Unnötiger Impfzwang für Personen mit nachgewiesenen Antikörper

ShortId
21.7911
Id
20217911
Updated
17.09.2025 11:10
Language
de
Title
Unnötiger Impfzwang für Personen mit nachgewiesenen Antikörper
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Antikörpertests kann angezeigt werden, dass eine Person bereits mit dem Coronavirus in Kontakt war. Es ist jedoch nicht möglich, aus den Antikörpern einen Rückschluss auf den Zeitpunkt oder den Grad der Immunität zu ziehen. Ein positiver Antikörpertest reicht daher nicht aus, um ein Zertifikat zu erlangen. Auf europäischer Ebene ist der Nachweis von Antikörpern ebenfalls nicht gültig für das Covid-Zertifikat für Genesene. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass eine durchgemachte Infektion Personen in der Regel für mindestens 6 Monate vor einer Reinfektion mit den 2020er-Varianten oder der Alpha-Variante des Coronavirus schützt. Es gibt noch keine gesicherten Daten, wie lange eine Infektion vor einer Reinfektion mit neuen Varianten wie Delta schützt. Weiter lassen Studien darauf schliessen, dass Genesene durch die zusätzliche Impfung besser vor einer Infektion mit neuen Varianten geschützt werden. Allen Personen mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion wird daher die Covid-19-Impfung vier Wochen nach Infektion mit einer einzigen Impfdosis empfohlen. Das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen evaluieren laufend die aktuellsten Daten und Studien. Im Falle einer sich ändernden Datenlage wird die Impfempfehlung entsprechend angepasst. Es gilt jedoch zu bedenken, dass die Dauer der Gültigkeit für ein Genesenenzertifikat durch die EU-Verordnung über das digitale Zertifikat auf 180 Tage festgelegt wird. Diese Gültigkeitsdauer kann nicht einseitig durch die Schweiz verlängert werden. Ansonsten würde die Anerkennung des Schweizer Zertifikats durch die EU gefährdet.</p>
  • <p>In der Frage 21.7656 von Franz Grüter, weicht der Bundesrat einer klaren Antwort weshalb Personen die durch einen Test nachweislich Antikörper aufweisen trotzdem noch impfen müssen aus.</p><p>- Ist nicht viel mehr die Anzahl Antikörper als der Zeitpunkt der Infektion entscheidend für einen Schutz?</p><p>- Müsste man deshalb nicht als Voraussetzung für den Erhalt von dem Zertifikat einfach eine Minimum Anzahl von Antikörper festlegen?</p>
  • Unnötiger Impfzwang für Personen mit nachgewiesenen Antikörper
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Antikörpertests kann angezeigt werden, dass eine Person bereits mit dem Coronavirus in Kontakt war. Es ist jedoch nicht möglich, aus den Antikörpern einen Rückschluss auf den Zeitpunkt oder den Grad der Immunität zu ziehen. Ein positiver Antikörpertest reicht daher nicht aus, um ein Zertifikat zu erlangen. Auf europäischer Ebene ist der Nachweis von Antikörpern ebenfalls nicht gültig für das Covid-Zertifikat für Genesene. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass eine durchgemachte Infektion Personen in der Regel für mindestens 6 Monate vor einer Reinfektion mit den 2020er-Varianten oder der Alpha-Variante des Coronavirus schützt. Es gibt noch keine gesicherten Daten, wie lange eine Infektion vor einer Reinfektion mit neuen Varianten wie Delta schützt. Weiter lassen Studien darauf schliessen, dass Genesene durch die zusätzliche Impfung besser vor einer Infektion mit neuen Varianten geschützt werden. Allen Personen mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion wird daher die Covid-19-Impfung vier Wochen nach Infektion mit einer einzigen Impfdosis empfohlen. Das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen evaluieren laufend die aktuellsten Daten und Studien. Im Falle einer sich ändernden Datenlage wird die Impfempfehlung entsprechend angepasst. Es gilt jedoch zu bedenken, dass die Dauer der Gültigkeit für ein Genesenenzertifikat durch die EU-Verordnung über das digitale Zertifikat auf 180 Tage festgelegt wird. Diese Gültigkeitsdauer kann nicht einseitig durch die Schweiz verlängert werden. Ansonsten würde die Anerkennung des Schweizer Zertifikats durch die EU gefährdet.</p>
    • <p>In der Frage 21.7656 von Franz Grüter, weicht der Bundesrat einer klaren Antwort weshalb Personen die durch einen Test nachweislich Antikörper aufweisen trotzdem noch impfen müssen aus.</p><p>- Ist nicht viel mehr die Anzahl Antikörper als der Zeitpunkt der Infektion entscheidend für einen Schutz?</p><p>- Müsste man deshalb nicht als Voraussetzung für den Erhalt von dem Zertifikat einfach eine Minimum Anzahl von Antikörper festlegen?</p>
    • Unnötiger Impfzwang für Personen mit nachgewiesenen Antikörper

Back to List