Selbstbedienung bei Pestizidverkauf trotz Warnhinweis «Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen»?

ShortId
21.7198
Id
20217198
Updated
17.09.2025 11:23
Language
de
Title
Selbstbedienung bei Pestizidverkauf trotz Warnhinweis «Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen»?
AdditionalIndexing
15;28;55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>In Deutschland unterliegt der Verkauf von Pestiziden für die Privatanwendung einem Selbstbedienungsverbot. In der Schweiz stehen solche zum Teil hoch toxischen Stoffe in offenen Regalen, zu denen auch Kinder ungehindert Zugriff haben. Dies, obwohl fast alle Pestizide den Hinweis tragen "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen". </p><p>- Wie ist die Situation bezüglich Selbstbedienung und Zugang in der Schweiz geregelt? </p><p>- Besteht hier eine Lücke in der Planzenschutzmittelverordnung, die geschlossen werden soll? </p>
  • Selbstbedienung bei Pestizidverkauf trotz Warnhinweis «Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen»?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>In Deutschland unterliegt der Verkauf von Pestiziden für die Privatanwendung einem Selbstbedienungsverbot. In der Schweiz stehen solche zum Teil hoch toxischen Stoffe in offenen Regalen, zu denen auch Kinder ungehindert Zugriff haben. Dies, obwohl fast alle Pestizide den Hinweis tragen "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen". </p><p>- Wie ist die Situation bezüglich Selbstbedienung und Zugang in der Schweiz geregelt? </p><p>- Besteht hier eine Lücke in der Planzenschutzmittelverordnung, die geschlossen werden soll? </p>
    • Selbstbedienung bei Pestizidverkauf trotz Warnhinweis «Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen»?

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