Kostenübernahme von Liposuktion durch die Krankenkasse

ShortId
21.7672
Id
20217672
Updated
17.09.2025 11:23
Language
de
Title
Kostenübernahme von Liposuktion durch die Krankenkasse
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Liposuktion gilt neben anderen Therapiemöglichkeiten als Bestandteil einer leitlinienkonformen Therapie des Lipödems und wird seit Jahren angewandt und im Rahmen des Vertrauensprinzips von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Dem Bundesrat sind Schwierigkeiten in der Vergütung bekannt. So wurde denn auf Beschluss des Eidgenössischen Departementes des Innern auf den 1. Juli 2021 eine Regelung der Leistungspflicht der Lisposuktion in Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgenommen, welche zu einer Klärung und einheitlichen Vergütung durch die Krankenversicherer beitragen soll. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Entscheid über die Kostenübernahme einer Liposuktion liegt jeweils beim Krankenversicherer. Aus Schilderungen von Betroffenen wissen wir jedoch, dass Vertrauensärztinnen und -ärzte der Versicherer meistens von einer Kostenübernahme eines chirurgischen Eingriffes der genetisch bedingten Krankheit abraten. Die Folgen davon sind bekannt: Schmerzen, finanzieller Ruin, Arbeitslosigkeit usw..</p><p>Hat der Bundesrat Kenntnis dieser Problematik und wenn ja, was gedenkt er dagegen zu unternehmen?</p>
  • Kostenübernahme von Liposuktion durch die Krankenkasse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Liposuktion gilt neben anderen Therapiemöglichkeiten als Bestandteil einer leitlinienkonformen Therapie des Lipödems und wird seit Jahren angewandt und im Rahmen des Vertrauensprinzips von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Dem Bundesrat sind Schwierigkeiten in der Vergütung bekannt. So wurde denn auf Beschluss des Eidgenössischen Departementes des Innern auf den 1. Juli 2021 eine Regelung der Leistungspflicht der Lisposuktion in Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgenommen, welche zu einer Klärung und einheitlichen Vergütung durch die Krankenversicherer beitragen soll. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Entscheid über die Kostenübernahme einer Liposuktion liegt jeweils beim Krankenversicherer. Aus Schilderungen von Betroffenen wissen wir jedoch, dass Vertrauensärztinnen und -ärzte der Versicherer meistens von einer Kostenübernahme eines chirurgischen Eingriffes der genetisch bedingten Krankheit abraten. Die Folgen davon sind bekannt: Schmerzen, finanzieller Ruin, Arbeitslosigkeit usw..</p><p>Hat der Bundesrat Kenntnis dieser Problematik und wenn ja, was gedenkt er dagegen zu unternehmen?</p>
    • Kostenübernahme von Liposuktion durch die Krankenkasse

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