Kriminelle Abgewiesene Asylanten: Ausschaffen!

ShortId
21.7230
Id
20217230
Updated
17.09.2025 11:10
Language
de
Title
Kriminelle Abgewiesene Asylanten: Ausschaffen!
AdditionalIndexing
2811;08;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die gegenwärtig schwierige Situation ist primär coronabedingt. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat Algerien die Grenzen geschlossen und den internationalen Flugverkehr eingestellt, weshalb derzeit keine Rückführungen durchgeführt werden können. Die Schweiz steht auf allen Ebenen in regelmässigem Kontakt mit Algerien, um Verbesserungen zu erwirken. </p><p>2. Straffällige Personen werden strafrechtlich belangt. Renitente Asylsuchende können in das per Mitte Februar wieder in Betrieb genommene besondere Bundesasylzentrum in Les Verrières überstellt werden. Zugleich bleiben die Wegweisungsentscheide der betroffenen Personen gültig, sodass der Wegweisungsvollzug umgehend eingeleitet werden kann, sobald Algerien seine Grenzen wieder öffnet. Bis dahin haben die Betroffenen lediglich Anrecht auf Nothilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Administrativhaft angeordnet werden.</p><p>3. Der Bundesrat ergreift alle erforderlichen Mittel, um den Wegweisungsvollzug sicherzustellen. </p>
  • <p>Laut einem NZZ-Interview mit dem SP-Zürcher Sicherheitsdirektor M.Fehr sind 90 Prozent der abgewiesenen Algerier Intensivtäter, die immer wieder straffällig werden. Offenbar können sie nicht ausgeschafft werden, weil sie Algerien nicht aufnimmt.</p><p>1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um diese Intensivtäter endlich wegzuweisen?</p><p>2. Was passiert jetzt mit diesen Tätern, wenn sie nicht Ausgeschafft werden können?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, Druck auf die nicht kooperationswilligen Länder auszuüben?</p>
  • Kriminelle Abgewiesene Asylanten: Ausschaffen!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die gegenwärtig schwierige Situation ist primär coronabedingt. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat Algerien die Grenzen geschlossen und den internationalen Flugverkehr eingestellt, weshalb derzeit keine Rückführungen durchgeführt werden können. Die Schweiz steht auf allen Ebenen in regelmässigem Kontakt mit Algerien, um Verbesserungen zu erwirken. </p><p>2. Straffällige Personen werden strafrechtlich belangt. Renitente Asylsuchende können in das per Mitte Februar wieder in Betrieb genommene besondere Bundesasylzentrum in Les Verrières überstellt werden. Zugleich bleiben die Wegweisungsentscheide der betroffenen Personen gültig, sodass der Wegweisungsvollzug umgehend eingeleitet werden kann, sobald Algerien seine Grenzen wieder öffnet. Bis dahin haben die Betroffenen lediglich Anrecht auf Nothilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Administrativhaft angeordnet werden.</p><p>3. Der Bundesrat ergreift alle erforderlichen Mittel, um den Wegweisungsvollzug sicherzustellen. </p>
    • <p>Laut einem NZZ-Interview mit dem SP-Zürcher Sicherheitsdirektor M.Fehr sind 90 Prozent der abgewiesenen Algerier Intensivtäter, die immer wieder straffällig werden. Offenbar können sie nicht ausgeschafft werden, weil sie Algerien nicht aufnimmt.</p><p>1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um diese Intensivtäter endlich wegzuweisen?</p><p>2. Was passiert jetzt mit diesen Tätern, wenn sie nicht Ausgeschafft werden können?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, Druck auf die nicht kooperationswilligen Länder auszuüben?</p>
    • Kriminelle Abgewiesene Asylanten: Ausschaffen!

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