Kommission für Qualitätssicherung und Zulassung von Gutachter*innen in der IV

ShortId
21.7827
Id
20217827
Updated
14.11.2025 07:11
Language
de
Title
Kommission für Qualitätssicherung und Zulassung von Gutachter*innen in der IV
AdditionalIndexing
2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Einsetzungsbeschluss für die eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung ist in Vorbereitung, damit die Kommission wie geplant am 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufnehmen kann. In der Kommission sind von Gesetzes wegen die verschiedenen Sozialversicherungen, die Ärzteschaft, die Neuropsychologinnen und -Psychologen, die Gutachterstellen, die Wissenschaft sowie Patienten- und Behindertenorganisationen vertreten. Diese wurden aufgefordert, Personen zu melden, die im versicherungsmedizinischen Bereich über die nötigen Kompetenzen und insbesondere über das Fachwissen im Bereich der Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung verfügen. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag kann die Kommission öffentliche Empfehlungen zu den Anforderungen und zur Qualität für das Erstellen von Gutachten, zur Tätigkeit sowie Aus-, Weiter- und Fortbildung von Sachverständigen, zur Beurteilung der Qualität von Gutachten und zur Zulassung und Tätigkeit von Gutachterstellen aussprechen. Die Kommission kann die Einhaltung ihrer Kriterien überwachen. </p>
  • <p>Zur obigen Kommission stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Wie ist der Stand der Zusammensetzung/Formierung der Kommission und der zu schaffenden Stelle, welche per 1. Januar 2022 tätig werden soll?</p><p>- Wie und nach welchen Kriterien werden die Kommissionsmitglieder bzw. das Präsidium ausgewählt/besetzt?</p><p>- Welche Anforderungen bzgl. Qualifikation werden an die Kommissionsmitglieder gestellt?</p><p>- Welche Instrumente hat die Kommission, um rasch eine effektive Qualitätssteigerung voranbringen zu können?</p>
  • Kommission für Qualitätssicherung und Zulassung von Gutachter*innen in der IV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Einsetzungsbeschluss für die eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung ist in Vorbereitung, damit die Kommission wie geplant am 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufnehmen kann. In der Kommission sind von Gesetzes wegen die verschiedenen Sozialversicherungen, die Ärzteschaft, die Neuropsychologinnen und -Psychologen, die Gutachterstellen, die Wissenschaft sowie Patienten- und Behindertenorganisationen vertreten. Diese wurden aufgefordert, Personen zu melden, die im versicherungsmedizinischen Bereich über die nötigen Kompetenzen und insbesondere über das Fachwissen im Bereich der Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung verfügen. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag kann die Kommission öffentliche Empfehlungen zu den Anforderungen und zur Qualität für das Erstellen von Gutachten, zur Tätigkeit sowie Aus-, Weiter- und Fortbildung von Sachverständigen, zur Beurteilung der Qualität von Gutachten und zur Zulassung und Tätigkeit von Gutachterstellen aussprechen. Die Kommission kann die Einhaltung ihrer Kriterien überwachen. </p>
    • <p>Zur obigen Kommission stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Wie ist der Stand der Zusammensetzung/Formierung der Kommission und der zu schaffenden Stelle, welche per 1. Januar 2022 tätig werden soll?</p><p>- Wie und nach welchen Kriterien werden die Kommissionsmitglieder bzw. das Präsidium ausgewählt/besetzt?</p><p>- Welche Anforderungen bzgl. Qualifikation werden an die Kommissionsmitglieder gestellt?</p><p>- Welche Instrumente hat die Kommission, um rasch eine effektive Qualitätssteigerung voranbringen zu können?</p>
    • Kommission für Qualitätssicherung und Zulassung von Gutachter*innen in der IV

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