Kürzung der Reportingfristen auf Kosten der freiwilligen Vereine (Art. 110 Abs. 2 Bst. b Entwurf IVV)

ShortId
21.7226
Id
20217226
Updated
17.09.2025 11:13
Language
de
Title
Kürzung der Reportingfristen auf Kosten der freiwilligen Vereine (Art. 110 Abs. 2 Bst. b Entwurf IVV)
AdditionalIndexing
28;2836;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) läuft noch bis am 19. März 2021. Der Bundesrat wird nach Abschluss der Vernehmlassung die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und prüfen, ob Anpassungen nötig sind. In diesem Rahmen werden auch die vorliegenden Fragen behandelt.</p>
  • <p>Für die Ausrichtung von Finanzhilfen während der Vertragsperiode soll die Einreichungsfrist für die Unterlagen von 6 auf 4 Monate verkürzt werden. Dies verursacht bei vielen freiwilligen Vereinen unnötig Probleme, da diese zuerst die Revisionsbeschlüsse und GV's abwarten müssen.</p><p>- Welche konkreten Verbesserungen zu heute erhofft sich der Bundesrat durch diese Verkürzung? </p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat zur Befürchtung, dass die Kürzung der Frist zu einer starken Abnahme der Datenqualität führt?</p>
  • Kürzung der Reportingfristen auf Kosten der freiwilligen Vereine (Art. 110 Abs. 2 Bst. b Entwurf IVV)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) läuft noch bis am 19. März 2021. Der Bundesrat wird nach Abschluss der Vernehmlassung die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und prüfen, ob Anpassungen nötig sind. In diesem Rahmen werden auch die vorliegenden Fragen behandelt.</p>
    • <p>Für die Ausrichtung von Finanzhilfen während der Vertragsperiode soll die Einreichungsfrist für die Unterlagen von 6 auf 4 Monate verkürzt werden. Dies verursacht bei vielen freiwilligen Vereinen unnötig Probleme, da diese zuerst die Revisionsbeschlüsse und GV's abwarten müssen.</p><p>- Welche konkreten Verbesserungen zu heute erhofft sich der Bundesrat durch diese Verkürzung? </p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat zur Befürchtung, dass die Kürzung der Frist zu einer starken Abnahme der Datenqualität führt?</p>
    • Kürzung der Reportingfristen auf Kosten der freiwilligen Vereine (Art. 110 Abs. 2 Bst. b Entwurf IVV)

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