5G: Neue Swisscom-Antennenstandortverträge nur mit Klausel, dass Umrüstung von 4G auf 5G zwingend bewilligt werden muss

ShortId
21.7516
Id
20217516
Updated
17.09.2025 11:22
Language
de
Title
5G: Neue Swisscom-Antennenstandortverträge nur mit Klausel, dass Umrüstung von 4G auf 5G zwingend bewilligt werden muss
AdditionalIndexing
52;2846;34;2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss einem Bericht in der Zuger Zeitung vom 29. Mai 2021 wird in allen neuen Swisscom-Verträgen betr. Antennenstandorte festgehalten, dass "eine Umrüstung von 4G auf 5G bewilligt werden muss". Will eine Standortgemeinde die Sicherheit, dass "die Zustimmung der Gemeinde eingeholt wird, bevor die Sendeleistung der Antennenanlage wesentlich erhöht" wird, verweigert die Swisscom schlicht die Unterschrift.</p><p>Unterstützt der Bundesrat dieses Aushebeln der durch 5G direkt betroffenen Einwohnergemeinden?</p>
  • 5G: Neue Swisscom-Antennenstandortverträge nur mit Klausel, dass Umrüstung von 4G auf 5G zwingend bewilligt werden muss
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss einem Bericht in der Zuger Zeitung vom 29. Mai 2021 wird in allen neuen Swisscom-Verträgen betr. Antennenstandorte festgehalten, dass "eine Umrüstung von 4G auf 5G bewilligt werden muss". Will eine Standortgemeinde die Sicherheit, dass "die Zustimmung der Gemeinde eingeholt wird, bevor die Sendeleistung der Antennenanlage wesentlich erhöht" wird, verweigert die Swisscom schlicht die Unterschrift.</p><p>Unterstützt der Bundesrat dieses Aushebeln der durch 5G direkt betroffenen Einwohnergemeinden?</p>
    • 5G: Neue Swisscom-Antennenstandortverträge nur mit Klausel, dass Umrüstung von 4G auf 5G zwingend bewilligt werden muss

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