Keine Behinderung von Umstrukturierungen durch Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz

ShortId
21.7545
Id
20217545
Updated
17.09.2025 11:14
Language
de
Title
Keine Behinderung von Umstrukturierungen durch Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz
AdditionalIndexing
2841;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Gemäss SBüG ist eine Umstrukturierung nach Fusionsgesetz erlaubt, sofern zumindest die wesentlichen Teile des Unternehmens des Covid-19-Kreditnehmers übertragen werden. Diese "Wesentlichkeit" ist jedoch betr. Vermögensübertragung nicht eindeutig und führt zu Rechtsunsicherheit.</p><p>Wäre die im Gesetz nicht ausgeschlossene Möglichkeit, dass Kreditnehmende für die Rückführung des Covid-19-Kredits gegenüber der Bürgschaftsgenossenschaft selber bürgen nicht eine sinnvolle, zusätzlich sichernde Lösung?</p>
  • Keine Behinderung von Umstrukturierungen durch Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Gemäss SBüG ist eine Umstrukturierung nach Fusionsgesetz erlaubt, sofern zumindest die wesentlichen Teile des Unternehmens des Covid-19-Kreditnehmers übertragen werden. Diese "Wesentlichkeit" ist jedoch betr. Vermögensübertragung nicht eindeutig und führt zu Rechtsunsicherheit.</p><p>Wäre die im Gesetz nicht ausgeschlossene Möglichkeit, dass Kreditnehmende für die Rückführung des Covid-19-Kredits gegenüber der Bürgschaftsgenossenschaft selber bürgen nicht eine sinnvolle, zusätzlich sichernde Lösung?</p>
    • Keine Behinderung von Umstrukturierungen durch Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz

Back to List