Rückerstattung der Radio- und TV-Abgabe an Unternehmen, die von Covid-19 betroffen sind

ShortId
21.7239
Id
20217239
Updated
17.09.2025 11:25
Language
de
Title
Rückerstattung der Radio- und TV-Abgabe an Unternehmen, die von Covid-19 betroffen sind
AdditionalIndexing
15;2446;34;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss der Radio- und Fernsehverordnung (Art. 67f) ist die Rückerstattung der Abgabe nur bei Unternehmen möglich, die einen Umsatz von weniger als einer Million Franken erzielen. Unternehmen, deren Umsatz höher ist, können von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen.</p><p>- Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, dass Finanzhilfen, die aufgrund von Covid-19 gewährt werden, zur Bezahlung dieser Abgabe verwendet werden können?</p><p>- Beabsichtigt er, für diese Unternehmen vorübergehend Ausnahmen vorzusehen, insbesondere bei Härtefällen?</p>
  • Rückerstattung der Radio- und TV-Abgabe an Unternehmen, die von Covid-19 betroffen sind
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss der Radio- und Fernsehverordnung (Art. 67f) ist die Rückerstattung der Abgabe nur bei Unternehmen möglich, die einen Umsatz von weniger als einer Million Franken erzielen. Unternehmen, deren Umsatz höher ist, können von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen.</p><p>- Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, dass Finanzhilfen, die aufgrund von Covid-19 gewährt werden, zur Bezahlung dieser Abgabe verwendet werden können?</p><p>- Beabsichtigt er, für diese Unternehmen vorübergehend Ausnahmen vorzusehen, insbesondere bei Härtefällen?</p>
    • Rückerstattung der Radio- und TV-Abgabe an Unternehmen, die von Covid-19 betroffen sind

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