Bettenkapazitäten auf Intensivstationen: wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Kantone genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen?

ShortId
21.7918
Id
20217918
Updated
17.09.2025 11:28
Language
de
Title
Bettenkapazitäten auf Intensivstationen: wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Kantone genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Gesundheitswesen und damit die Bereitstellung von Spitalkapazitäten liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bundesrat hat die Kantone mehrfach aufgefordert, sich auf einen möglichen Anstieg der Hospitalisationen im Herbst 2021 vorzubereiten und allenfalls zusätzliche Intensivkapazitäten als Reserve zu schaffen. Kurzfristig können zusätzliche Intensivpflegeplätze durch die Verschiebung von nicht dringlichen Eingriffen geschaffen werden. In diesem Fall wird das Spitalpersonal von anderen Stationen auf der Intensivstation eingesetzt. Dieser Schritt bedeutet eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für die allgemeine Bevölkerung. Ferner ist zu betonen, dass diese Massnahme in der besonderen Lage lediglich die Kantone aufgrund ihrer Gesundheitsgesetze anordnen können.</p>
  • <p>Der Bundesrat stellt am 8. September 2021 fest, dass die Intensivstationen in den Spitälern stark ausgelastet sind und ein rascher Anstieg der Hospitalisationen und eine Überlastung der Spitäler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Anzahl der Intensivbetten kann der Bundesrat allerdings nicht direkt beeinflussen.</p><p>Wie stellt er dennoch sicher, dass die Kantone genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen, damit die Zertifikatspflicht in absehbarer Zeit aufgehoben werden kann?</p>
  • Bettenkapazitäten auf Intensivstationen: wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Kantone genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Gesundheitswesen und damit die Bereitstellung von Spitalkapazitäten liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bundesrat hat die Kantone mehrfach aufgefordert, sich auf einen möglichen Anstieg der Hospitalisationen im Herbst 2021 vorzubereiten und allenfalls zusätzliche Intensivkapazitäten als Reserve zu schaffen. Kurzfristig können zusätzliche Intensivpflegeplätze durch die Verschiebung von nicht dringlichen Eingriffen geschaffen werden. In diesem Fall wird das Spitalpersonal von anderen Stationen auf der Intensivstation eingesetzt. Dieser Schritt bedeutet eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für die allgemeine Bevölkerung. Ferner ist zu betonen, dass diese Massnahme in der besonderen Lage lediglich die Kantone aufgrund ihrer Gesundheitsgesetze anordnen können.</p>
    • <p>Der Bundesrat stellt am 8. September 2021 fest, dass die Intensivstationen in den Spitälern stark ausgelastet sind und ein rascher Anstieg der Hospitalisationen und eine Überlastung der Spitäler nicht ausgeschlossen werden kann. Die Anzahl der Intensivbetten kann der Bundesrat allerdings nicht direkt beeinflussen.</p><p>Wie stellt er dennoch sicher, dass die Kantone genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen, damit die Zertifikatspflicht in absehbarer Zeit aufgehoben werden kann?</p>
    • Bettenkapazitäten auf Intensivstationen: wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Kantone genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen?

Back to List