdepartementale Arbeitsgruppe IDA NOMEX unter der Leitung des Bundesamtes für Energie (UVEK) ein. Basierend auf deren Arbeiten wurden unter anderem das Referenzszenario angepasst und die Vorbereitungen für eine grossräumige Evakuierung neu geregelt. Zur grossräumigen Evakuierung wurde seitens Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) mit den Kantonen ein Konzept ausgearbeitet. Für die Umsetzung der Evakuierung sind die Kantone verantwortlich. Die Vorgaben für die Evakuierung sind in der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen festgelegt. Im Umkreis von rund 5 Kilometer ist in der Notfallschutzzone 1 die Evakuierung so zu planen, dass die gefährdete Bevölkerung innerhalb von 6 Stunden das Gebiet verlassen kann. Im Umkreis von 20 Kilometer ist die Evakuierung in der Notfallschutzzone 2 innerhalb von 12 Stunden zu planen. Für Heime, Spitäler und andere besondere Einrichtungen gelten besondere Regelungen. Im Kanton Zürich wären 13 Gemeinden mit rund 30 000 Personen betroffen, der grössere Teil des Kantons liegt ausserhalb der Notfallschutzzone 2 um Beznau. Die grossräumige Evakuierung ist eine der möglichen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Sie würde nur dann angeordnet, wenn sie im Vergleich zu anderen Massnahmen den besten Schutz für die betroffene Bevölkerung bietet.</p>
    • <p>Vor 10 Jahren beim Super-GAU in Fukushima ist die Mega-City von Tokyo nur knapp einer starken radioaktiven Wolke entkommen. Die Evakuierung der Stadt wäre unmöglich gewesen.</p><p>Wie stellt der Bund die rasche und vollständige Evakuierung des Metropolitanraums Zürich bei einem Super-GAU im AKW Beznau sicher?</p>
    • 10 Jahre Fukushima – wo steht der Schweizer Atomausstieg? Evakuierung Grossraum Zürich

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