Wieso erlässt das BAFU seine Zustimmungsverweigerungen für Wolfsregulationen nicht in Form einer anfechtbaren Verfügung?

ShortId
21.7739
Id
20217739
Updated
17.09.2025 11:24
Language
de
Title
Wieso erlässt das BAFU seine Zustimmungsverweigerungen für Wolfsregulationen nicht in Form einer anfechtbaren Verfügung?
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Jagdrecht schreibt nicht vor, dass die Verweigerung der Zustimmung direkt als Verfügung ausgestaltet wird. Die Kantone können beim Bundesamt für Umwelt aber eine anfechtbare Verfügung einfordern.</p>
  • <p>Am 11. September 2020 mit Ergänzung vom 24. September 2020 stellte der Kanton Graubünden ein Gesuch betreffend Regulation des Wolfsrudels "Beverin", welches das BAFU mit Schreiben vom 19. November 2020 mit Verweis auf einen nicht vorliegenden ausreichenden Schaden abgewiesen hat. Die Abweisung des Gesuchs erfolgte - wie offenbar üblich beim BAFU - nicht in Verfügungsform. </p><p>Wieso erlässt das BAFU seine Zustimmungsverweigerungen für Wolfsregulationen nicht in Form einer anfechtbaren Verfügung? </p>
  • Wieso erlässt das BAFU seine Zustimmungsverweigerungen für Wolfsregulationen nicht in Form einer anfechtbaren Verfügung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Jagdrecht schreibt nicht vor, dass die Verweigerung der Zustimmung direkt als Verfügung ausgestaltet wird. Die Kantone können beim Bundesamt für Umwelt aber eine anfechtbare Verfügung einfordern.</p>
    • <p>Am 11. September 2020 mit Ergänzung vom 24. September 2020 stellte der Kanton Graubünden ein Gesuch betreffend Regulation des Wolfsrudels "Beverin", welches das BAFU mit Schreiben vom 19. November 2020 mit Verweis auf einen nicht vorliegenden ausreichenden Schaden abgewiesen hat. Die Abweisung des Gesuchs erfolgte - wie offenbar üblich beim BAFU - nicht in Verfügungsform. </p><p>Wieso erlässt das BAFU seine Zustimmungsverweigerungen für Wolfsregulationen nicht in Form einer anfechtbaren Verfügung? </p>
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